Beiträge von Ella63

    Danke für diese Antwort, jetzt weiß ich zumindest das es inhaltliche Fehler waren. Die Beträge für Versicherungen wurden 2024 nach unten korrigiert und nochmals Dezember 2025, passen aber immer noch nicht zu den vorgelegten Belegen.

    Ich weiß natürlich das ich hier keine rechtswirksame Empfehlungen erhalte, war nur um Infos vorab zu sammeln und zu verstehen. Ein Termin beim Fachanwalt ist in Planung. Dankeschön für Eure Hilfe

    Hilft mir leider nicht weiter, verstehe noch immer nicht ob ich die am 17 Dezember 2025 zugestellte korrigierte Abrechnung zahlen muss, obwohl die Frist längst verstrichen ist.

    Vllt Stelle ich auch die falschen Fragen oder kann den Sachverhalt nicht gut rüberbringen.sorry

    Hallo,

    wie gesagt habe ich 2024 2 nicht korrekte Abrechnungen erhalten, Widerspruch eingelegt und dann bis zum 17 Dezember 2025 nichts mehr gehört, trotz mehrfacher Nachfrage. Und dann erneut eine korrigierte Rechnung erhalten. Ich verstehe das so das die Verjährungsfrist nur für korrekte fristgerecht zugestellte, also bis 31.12.2024, Abrechnungen gilt. Hoffe so ist es verständlich.

    Hallo zusammen.

    Folgender Fall, für die Nebenkostenabrechnung 2023 wurden mir 2 Abrechnungen zugestellt, einmal im Mai 2024 und eine korrigierte im August 2024. Ich habe bei beiden Widerspruch eingelegt weil Beträge für Hausversicherungen falsch und zu hoch berechnet wurden. Ich habe dann mehrfach die Hausverwaltung schriftlich um einen Termin zum Gespräch gebeten zwecks Klärung der fehlerhaften Abrechnung, zuletzt im November 2024 und in Januar 2025. Es kam aber keine Reaktion, nun habe ich im Dezember 2025 die Abrechnung für 2024 und die Korrektur für 2023 erhalten. Ich verstehe das mit diesen Fristen nicht, 12 Monate nach Abrechnungsfrist und 3 jährige Verjährungsfrist. Muss man nun zahlen, was meint Ihr?

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