Hallo liebes Forum!
Bei unserem Einzug wurden uns einige Einrichtungsgegenstände zur kostenfreien Nutzung überlassen. Die genaue Formulierung lautet "Folgendes Mobiliar wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters in der Wohnung belassen und gilt nicht als Mietsache. Es wird zur kostenfreien Nutzung für die Dauer des Mietverhältnisses überlassen: [Auflistung der Gegenstände]".
Nun kam unser Mieter mit der (freundlichen) Aufforderung auf uns zu, einen ebensolchen überlassenen Schrank herauszugeben, da dieser für eigene Zwecke benötigt wird. Das ist natürlich für uns etwas unpraktisch, da dieser ja in Benutzung ist und Ersatz gefunden werden muss.
Meine Frage diesbezüglich ist, ob der Vermieter bei diesem Leihvertrag (so verstehe ich ihn) trotz der Formulierung "... für die Dauer des Mietverhältnisses überlassen" jederzeit einen der Gegenstände zurückfordern kann?
Ich möchte noch hinzufügen, dass wir zu unserem Vermieter ein freundschaftliches Verhältnis pflegen. Deshalb werden wir uns hier natürlich auch nicht querstellen, egal wie es rechtlich aussieht, allerdings finde ich es dennoch immer gut zu wissen, wo man rechtlich gesehen "steht".
Vielen Dank und beste Grüße,
Daniel