Hallo,
im Januar ist meine Tante gestorben. Sie hat in einer Wohnung zur Miete gelebt, die 2005/2006 vom gemeinnützigen Bauverein gebaut wurde. Wir, Erben, haben die Wohnung gekündigt und es trat das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ein, sprich Ende April muss die Wohung beseinrein übergeben werden, die Miete läuft weiter.
Nun hatte uns die Geschäftsführerin vom Bauverein bei der Wohnungsvorabnahme gesagt, dass wir die Wohnung renovieren müssen: sprich die Wände streichen. Nun haben wir im Mietvertrag nachgelesen, dort steht: Die Wohnung muss nach Auszug/Kündigung ordnungsgemäß übergeben werden. Dort steht nichts von Schönheitsreparaturen.
Meine Tante und mein Onkel waren Erstbezieher der Wohung und ich weiß natürlich nicht in welchem Zustand die Wohnung bei Erstbezug war.
Meine Tante hatte vor einigen Jahren, genau wissen wir das nicht, die Wohnung von einem Maler streichen lassen. Muss ich Belege von diesen Malerarbeiten vorlegen?
Müssen wir trotzdem Schönheitsreparaturen durchführen?
Der Bauverein ist leider sehr unkooperativ uns gegenüber und meldet sich nicht.
Ich kenne mich mit dem Mietrecht nicht aus, da wir in Eigentum leben. Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen, das wäre nett.