Muss ich mir die „Nicht-Abgrenzbarkeit“ (tagesgenaue Abrechnung zum 25.01.) vom Vermieter gefallen lassen
Ja. Denn maßgeblich ist das Ende des Mietverhältnisses, nicht der tatsächliche Nutzungszeitraum. Man hätte die Wohnung ja auch erst am letzten Tag zurück geben können. Für die Kosten muss man trotzdem aufkommen, außer, es hätte bereits ein neuer Mieter die Wohnung übernommen, was hier ja nicht der Fall ist.
Wie verbindlich ist ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll gegenüber einer automatisierten Abrechnung eines Dienstleisters?
Verbindlich wäre das normalerweise schon, aber in dieser Fragestellung ergeben sich zwei Besonderheiten im Gegensatz zu anderen Fällen. Der Vermieter hat die Werte selbst abgelesen. Man hat als Mieter das Protokoll also gar nicht mit unterschrieben. Und zweitens hat man als Mieter eine Obhutspflicht für die Wohnung, auch wenn man schon vorzeitig raus ist. Damit meine ich, dass die Wohnung beheizt werden muss zur Vorbeugung von Frostschäden. Deshalb ist es korrekt, dass der Dienstleister die Werte seiner Funkablesung genommen hat.
Sind die Punkte "Kosteneinteilung bei Nutzerwechsel (Auszug)" auf mich, den Mieter abwälzbar?
Nein.
Ich habe die Nachzahlung unter Verweis auf das unterzeichnete Übergabeprotokoll bestritten und eine Korrektur gefordert.
Das ist das falsche Vorgehen. Denn den unstreitigen Teil der Nachzahlung schuldet man dem Vermieter und diesen muss man auch leisten. Im Sinne des Gesetzes schreibt man dem Vermieter seine sachlich begründeten Einwände, und rechnet unter Berücksichtigung der Fehler den korrekten Betrag selbst aus, welchen man dann auch leistet. Man sollte sich aber sicher sein, was man tut, denn der Vermieter muss auf die Einwände nicht zwingend antworten und könnte stattdessen auch direkt Klage einreichen.
Werde mich dann da auch neu anmelden müssen. Angeblich helfen die erst nach 6 Monaten Mitgliedschaft.
Mieterschutzbund ist nicht die einzige Option. Man kann auch bei einem Anwalt eine Beratung in Anspruch nehmen oder andere fachkundige Dienstleister zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung für Mieter kontaktieren.