Nach Auszug - Nebenkostenabrechnung fehlt - Schaden verrechnen haltbar?

  • Hallo,

    leider habe ich mit Stichwortsuche nichts ähnliches gefunden und bräuchte bitte Euer Schwarmwissen.

    Fall:
    Einzug 01.02.2020, Auszug 31.12.2024; Eigentümer ü80 J., Hausverwaltung seit Beginn beauftragt, seit Jahren immer wieder Diskussionen wegen falscher Betriebskostenabrechnungen.
    Ordentliche Kündigung durch Mieter mit Bestätigung 31.12.2024 durch Hausverwaltung.
    Trotz Erinnerung kein Übergabetermin mitgeteilt, daher Übergabeprotokoll und Zählerablesung mit Zeugen am 27.12.; Kopie zeitlich in Kasten der Hausverwaltung und auch per Mail zukommen lassen, Original mit Schlüssel per Einschreiben am 29.12. zugestellt. Vorsorglich wurden Fotos der Wohnung gesichert.
    Schäden bei Übergabe: leichte Kratzer im 12 J. alten (nicht hochwertigen) Laminat und Defekte am Küchen-PVC von den Füßen unserer jetzt rausgenommenen Einbauküche
    (dürfte aufgrund Alter beides somit "verwohnt" sein)
    Eine Woche vor Auszug Katzengeruch in der Wohnung, den wir mit Bactolib in den Griff bekommen hatten. Bei Übergabe war nichts mehr zu riechen.
    Kaution via Kautionsversicherung

    Aktuell fehlen noch Betriebskostenabrechnungen 2023 und 2024
    2023 hätte bis 31.12.2024 erstellt werden müssen. Guthaben wird gem. eigener Hochrechnung mit selbst abgelesenen Zählerständen erwartet.
    Da mit letzter Mietzahlung Anfang Dezember noch kein Fristablauf war, konnte auch kein Geld der Vorauszahlung für Druckaufbau einbehalten werden.
    Recht der Rückforderung der Vorauszahlungen für 2023 nach § 556 BGB dürfte damit gegeben sein; für 2024 noch nicht greifbar, da Frist erst 31.12.2025 abläuft.

    Hausverwaltung wurde nach Auszug bereits zweimal zur Rechnungslegung der Betriebskosten 2023 mit Fristsetzung aufgefordert und befindet sich im Verzug.
    Ebenso wurde um von der Hausverwaltung ausgefertigte Übergabeprotokoll und Zählerablesung gebeten (damit sich das mit "unserem" Übergabeprotokoll hoffentlich deckt).
    Schäden wurden bisher weder an uns noch an Kautionsversicherung gemeldet. Kautionsversicherung hat Kündigung und Bestätigung erhalten und auf Beitragsfrei gestellt.

    Hausverwaltung hat gesetzlich 6 Monate Zeit um Schäden zu melden, d.h. vorher werde ich wohl auch keine Enthaftungserklärung bekommen.

    Fordere ich jetzt ein 3. Mal (dann mit Einschreiben) zur Rechnungslegung 2023 auf? Oder fordere ich gleich die ganzen Zahlungen 2023 zurück (12x230 Eur, gesamt 2760 Eur) und lasse damit evtl die Situation ganz eskalieren bzw. bringe die dann erst auf die Idee, den Schaden doch noch zu versuchen abzuwickeln?
    Auf zu erwartendes Guthaben unsererseits (ca 800 Eur) hatten wir bereits in den letzten Aufforderungen hingewiesen.
    Da Laminat nach 10 Jahren als abgewohnt gilt, könnte doch kein Schaden mehr geltend gemacht werden, oder?
    Falls doch Schaden geltend gemacht wird, dürfte die Hausverwaltung dann ohne unser Einverständnis mit dem Guthaben Aufrechnung erklären? Wie würden Schäden bei Katzengeruch überhaupt eingestuft werden?
    Und es ist doch richtig, dass wenn die Abrechnung noch kommt, wir trotzdem den Verbrauch auch evtl. trotz erhaltener Rückzahlungen dann noch zahlen würden?

    Zur Info: NK 2022 kam nach vier Aufforderungen und Einbehalten wg erwartetem Guthaben im April 2024; Ergebnis wich geringfügig von unserer eigenen Vor-Berechnung ab.
    Der ü80 jährige Vermieter ist überfordert; Adresse hätte ich und könnte Einschreiben an die Hausverwaltung dort auch in Kopie hinsenden.

    Wie würdet ihr vorgehen???

    Ganz lieben Dank für Info

    Phils Oma

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