Hallo Freunde,
ich stehe kurz vor meinem Auszug. Mein Vermieter verlangt Schönheitsreparaturen in vollem Umfang.
Zitat aus seinem Schreiben:
Zu den Schönheitsreparaturen zählen insbesondere:
– das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken
– das Streichen von Heizkörpern und Heizrohren
– das Streichen von Innentüren und Innenfensterrahmen
– die Beseitigung von Gebrauchsspuren, z. B. das Schließen von Bohr- oder Dübellöchern
– die Reinigung stark beanspruchter Flächen
Bitte stellen Sie sicher, dass alle vereinbarten Arbeiten bis zum Abnahmetermin vollständig und fachgerecht ausgeführt sind. Die Arbeiten müssen in einem Zustand erfolgen, der einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung entspricht.
Sollten bei der Abnahme noch Mängel oder nicht erledigte Arbeiten festgestellt werden, behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Kosten mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Sollte die Kaution hierfür nicht ausreichen, werden die verbleibenden Kosten in Rechnung gestellt.
Dazu meine Frage: Ist die Schönheitsreparaturklausel in meinem Mietvertrag überhaupt rechtlich wirksam? Siehe dazu das Foto.
Vielen Dank für eure Antwort!