Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, Vermieterin stellt keine verbrauchsabhängige Abrechnung zur Verfügung

  • Wir schlagen uns jetzt schon etwas länger mit der Nebenkostenabrechnung 2023 herum.

    Die Vermieterin hat uns am 28.12.24, also kurz vor Fristablauf eine aus meiner Sicht unvollständige Nebenkostenabrechnung geschickt und möchte 1648€ Nachzahlung.

    Die Wohnung hat leider Fernwärme (wir sind mittlerweile ausgezogen) und ich stelle auch nicht in Frage, dass wir eine ordentliche Nachzahlung leisten müssen. Allerdings würde ich die Richtigkeit bei solchen Summen gerne Prüfen.

    Diese enthält keine Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Wir haben die Vermieterin darauf hingewiesen, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und wir gerne eine korrigierte Version hätten. Sie bestand darauf, dass die Abrechnung korrekt ist und Anfang 2025 haben wir ihr mitgeteilt, dass die Frist zur Übersendung einer korrekten Abrechnung abgelaufen ist und wir die geforderte Nachzahlung daher nicht anerkennen (das heißt nicht, dass wir reell aufgelaufene Kosten nicht zahlen wollen. Wir wollen nur eine korrekte Abrechnung).


    Für 2025 (Auszug im Juli) hat sie uns nun eine Mail mit ICloud Links zur neuen Abrechnung geschickt. Diese waren allerdings nach wenigen Tagen nicht mehr abrufbar. Anscheinend waren dieses mal auch die Daten der Firma angehängt, die die Heizkörper abliest (kann ich aus den Namen der Links entnehmen).

    Meine Frage ist: Ist die angehängte Abrechnung wirklich unvollständig und ist der Weg über die ICloud mit einer Möglichkeit zum Download für wenige Tage so zulässig?


    Viele Grüße

  • ist der Weg über die ICloud mit einer Möglichkeit zum Download für wenige Tage so zulässig

    Das Gesetz schreibt nicht vor, auf welchem Weg die Abechnung zugehen muss. Ein Download wäre daher in Ordnung. Das muss man dann aber auch tun können. Wenn die Dateien weg sind, bevor man sie abrufen kann, hat man auch nichts bekommen.

    Ist die angehängte Abrechnung wirklich unvollständig

    Ja. Das Gesetz und auch der BGH schreiben vo, dass eine Abrechnung dann formell gültig ist, wenn man die Rechenschritte nachvollziehen kann. Im Fall der Heizkosten von 2947,49 ist das nicht möglich. Daher würde ein Richter im Streitfall diese Position ersatzlos raus streichen. Denn da die Abrechnungsfrist verstrichen ist, kann genau genommen dieser Teil auch nicht mehr nachgereicht werden. Die Vermieterin kann also froh sein, wenn ihr die Kosten noch akzeptiert, sobald die Berechnung nachgereicht ist.

    In der Liste sind mehrere Positionen, die eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag bedürfen. Es ist also nicht so selbstverständlich, dass alles umlagefähig ist.

    Der Grundsteuerbescheid ist von 2024, nicht von 2023.

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