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Fruggel hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
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Ja. Denn maßgeblich ist das Ende des Mietverhältnisses, nicht der tatsächliche Nutzungszeitraum. Man hätte die Wohnung ja auch erst am letzten Tag zurück geben können. Für die Kosten muss man trotzdem aufkommen, außer, es hätte bereits ein neuer Mieter die Wohnung übernommen, was hier ja nicht der Fall ist.
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Verbindlich wäre das normalerweise schon, aber in dieser Fragestellung ergeben sich zwei Besonderheiten im Gegensatz zu anderen Fällen. Der Vermieter hat die Werte selbst…
golf24_12 hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
Danke Schweinchenfan für die Einschätzung, das hilft mir sehr! :)
Nur noch ein wichtiges Detail zur Plausibilität: Ich habe nun in Erfahrung gebracht, dass der Abrechnungsdienstleister technisch gar keine Ablesung am 25.01.2025 vorgenommen hat, da die Funk-Zyklen fest auf den 15. und 31. des Monats liegen.
Das heißt: Die Abrechnung basiert für den Übergabetag 25.01. auf einer rein rechnerischen Schätzung durch den Dienstleister. Dem gegenüber steht mein Übergabeprotokoll, welches die Werte…
Schweinchenfan hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
Ich fange mal von hinten an.
Kosten für Nutzerwechsel sind Verwaltungskosten und damit vom Vermieter zu tragen. Die Abrechnungsdienste versuchen es aber trotzdem oft, in der Hoffnung, dass sich der Mieter nicht beschwert und einfach zahlt.
Grundsätzlich habt ihr die Wohnung bis zum 31.01. gemietet und müsst bis dahin auch die Grundkosten zahlen, außer ihr hättet euch explizit auf ein anderes Mietvertragsende verständigt oder der Vermieter hätte hier andere Fakten geschaffen (z.b. direkte…
golf24_12 hat das Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System gestartet.
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Einschätzung zu einem Problem mit meinem Ex-Vermieter bezüglich der Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Die Situation:
Ausgangslage: Mietvertrag gekündigt zum 31.01.2025.
Übergabe: Wohnungsübergabe (Schlüsselabgabe) am 25.01.2025. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und vom Vermieter unterschrieben. Darin wurden die Zählerstände für Gas/Heizung handschriftlich notiert (Vermieter hat selbst abgelesen, wir hatten keinen Zählerzugang!).
Problem: Die nun…
Fruggel hat eine Antwort im Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? verfasst.
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Aber sicherlich nicht deswegen, weil es eine Firma, ein Dienstleister erledigt. Das muss dann andere Gründe haben.
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In diesem Punkt besteht die falsche Annahme. es muss kein Garten sein, der so abgegrenzt ist, dass niemand anderes drauf kommt. In sehr vielen Grünanlagen, die zum Objekt gehört, können auch andere hin kommen, und deren Kosten können trotzdem umgelegt werden. Grund ist ganz einfach der, dass man sagt, eine Grünanlage verschönert das Anwesen und die Bewohner fühlen sich…
Golum hat eine Antwort im Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? verfasst.
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Das ist bei uns ähnlich.
Wir haben im Keller eine Denkmalschutzanlage und der Denkmalschutzverein kümmert sich nicht darum.
Es kommen regelmäßig Besucher auch Sonn und Feiertags.
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Bei uns kommt jeder zu jeglicher Tageszeit herein.
axelku hat das Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? gestartet.
Hallo zusammen,
weiß jemand ob die Gartenpflege durch eine Drittfirma auf den Mieter in den Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann?
Ich habe mir da nie Gedanken gemacht,da es auch so im Mietvertrag steht.
Nun hatte ich aber Bekannte über das Wochenende zu Besuch und die haben mir gesagt,die wohnen ähnlich wie ich,das sie damit durchgekommen sind das sie die nicht mehr zahlen müssen.
Die Wohnsituation ist folgende,also bei mir und ähnlich bei Ihnen,ich wohne in kleinen 2 Stöckigen…
Fruggel hat eine Antwort im Thema Sohn des Vermieters benutzt Garten als Durchgang verfasst.
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Durch das alleinige Nutzungsrecht kann man anderen das Betreten untersagen, auch dem Vermieter, außer es ist im Vertrag ein Wegerecht vereinbart. Allerdings müsste man nicht außer acht lassen, ob es nur ein Nutzungsrecht ist oder der Garten zur Mietsache gehört. Das Nutzungsrecht kann nämlich problemlos vom Vermieter entzogen werden. Das will man normalerweise nicht provozieren, daher ist gut zu überlegen wie man vorgeht.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Vermieter verlangt wegen Wärmepumpe Schlüssel zum Keller verfasst.
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Dann kann der Vermieter einen Termin vereinbaren, wann der Techniker da ist für die Arbeiten. Dies muss man dann selbstverständlich ermöglichen. Aber da eine direkt am Haus befindliche Terrasse in der Regel zur Mietsache gehört, muss man davor keinen dauerhaften Zugang gewähren. Man muss dann noch nicht mal dulden, dass der Vermieter die Terrasse betritt. Es ist das Versäumnis des Vermieters, wenn er im Vertrag keine Regelung für den Zugang getroffen hat.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Mietvertrag vor dem Einzug kündigen und muss Kaution bezahllt werden? verfasst.
