Hallo zusammen,
Mein Name ist Paul und ich habe mich hier frisch angemeldet, da ich ein kleines Problem mit meiner Vermieterin habe. Ich werde mal ohne weitere Umschweife die Situation erklären.
Am 10.12.17 kamen wir von Freunden nach Hause und stellten fest das die Glasscheibe unserer Terrassentür, samt Rahmenleisten in unserer Küche lag. Wir informierten sofort die Polizei, die Beamten schlossen einen Einbruch jedoch aus. Es konnten keinerlei Spuren von äußerlicher Krafteinwirkung festgestellt werden, die Scheibe zerbrach laut Polizei auch erst nach Kontakt mit dem Küchentisch. Befragungen der Nachbarn ergaben auch keine sachdienlichen Auskünfte.
Am 11.12.17 meldeten wir den Sachverhalt der Vermieterin, welche sich auch um einen Glaser bemühte jedoch, auch leicht verschleiert uns die Schuld an dem Schaden gab. Ihrer Meinung nach ist die Scheibe durch massive Krafteinwirkung aus dem Rahmen samt Rahmenleisten gefallen.
Am 12.12.17 kam der Glaser und nahm Maß, dem Glaser erklärte ich ebenso den Sachverhalt. Hier kam es aber nicht zu einem sonderlichen Gespräch der Glaser sagte das er sowas noch nie gesehen hat. Dann nachdem er Maß genommen hatte ging er.
Am 14.12.17 wurde die neue Scheibe durch Mitarbeiter des Glasermeisters montiert, der Geselle äußerte ebenfalls das er sowas noch nicht erlebt habe. Doch sagte mir auch das eine enorme Krafteinwirkung auszuschließen ist, da ich zitiere aus dem Gedächtnis; „In Hochhäusern an höchster Stelle wirkt der Wind mit einer unvorstellbaren kraft auf die Fenster ein und dort Fallen sie auch nicht einfach heraus“. Es wurde festgestellt das nach dem Einsetzen der neuen Scheibe die Terassentür sehr stark verzogen war. Ich sagte dem Glaser das dies schon beim Einzug so war. Weiterhin wurde in der Tür zur Stabilisierung bzw. als Verklotzung teilweise nur simple PVC Teile verwendet die so nicht von Glasern genutzt werden. Das bemängelte auch der Glaser vor Ort.
Kleiner Zwischenwurf, ich wollte mich nur kurz entschuldigen das ich hier einen Roman schreibe. Ich möchte nur gern den Sachverhalt so genau wie möglich darstellen.
Da wir als Mieter die Reparaturkosten vorerst übernommen haben um die Wohnung wieder Warm zu bekommen sitzen wir vorerst auf den Kosten. Die Vermieterin weigerte sich Telefonisch strikt die Kosten zu übernehmen, des Weiteren teilte sie mit das ihre Versicherung nicht dafür aufkommt. Daraufhin haben wir nach BGB eine E-Mail verfasst und der Vermieterin eine Frist gestellt die verursachten Kosten zu begleichen und zugleich mit Mietminderung gedroht falls dies nicht innerhalb der Frist geschieht. Hier die Antwort der Vermieterin:
Sehr geehrte Frau R.
Am 11.12. teilte mir Herr K. mit, dass die Fensterscheibe samt Glasleisten spontan aus dem Rahmen gefallen sei. Es ist technisch nicht möglich, dass eine Scheibe samt Glasleisten ohne grobe Krafteinwirkung von außen aus einem Kunststofffensterrahmen fällt. Ihre Aussage, der Glaser, hat Ihnen bestätigt, dass die Tür verzogen war und dadurch das Glas herausgefallen sein kann, ist schlichtweg falsch. Ich habe gestern mit dem Glaser telefoniert. Der Glaser hat Ihnen bestätigt, dass der Rahmen verzogen ist, weil die Fensterscheibe fehlt. Dies ist ein völlig normaler Zustand. Ein Kunststofffensterrahmen erhält erst durch die Fensterscheibe seine notwendige Stabilität. Durch das Verklotzen der Scheibe wird der Rahmen gerichtet.Sollten Sie unberechtigter Weise die Miete mindern, werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Eventuell wird dann ein Richter entscheiden müssen, ob Ihre Version von der spontan herausgefallenen Scheibe glaubwürdig ist.
Da in Ihrer Wohnung regelmäßig Scheiben heraus fallen ( 2016 Scheibe der Wohnungstür, 2017 Scheibe der Terrassentür), empfehle ich Ihnen, Ihre Hausratversicherung um eine Glasversicherung zu erweitern, um künftigen Streitereien aus dem Weg zu gehen. Zum Thema jährliche Wartung Ihrer Fenster: Sicher wissen Sie, dass der Vermieter berechtigt ist, jährliche Wartungen auf die Betriebskosten umzulegen. Sollten Sie eine Wartung wünschen, informieren Sie mich bitte.
Die Anschuldigung das uns bereits eine Scheibe zu Bruch gegangen sei ist absolut falsch, die Terrassentür war der erste Fall und bis jetzt der einzige.
Die Frage lautet nun, hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall und kann kann mir über seine Erfahrungen berichten?
Muss die Vermieterin diese Kosten übernehmen?
Wir werden definitiv von unserer Rechtsschutzversicherung nutzen, ich wollte nur mal wissen ob sich da jemand eventuell schon auskennt.
Und aufgrund der Antwortart bin ich persönlich auch extrem genervt, es birgt einfach eine art Grund Arroganz und diese gehässige Verleumderische note noch dazu...