Beiträge von Mieter3001

    Außerdem wundert mich, dass der DMB nicht sofort die Belege angefordert hat. Nach meiner Erfahrung wird damit normal nicht gezögert.

    Mein lokaler DMB Ableger ist vielleicht eine Ausnahme. Hängt wohl am meisten von den Personen ab, wie gut sie performen. Der DMB hatte beanstandet, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nicht 100%ig nach Verbrauch abgerechnet werden dürften nach der Heizkostenverordnung und sie mir deswegen 15% der Kosten erlassen müssten.

    Die Vermieter wiesen dies so zurück:

    • Die Heizkostenverordnung verlange, dass mindestens 50 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet würden.
    • Es würden separate Zähler für Warm- und Kaltwasser sowie für die Fußbodenheizung genutzt. Externer Dienstleister übernimmt Abrechnung, Messung und Austausch der Zähler, sodass eine 100%ige verbrauchsabhängige Abrechnung möglich wäre.
    • Alle Meßgeräte würden die Anforderungen der HeizkostenV erfüllen, und deren Zulässigkeit sowie der Austausch würden vom externen Dienstleister sichergestellt.

    Aussage gegen Aussage. Weiß jemand ob die Vermieter wirklich recht haben?

    Die Nebenkostenabrechnung ist mir rätselhaft. Die Heizkosten wurden bereits vom DMB als fehlerhaft ausgewiesen - das Problem mit dem DMB, er reagiert wenn überhaupt nur mit 2-4 Wochen Verzögerung auf Rückfragen. Die Vermieter weigern sich das Schreiben des DMBs anzuerkennen und ziehen sich (sehr wahrscheinlich) zusammenhangslose Gegenargumente aus dem Zauberhut mit dem Ziel mich zu verunsichern, dass ich mich beim DMB rückversichern muss und dadurch träge bis handlungsunfähig bleibe. Ich vermute ja stark, dass sie über Interessenverbände für Immobilien-Eigentümer "best practices" zusammentragen und erhalten.

    Es gibt außerdem einige Ungereimtheiten:

    1. Die Nachbarwohnung ist seit Jahren unbewohnt, hängt aber mit meiner Fussboden-Heizung im selben Heizkreis und teilt sich zusammen ein Thermostat.

    2. Die einzige Gemeinschafts-Waschmaschine kostet 2€ je 30 Minuten. Das ist genau so teuer wie im Waschsalon. Außerdem ist mir nicht ersichtlich, ob sie nicht doch über die Miete Strom und Wasser doppelt bezahlen lassen.

    Kopien beim Vermieter einzusehen muss ich nur dann hinnehmen, wenn der Vermieter einen gerichtsfesten Grund dafür nennen kann, weshalb er mir die Originale nicht vorlegen wird.

    Das nehme ich zurück. Denn sehr wahrscheinlich kann der Vermieter mich erst mal dazu nötigen es so zu machen wie er meint wenn er mir nichts schicken möchte, also nur Kopien & kein Zeuge, weil es ja ohnehin auch nur die Kopien sind. Die kann ich mir quasi schon mal abfotografieren, ohne das mein Anspruch auf die Originale erlischt - und auf Grundlage der neuen Informationen mit Ruhe und bedacht den nächsten Zug planen.

    Ich denke das ist es! Danke 8)

    Ich hab das jetzt so Interpretiert:

    - Laut Gesetz habe ich ein Recht auf Einsicht in die Originale und ich darf eine Vertrauensperson hinzu ziehen oder bevollmächtigen.

    - Wenn der Vermieter das aber nicht möchte, ist er gesetzlich dazu berechtigt mir die Belege auch elektronisch bereitzustellen oder mir Kopien der Originale anzufertigen, die er mir mit der Post schicken kann.

