Hallo zusammen.
Folgender Fall, für die Nebenkostenabrechnung 2023 wurden mir 2 Abrechnungen zugestellt, einmal im Mai 2024 und eine korrigierte im August 2024. Ich habe bei beiden Widerspruch eingelegt weil Beträge für Hausversicherungen falsch und zu hoch berechnet wurden. Ich habe dann mehrfach die Hausverwaltung schriftlich um einen Termin zum Gespräch gebeten zwecks Klärung der fehlerhaften Abrechnung, zuletzt im November 2024 und in Januar 2025. Es kam aber keine Reaktion, nun habe ich im Dezember 2025 die Abrechnung für 2024 und die Korrektur für 2023 erhalten. Ich verstehe das mit diesen Fristen nicht, 12 Monate nach Abrechnungsfrist und 3 jährige Verjährungsfrist. Muss man nun zahlen, was meint Ihr?