Beiträge von Banane

    Wenn mein Badezimmer in einem ordentlichen Zustand gewesen wäre, wären die Mängel ja schon zum Zeitpunkt meines Einzugs nicht im Vertrag

    Die Mängel waren also schon bei Einzug vorhanden, der VM verpflichtete sich zur Ausbesserung (hoffentlich nachweisbar) und das ist nun mal Fakt. Der VM ist an seine Zusicherung gebunden.

    Ach komm, dieser Vermieter hat schlechte Erfahrungen mit Schimmel an den Wänden gemacht. Er möchte nur den Ausführungen seiner Mieter, richtig zu lüften und richtig zu heizen, entsprechend etwas dagegen zu setzen haben.

    Vom Vermieter irgendwie zu verstehen, das Gesetz hält aber dagegen. Datenschutz!

    Diese Vorgehensweise nur mit Einverständnis des Mieters.

    neuer Vermieter (Erbe) möchte mit Schreiben vom 26.12.17 neue, bisher im Mietvertrag nicht vereinbarte Nebenkosten ab 1.1.18 ansetzen.

    Und genau so übernimmt der Erbe den Mietvertrag, der ohne Einwilligung des Mieters nicht geändert werden kann. Hier heißt es für den Mieter "abwägen", für wie viel Jahre bleibt die Miete unverändert wenn er der neuen Vereinbarung zustimmt? Rechnet es sich für den Mieter?

    Ebenso kann es vorkommen, dass ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen muss, sofern der Mieter nicht anzutreffen ist

    Das kann mit Sicherheit nicht vorkommen, dass der Vermieter den Schorni einfach mal so in die Wohnung des Mieters lässt. Dazu bedarf es einer rechtzeitigen Vorankündigung, damit der Mieter weiß wer seine Wohnung betritt und er evtl. selbst zugegen sein kann.

    Am 10.12.17 kamen wir von Freunden nach Hause und stellten fest das die Glasscheibe unserer Terrassentür, samt Rahmenleisten in unserer Küche lag. Wir informierten sofort die Polizei, die Beamten schlossen einen Einbruch jedoch aus. Es konnten keinerlei Spuren von äußerlicher Krafteinwirkung festgestellt werden, die Scheibe zerbrach laut Polizei auch erst nach Kontakt mit dem Küchentisch. Befragungen der Nachbarn ergaben auch keine sachdienlichen Auskünfte.

    Interessante Story. Die Terrassentüre samt Rahmenleisten lag in der Küche. Die Polizei stellt fest, dass die Scheibe erst mit Kontakt zum Küchentisch zerbrach, demzufolge waren es keine Einbrecher, denn dann lägen die Glasscherben vor der Terrassentüre und nicht neben dem Tisch, der - wie anzunehmen ist- etwas entfernt der Terrassentüre steht.(Oder steht der Tisch

    direkt neben der Terrassentüre?).

    Durch unsachgemäßes Zuschlagen der Türen geht da schon mal eine kaputt.

    Möglich wäre, dass die Terrassentüre mitsamt Rahmenleisten bereits zuvor schon locker war ,nun vom Wind eingedrückt und in die Küche befördert wird in der dieser Tisch entfernt der Terrassentüre steht. Fragt sich nur ob es in der Zeit entsprechend Wind gab. Wenn nicht der Wind, wer dann hat da nachgeholfen. Ganz von selbst fällt eine Terrassentüre nicht raus.

    Wie geht man in so einem Fall vor? Wer hat welche Kosten zu tragen? Die Montage war lange vor unserer Zeit, etwa in den späten 90er Jahren. Warum es solange gehalten hat, ist mir ein Rätsel

    Durch Materialermüdung ist dieser Schaden durchaus denkbar. Es geht eben langsam, aber sicher, zum Schaden, wenn dieses Waschbecken so, wie von Dir beschrieben, montiert wurde. Für den Schaden ist vorerst der VM zuständig, es sei denn, er könnte den Schaden beweisbar dem Mieter anlasten. Wird schwer sein.

    Bei unserem Einzug wurden uns einige Einrichtungsgegenstände zur kostenfreien Nutzung überlassen. Die genaue Formulierung lautet "Folgendes Mobiliar wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters in der Wohnung belassen und gilt nicht als Mietsache. Es wird zur kostenfreien Nutzung für die Dauer des Mietverhältnisses überlassen: [Auflistung der Gegenstände]".

    Hier ist eigentlich eine schriftliche Zusicherung gegeben an die sich der VM halten muss/soll, nämlich für die gesamte Mietzeit.

    So könnte man dieses Schreiben sehen.

    Ich habe als Antwort auf eine Email in der ich nach Reparatur meiner Sprechanlage und meiner Badewanne gefragt habe, diese Mieterhöhung bekommen

    Wenn die Bedingungen für die Mieterhöhung gegeben sind wird der VM diese auch durchführen. Mag sein nach dem Motto:" Wie du mir so ich dir".