    - Sollte mir die Betriebskostenabrechnung aus den übermittelten Belegen dann nicht vollständig nachvollziehbar werden, oder sich Hinweise auf eine Manipulation erhärten, habe ich wieder das Recht mir die Originale anzusehen.

    usw... Da der Vermieter mir anstelle der Originale nur die noch vorhanden Kopien zeigen möchte, werde ich ihn darauf hinweisen, dass er mir entweder die Originale vorlegen muss, aber alternativ berechtigt ist mir diese auch elektronisch oder per Post in Kopie zu übersenden. Kopien beim Vermieter einzusehen muss ich nur dann hinnehmen, wenn der Vermieter einen gerichtsfesten Grund dafür nennen kann, weshalb er mir die Originale nicht vorlegen wird.

    Folgefragen aus der Korrespondenz mit den Vermietern:

    Behauptungen des Vermieters:

    1. "Da sich das Büro mit den Belegen in der Privatwohnung des Vermieters befindet, darf er meinem Zeugen den Zutritt verweigern."

    2. "Unsere Originalrechnungsbelege befinden sich nun beim Steuerberater. Die Einsichtnahme kann folglich nur anhand der bei uns noch vorhandenen Kopien erfolgen, die den Abrechnungen zugrunde liegen."

    Meine Frage: Bewegt sich der Vermieter eurer Meinung nach noch im geltendenden Recht oder gilt das schon als Verweigerung oder Vereitelungstaktik?


    Vielen Dank im Voraus!! Euer Mieter3001 8)

    Liebe Mietrechts-Community,

    1. was genau ist unter "für den Vermieter zumutbare Zeiten" zu verstehen, für die Terminvorschläge des Mieters bei seiner schriftlichen Forderung zur Belegseinsicht (der letzten Betriebskostenabrechnung)?

    leider konnte ich im Netz nichts aussagekräftiges dazu finden.

    2. Wären zum Beispiel ab 17 Uhr wochentags und ab 13 Uhr samstags zumutbar?

    3. Muss der Mieter einen neuen Brief verfassen, wenn er unwissentlich unzumutbare Zeiten vorgeschlagen hat oder liegt der Ball erst mal beim Vermieter, dass er für sich zumutbare Zeiten vorschlagen muss?

    Schöne Grüße,

    euer Mieter3001 8)

    Hallo zusammen,

    bezüglich der Frist für Mängelrügen finde ich im Netz verschiedene Angaben.

    Ich wohne seit einigen Jahren dort. Meine festgestellten Mängel:

    1. Temperatur: Seit dem Kälteeinbruch vor einigen Tagen ist die Temperatur meiner 1Z-Mietwohnung Tag und Nacht durchschnittlich 18C Das hatte ich schon den Vermietern gemeldet und sie antworten: die Fussbodenheizung würde sich selbst anhand der Aussentemperatur regulieren und wäre ordentlich gewartet. Ich selbst kann die Temperatur nicht regulieren und muss mit Wärmflasche Mütze, Schal und Jacke schlafen und bin seit Temperatursturz wieder erkältet und es wird einfach nicht besser bei 18°.

    (Das passiert eigentlich jeden Winter. Manchmal reagieren die Vermieter und stellen es 1-1.5°C wärmer - diesmal werde ich wohl eine schriftliche Rüge schreiben müssen.)

    2. Lärmbelästigung: Der Fahrstuhl kommt mir seit einiger Zeit extrem laut vor, sowie die Fahrstuhltür vor meiner Wohnung und die Schritte auf der ungedämpften Holz-Treppe im Treppenhaus. Jedes ist für sich alleine schon laut genug, um mich aufzuwecken bzw. andere körperliche ungesunde Stress-Reaktionen wie Pulsanstieg, Freisetzung von Katecholaminen, Langfristig stelle ich eine Verminderung der allgemeinen Gesundheit fest.


    Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen einer Mängelanzeige und der Mängelrüge?

    Frage 2 : Wie schnell muss man einen Mangel anzeigen oder rügen?

    Frage 3 (Bezogen auf Antwort auf Frage 2): Kann ich die Lärmbelästigung jetzt auch noch rügen? Wenn nein, wäre es möglich die alte dünne Wohnungstür jetzt zu rügen wegen eines altersbedingten kürzlich eingetretenen Verschleißes, da sie nun für Zugluft und Lärm durchlässig ist?


    Vielen Dank im Voraus. Euer Mieter3001

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!