Fristen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung 2024

  • Hallo,

    ich habe ein Zweifamilienhaus geerbt, mit jeweils zwei Wohungen, eine 75qm und eine 64qm. Kaltmiete bekomme ich zusammen 660€, der Mietspiegel liegt bei 10€/qm.

    Die beiden Mieter wohnen seit 30 Jahren in dem Haus ohne Mieterhöhung.

    Die Kaltmiete wird regelmässig bezahlt.


    Leider wurde die Nebenkostenabrechnung 2022 verschlafen, habe diese Ende 2024 erstellt, aber wie gesetzlich vorgeschrieben ist es verjährt, hier habe ich zusammen 2500€ Nebenkosten verloren.

    Die Nebenkostenabrechnung 2023 (Nachzahlung 3500€ und 2000€) hab ich auch Ende 2024 zugestellt mit 30 Tage Zahlungsziel, leider wird diese trotz Mahnung im März 2025 nicht bezahlt. Auch die neuen geforderten Nebenkostenvorauszahlungen werden nicht gezahlt. Die Mieter sind mit der Nebenkostenabrechnung nun zum Mieterbund, der sucht das Haar in der Suppe der Abrechungen und will vom Architekten gestempelte Wohnflächen etc.


    Für die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2024 habe ich die Gasrechnung trotz Meldung der Zählerstände zum Jahreswechsel erst im Juli 2025 erhalten. Mein Problem ist, die Eichfrist der Zähler für die Heizung ist abgelaufen, habe ich jetzt erst gesehen. Daher muss ich nach Gesetz nach Wohnfläche abrechnen.

    Über die 30 Jahren in der die Mietkonstellation gleich ist, ist die Verteilung der Heizungkosten immer ca. 65%/18%/17% unter den 3 Parteien in der Liegenschaft, die Grundfläche wäre aber 32%/42%/26%. Daher würden sich die Kosten extrem und aus meiner Sicht unfair verschieben.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Kann ich jetzt im August 2025 die Nebenkostenabrechung 2024 zustellen, wenn Sie es akzeptieren ok. Wenn bis Ende Dez 2025 keine Zahlung und kein Widerspruch eingeht meinen Misstand mit der Eichfrist einräumen und eine korrigierte Nebenkostenabrechnung nach Wohnfläche zustellen, bei der die einen Mieter besser, die anderen Mieter schlechter wegkommen?

  • leider wird diese trotz Mahnung im März 2025 nicht bezahlt

    Möglicherweise ist die Abrechnung formell unwirksam und somit gegenstandslos. Dann müssen die Mieter auch nichts zahlen. Das wäre zuerst zu prüfen. Andererseits hätte das der Mieterverein sofort angemerkt. Das dürfte also ausscheiden.

    Die Mieter sind mit der Nebenkostenabrechnung nun zum Mieterbund

    Es steht den Mietern zu, die Abrechnung zu prüfen. Aber ein Zurückbehaltungsrecht für die Nachzahlung besteht nur, wenn man als Vermieter die Belegeinsicht nicht ermöglicht.

    Kann ich jetzt im August 2025 die Nebenkostenabrechung 2024 zustellen

    Wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr gleich ist, dann hat man sogar bis 31.12. dafür Zeit.

    Daher muss ich nach Gesetz nach Wohnfläche abrechnen.

    Nein. Man darf nach dem Gesetz zwar keine ungeeichten Zähler verwenden. Das bedeutet aber nicht, dass man die Werte der ungeeichten Zähler nicht verwenden darf. Bei Einwänden von den Mietern muss man schlimmstenfalls einen Nachweis erbringen, dass die Zähler korrekt arbeiten. (BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10)

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