Es ist nachvollziehbar, dass Sie über die rechtlichen Hintergründe irritiert sind. Der Vermieter richtet sich nicht an die rechtlichen Vorgaben, und beim nachlesen stößt man auch schon mal auf unterschiedliche Informationen.
Doch vorweg der Hinweis, dass Sie auf keinen Fall etwas unterschreiben sollten, bevor Sie sich über die juristischen Hintergründe zu 100% im Klaren sind. Mit einer Unterschrift könnten Sie Ihr Position verschlechtern, die Sie durch die Gesetzeslage aktuell haben.
teilte ich dem Vermieter mit, dass ich in das bestehende Mietverhältnis meiner Großmutter gemäß §563 Abs. 2 BGB eintrete
Das war vollkommen korrekt so. Der Eintritt in das Mietverhältnis geschieht kraft Gesetz und hängt nicht von der Zustimmung des Vermieters ab. Dieser hat zwar unter sehr engen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, wobei das am Eintritt in den Vertrag nichts ändert.
er habe keine Kenntnis darüber, dass der Wohnraum von mehreren Personen bewohnt wurden sei
Das muss er auch nicht unbedingt und tut nichts zur Sache. Denn es kommt darauf an, ob man im gemeinsamen Haushalt zusammen gewohnt hat, nicht ob der Vermieter davon weiß.
Bereits 7 Tage später erhielt ich lediglich eine Kündigung des Mietverhältnisses zum 01.04.2025.
Es wäre zu prüfen, was als Grund ganz genau darin steht. Der Vermieter hat bei Eintritt nach §563 BGB zwar ein Sonderkündigungsrecht, jedoch sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch.
ein an mich gerichtetes Schreiben mit der Bitte einer Mieterhöhung zuzustimmen
Ihre Reaktion auf diese Mieterhöhung kann ich nicht nachvollziehen. Denn mit dem Schreiben an sich bestätigt der Vermieter doch indirekt, dass er eingesehen hat, Sie sind nun Vertragspartner. Das war insofern ein Geschenk von ihm. Ob die Mieterhöhung berechtigt ist, ist ein anderes Thema und diese müsste man sich anschauen.
Eine Mieterhöhung nicht zu prüfen und einfach zu ignorieren ist alles andere als eine gute Idee. Denn wenn die Mieterhöhung in der Höhe berechtigt ist, dann könnte der Vermieter tatsächlich Klage einreichen und man hätte zusätzliche Kosten zu tragen.
sonst würde man binnen 7 Tagen ein Klageverfahren einleiten
Soll er mal. Wenn sich das auf die Mieterhöhung von 2025 bezieht und keine weitere kam, ist die Klage verfristet, da man diese in einem bestimmten Zeitraum eingereicht haben muss.
Im Oktober 2025 verstarb dann meine Mutter und ich rückte in der Erbfolge vor
Was dies mit der Wohnung der Großmutter zu tun hat, verstehe ich nicht. Hat die Mutter da auch gewohnt?
ein Schreiben mit dem Nachtrag zum Mietvertrag
Ein solcher Nachtrag sollte sehr sorgfältig angeschaut werden. Denn wegen Eintritt in das Mietverhältnis nach §563 BGB bedarf es keines Nachtrags zum Vertrag. Denn der Eintritt erfolgt Kraft Gesetz. Das bedeutet, der bestehende Mietvertrag hat weiterhin Gültigkeit, auch wenn der Name der Vertragspartei auf dem Dokument nicht mehr stimmt. In aller Regel will der Vermieter damit seine Position verbessern, indem man sich als Mieter zu zusätzlichen Dingen verpflichtet.
Ich möchte dies schon auch so festgehalten haben.
Nachvollziehbar, dass Sie darüber Gewissheit bekommen möchten. Allerdings erwarten Sie nicht, diese vom Vermieter zu bekommen. Indirekt haben Sie diese schon aufgrund der an Sie gerichteten Mieterhöhung, aber mehr sollte man nicht erwarten.
Es bleiben jetzt also nur 2 Fragen.
- Wann kam die letzte Mieterhöhung? Denn wenn die Klagefrist abgelaufen ist, müsste der Vermieter zuerst eine neue Mieterhöhung schicken, und dann laufen die Fristen neu an.
- Um was für ein Mietverhältnis der Mutter geht es?