Außerdem wundert mich, dass der DMB nicht sofort die Belege angefordert hat. Nach meiner Erfahrung wird damit normal nicht gezögert.
Mein lokaler DMB Ableger ist vielleicht eine Ausnahme. Hängt wohl am meisten von den Personen ab, wie gut sie performen. Der DMB hatte beanstandet, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nicht 100%ig nach Verbrauch abgerechnet werden dürften nach der Heizkostenverordnung und sie mir deswegen 15% der Kosten erlassen müssten.
Die Vermieter wiesen dies so zurück:
- Die Heizkostenverordnung verlange, dass mindestens 50 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet würden.
- Es würden separate Zähler für Warm- und Kaltwasser sowie für die Fußbodenheizung genutzt. Externer Dienstleister übernimmt Abrechnung, Messung und Austausch der Zähler, sodass eine 100%ige verbrauchsabhängige Abrechnung möglich wäre.
- Alle Meßgeräte würden die Anforderungen der HeizkostenV erfüllen, und deren Zulässigkeit sowie der Austausch würden vom externen Dienstleister sichergestellt.
Aussage gegen Aussage. Weiß jemand ob die Vermieter wirklich recht haben?