    Ja, die Kündigung ist wirksam. Die Unterschrift auch der Ehefrau hat keinen Nachteil für die Kündigung.

    Der Ex-Vermieter meint aber, dass er nachweislich diese kurz vor Weihnachten per Post abgeschickt hätte. Einen Nachweis, dass diese bei dem Mieter bis zum 31.12 eingegangen sind, gibt es nicht, da diese nicht per Einschreiben sondern als normalen Brief versendet werden.

    Ein normal verschickter Brief kann verloren gehen. Diese NKA gilt als nicht zugestellt, wenn sie beim Mieter nicht angekommen ist.

    Hier ist unklar, ob dieser Brief nun nachweislich -wie erwähnt- zugestellt wurde, oder vom M nur angenommen wird, dass der Brief-

    wie jedes Jahr sonst- als normaler Brief geschickt wurde.

    Den Beweis der Zustellung hat der VM zu bringen.

    Tatsächliche Wohnfläche ist entscheidend - Ist im Mietvertrag die Wohnfläche zu groß oder zu klein angegeben, darf der Vermieter die Miete nur auf der Grundlage der tatsächlichen Größe bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof am 18. November 2015 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben (Az. VIII ZR 266/14).

    Hat die falsche Quadratmeterzahl einen Einfluss auf die Mieterhöhung? Ist die Mieterhöhung durch falsche Daten ungültig und die Hausverwaltung kann eine neue Erhöhung ansetzen? Könnte ich die Mieterhöhung akzeptieren und danach erst mit der falschen Quadratmeterzahl argumentieren um ein "Nachlegen" der Hausverwaltung zu vermeiden?

    Die Angabe der falschen Quadratmeterzahl hat natürlich Einfluss auf die Mieterhöhung (s.oben). Die Mieterhöhung wirst Du nicht umgehen, aber mit "vorerst mal schweigen" verzögern, denke ich.

    Welche Vorgehensweise in diesem Fall für Dich taktisch richtig wäre musst Du selbst einschätzen.

    ich möchte gerne die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durchführen, doch der meldet sich seit Wochen nicht (ich habe ihn mehrfach schriftlich aufgefordert). Die Wohnung ist gekündigt, ich zahle die Miete für 3 Monate Leerstand. Ich bin jetzt im letzten Monat der Mietdauer

    Es gibt keine Verpflichtung des Vermieters die Wohnung mit Dir abzunehmen.

    1. Was ist das beste Vorgehen, wenn sich der Vermieter nicht meldet? Soll ich schriftlich eine Frist setzen? Macht das rechtlich Sinn?

    Du kannst dem Vermieter lediglich den Tag und Zeit Deines Auszugs mitteilen. Sollte er nicht erscheinen, die Wohnung mit Zeugen abnehmen, d.h. Abnahmeprotokoll erstellen, wenn möglich mit Fotos, die Wohnungsschlüssel nachweisbar an den VM.

    2. Sagen wir die Wohnungsübergabe findet in der Mitte des Monats statt, bin ich danach weiterhin für die Wohnung (bis zum offiziellen Mietende) für die Wohnung verantwortlich (Winterdienst, Belüftung der Räume)?

    Nach Deinen Angaben steht die Wohnung ja schon lange leer, 3 Monate Leerstand. Weshalb die Frage nach den letzten 14 Tagen?

    3. Es stehen moch Arbeiten an, das Streichen der Wände. Ich wollte es schon vor Wochen abschließen. Der Vermieter meldet sich nicht. Gibt es auch hier eine Frist, nach der ich nicht mehr die Arbeiten erledigen muss

    Wenn Du lt.MV zur Renovierung verpflichtet bist solltest Du dies vor Übergabe der Wohnung erledigen, unabhängig, ob der VM sich meldet. Eine Frist, die Dich vor dieser Verpflichtung entbindet gibt es nicht. Meine Meinung.

    Die Luftfeuchtigkeit, welche ich jeden Tag überprüfe, lag bei 39%.

    Dem Vermieter habe ich das umgehend mitgeteilt. Nachdem der die Wohnung besichtigt hatte, kam er zu dem Schluss, dass es wohl aus dem Abfluss käme und hat das entsprechend durchgespült.

    Die Luftfeuchtigkeit ist erstaunlich gering, von da kommt wahrscheinlich kein Schimmel.. Ich vermute dass der schimmelige Geruch aus dem Abfluss kommt. Gelegentlich ist es auch Folge der Witterung, dass es Kanalgeruch in den Kellerräumen gibt, z.B. wenn es

    Wetterumschwung gibt. Sofern es einen Abfluss gibt (i.d.R. die tiefste Stelle im Haus) versucht es mal mit Sodawasser in den Abfluss gießen. Versuch macht kluch.

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