Normalerweise hilft reden - zumindest kann man so wahrscheinlich eine Klage vermeiden, was in den allermeisten Fällen für beide Seiten besser ist!
Da Dir bisher unklar ist, auf welchen Annahmen die neue Miethöhe beruht, solltest Du nachfragen. Ein einfacher Mietspiegel (wenn er amtlich ist - ähnlich genannte Statistiken von Online-Portalen haben grundsätzlich keine Beweiskraft!) ist auch nur zulässig, wenn es keinen qualifizierten gibt - was bei Kommunen über 50000 Einwohnern Pflicht ist.
Und letztlich sollte man auch bedenken, dass eine Ablehnung (oder auch Nicht-Reaktion) das Verhältnis zu den Vermietern negativ beeinflussen kann. Oft ist es besser, mit einem Gegenvorschlag zu kommen oder nachzuverhandeln (siehe Fruggels Idee oben).