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Fruggel hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
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Ja. Denn maßgeblich ist das Ende des Mietverhältnisses, nicht der tatsächliche Nutzungszeitraum. Man hätte die Wohnung ja auch erst am letzten Tag zurück geben können. Für die Kosten muss man trotzdem aufkommen, außer, es hätte bereits ein neuer Mieter die Wohnung übernommen, was hier ja nicht der Fall ist.
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Verbindlich wäre das normalerweise schon, aber in dieser Fragestellung ergeben sich zwei Besonderheiten im Gegensatz zu anderen Fällen. Der Vermieter hat die Werte selbst…
golf24_12 hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
Danke Schweinchenfan für die Einschätzung, das hilft mir sehr! :)
Nur noch ein wichtiges Detail zur Plausibilität: Ich habe nun in Erfahrung gebracht, dass der Abrechnungsdienstleister technisch gar keine Ablesung am 25.01.2025 vorgenommen hat, da die Funk-Zyklen fest auf den 15. und 31. des Monats liegen.
Das heißt: Die Abrechnung basiert für den Übergabetag 25.01. auf einer rein rechnerischen Schätzung durch den Dienstleister. Dem gegenüber steht mein Übergabeprotokoll, welches die Werte…
Schweinchenfan hat eine Antwort im Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System verfasst.
Ich fange mal von hinten an.
Kosten für Nutzerwechsel sind Verwaltungskosten und damit vom Vermieter zu tragen. Die Abrechnungsdienste versuchen es aber trotzdem oft, in der Hoffnung, dass sich der Mieter nicht beschwert und einfach zahlt.
Grundsätzlich habt ihr die Wohnung bis zum 31.01. gemietet und müsst bis dahin auch die Grundkosten zahlen, außer ihr hättet euch explizit auf ein anderes Mietvertragsende verständigt oder der Vermieter hätte hier andere Fakten geschaffen (z.b. direkte…
golf24_12 hat das Thema Nebenkostenabrechnung: Zählerstände aus Übergabeprotokoll vs. Dienstleister-System gestartet.
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Einschätzung zu einem Problem mit meinem Ex-Vermieter bezüglich der Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Die Situation:
Ausgangslage: Mietvertrag gekündigt zum 31.01.2025.
Übergabe: Wohnungsübergabe (Schlüsselabgabe) am 25.01.2025. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und vom Vermieter unterschrieben. Darin wurden die Zählerstände für Gas/Heizung handschriftlich notiert (Vermieter hat selbst abgelesen, wir hatten keinen Zählerzugang!).
Problem: Die nun…
Fruggel hat eine Antwort im Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? verfasst.
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Aber sicherlich nicht deswegen, weil es eine Firma, ein Dienstleister erledigt. Das muss dann andere Gründe haben.
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In diesem Punkt besteht die falsche Annahme. es muss kein Garten sein, der so abgegrenzt ist, dass niemand anderes drauf kommt. In sehr vielen Grünanlagen, die zum Objekt gehört, können auch andere hin kommen, und deren Kosten können trotzdem umgelegt werden. Grund ist ganz einfach der, dass man sagt, eine Grünanlage verschönert das Anwesen und die Bewohner fühlen sich…
Golum hat eine Antwort im Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? verfasst.
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Das ist bei uns ähnlich.
Wir haben im Keller eine Denkmalschutzanlage und der Denkmalschutzverein kümmert sich nicht darum.
Es kommen regelmäßig Besucher auch Sonn und Feiertags.
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Bei uns kommt jeder zu jeglicher Tageszeit herein.
axelku hat das Thema Gartenpflege durch Fremdfirma umlegbar? gestartet.
Hallo zusammen,
weiß jemand ob die Gartenpflege durch eine Drittfirma auf den Mieter in den Nebenkostenabrechnung umgelegt werden kann?
Ich habe mir da nie Gedanken gemacht,da es auch so im Mietvertrag steht.
Nun hatte ich aber Bekannte über das Wochenende zu Besuch und die haben mir gesagt,die wohnen ähnlich wie ich,das sie damit durchgekommen sind das sie die nicht mehr zahlen müssen.
Die Wohnsituation ist folgende,also bei mir und ähnlich bei Ihnen,ich wohne in kleinen 2 Stöckigen…
Fruggel hat eine Antwort im Thema Sohn des Vermieters benutzt Garten als Durchgang verfasst.
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Durch das alleinige Nutzungsrecht kann man anderen das Betreten untersagen, auch dem Vermieter, außer es ist im Vertrag ein Wegerecht vereinbart. Allerdings müsste man nicht außer acht lassen, ob es nur ein Nutzungsrecht ist oder der Garten zur Mietsache gehört. Das Nutzungsrecht kann nämlich problemlos vom Vermieter entzogen werden. Das will man normalerweise nicht provozieren, daher ist gut zu überlegen wie man vorgeht.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Vermieter verlangt wegen Wärmepumpe Schlüssel zum Keller verfasst.
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Dann kann der Vermieter einen Termin vereinbaren, wann der Techniker da ist für die Arbeiten. Dies muss man dann selbstverständlich ermöglichen. Aber da eine direkt am Haus befindliche Terrasse in der Regel zur Mietsache gehört, muss man davor keinen dauerhaften Zugang gewähren. Man muss dann noch nicht mal dulden, dass der Vermieter die Terrasse betritt. Es ist das Versäumnis des Vermieters, wenn er im Vertrag keine Regelung für den Zugang getroffen hat.
Fruggel hat eine Antwort im Thema Mietvertrag vor dem Einzug kündigen und muss Kaution bezahllt werden? verfasst.
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Vom Gesetz her ja, weil danach die Kaution mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Allerdings relativiert sich das dadurch, dass man das Recht hat, die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen, und zweitens, wenn man in der Situation nicht zahlt, sind die Konsequenzen nicht dramatisch. Fristlos kündigen kann der Vermieter nicht sofort, und Zahlungsklage lohnt sich nicht wirklich den Aufwand.
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Die Frage erübrigt sich, wenn es noch keine Schlüsselübergabe gab. Andererseits ist eine…
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