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Vom Gesetz her ja, weil danach die Kaution mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Allerdings relativiert sich das dadurch, dass man das Recht hat, die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen, und zweitens, wenn man in der Situation nicht zahlt, sind die Konsequenzen nicht dramatisch. Fristlos kündigen kann der Vermieter nicht sofort, und Zahlungsklage lohnt sich nicht wirklich den Aufwand.
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Die Frage erübrigt sich, wenn es noch keine Schlüsselübergabe gab. Andererseits ist eine…
afri hat das Thema Sohn des Vermieters benutzt Garten als Durchgang gestartet.
Hallo zusammen
Ich bin Mieter in einem 3 Familienhaus und habe die alleinigen Nutzungsrechte am Garten.
Ich habe seit einigen Jahren den Zugang des Garten von der Auffahrt aus mit einem kleinen Zaun abgegrenzt und verschlossen.
Zum einen, weil der Sohn des Vermieters hier im.besoffen rein kam und zum Schutz das meine Tochter nicht abhaut:)
Jetzt ergibt es sich, dass der Sohn des Vermieters sich ein so grosses Fahrrad gekauft hat, dass er die tür unten vom Waschkeller nutzt statt dem…
ChristinaS hat eine Antwort im Thema Vermieter verlangt wegen Wärmepumpe Schlüssel zum Keller verfasst.
Nein, der Vermieter wohnt nicht im selben Haus.
Es ist gar kein Problem den Schlüssel in die Tür zu stecken, wenn ein Termin ansteht. Sowas sollte ja selbstverständlich sein.
Jedoch stand er schon mal unangekündigt auf meiner Terasse und ich kam gerade aus der Dusche und war nicht komplett angezogen. Er sagte das es sein Haus ist und das er machen kann, was er möchte ...
Schweinchenfan hat eine Antwort im Thema Vermieter verlangt wegen Wärmepumpe Schlüssel zum Keller verfasst.
Wohnt der Vermieter in der zweiten Wohnung? Oder ist die zweite Wohnung auch vermietet?
Wenn es nur um Wartungsarbeiten an der Wärmepumpe geht, könnte man ja absprechen, für diesen Tag den Schlüssel stecken zu lassen oder anwesend zu sein. Ich kann den Vermieter schon verstehen, wenn es keinen anderen Ablauf gibt, dann gibt es keinen und dann muss man eine Lösung finden. Es haben schließlich alle ein Interesse, dass die Heizung ordnungsgemäß gewartet werden kann.
ChristinaS hat das Thema Vermieter verlangt wegen Wärmepumpe Schlüssel zum Keller gestartet.
Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe bzw. eine Einschätzung zu einem Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe ein Foto hinzugefügt, damit man die Situation besser versteht. Das Foto wurde von meiner Terrasse aus aufgenommen. Wenn man dort die Treppe hinuntergeht, sieht man eine Tür. Hinter dieser Tür befindet sich der Gemeinschaftskellergang.
Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Zusätzlich gibt es natürlich noch eine normale Kellertreppe, die vom Hausflur in den Keller führt. Die Treppe und die…
Loulou2023 hat das Thema Mietvertrag vor dem Einzug kündigen und muss Kaution bezahllt werden? gestartet.
Hallo Zusammen ,
Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für ein Haus unterschrieben, der am 01.07. beginnt. Das Haus befindet sich derzeit in Renovierung; bei einigen Besichtigungen nach der Vertragsunterzeichnung stellte ich jedoch fest, dass in zwei Zimmern Schimmel vorhanden ist. Ein Freund von mir überprüfte daraufhin das Dach und bemerkte, dass dort die Ursache des Problems liegt und ich somit jeden Winter mit Schimmelproblemen rechnen müsste. Daher habe ich beschlossen, den Mietvertrag…
Fruggel hat eine Antwort im Thema Wie ermittelt man den Verbrauch von einem vermutlichen defekten HKV? verfasst.
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Golum hat eine Antwort im Thema Wie ermittelt man den Verbrauch von einem vermutlichen defekten HKV? verfasst.
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Ich weis nicht ob ein Zähler defekt ist, ich vermute es nur da dieser nur noch die Seriennummer anzeigt.
Der Vermieter ist bereits informiert das die Zähler noch nicht getauscht sind.
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Die Wartungsfirma des Dienstleisters hat schon mehrere Termine Ersatzlos abgesagt zum Wechsel der Zähler.
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Wie kann man das prüfen?
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Wer macht das?
Golum hat mit
auf den Beitrag von Fruggel im Thema Wie ermittelt man den Verbrauch von einem vermutlichen defekten HKV? reagiert.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Wie ermittelt man den Verbrauch von einem vermutlichen defekten HKV? verfasst.
Das geht nicht so einfach. Zunächst mal hat man als Mieter die Pflicht, jeden Defekt dem Vermieter zu melden. Dieser wird dann den Dienstleister beauftragen. Es kann auch sein, dass nur das Display ausgefallen ist, die Werte aber dennoch erfasst und übermittelt werden. Deshalb kann man vor einer Überprüfung des Geräts gar nichts sagen.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Verdacht auf umgelegte Kosten, die nicht umlagefähig sind verfasst.
Wie schon geschrieben funktioniert der Widerspruch nur über das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn der Vermieter die Kosten hatte und bezahlt hat, ist das für die Abrechnung selber zunächst in Ordnung. Um die Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots ausreichend zu begründen braucht man meistens auch ein Vergleichsangebot eines anderen Dienstleisters.
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