Beiträge von beppi

    Normalerweise hilft reden - zumindest kann man so wahrscheinlich eine Klage vermeiden, was in den allermeisten Fällen für beide Seiten besser ist!

    Da Dir bisher unklar ist, auf welchen Annahmen die neue Miethöhe beruht, solltest Du nachfragen. Ein einfacher Mietspiegel (wenn er amtlich ist - ähnlich genannte Statistiken von Online-Portalen haben grundsätzlich keine Beweiskraft!) ist auch nur zulässig, wenn es keinen qualifizierten gibt - was bei Kommunen über 50000 Einwohnern Pflicht ist.

    Und letztlich sollte man auch bedenken, dass eine Ablehnung (oder auch Nicht-Reaktion) das Verhältnis zu den Vermietern negativ beeinflussen kann. Oft ist es besser, mit einem Gegenvorschlag zu kommen oder nachzuverhandeln (siehe Fruggels Idee oben).

    Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Den musst Du erfüllen, d.h. die Miete rechtzeitig zahlen. Sonst besteht die Gefahr, dass Du die Wohnung verlierst.

    Dass Du Dich vom Jobcenter dabei unterstützen lässt, ist rechtlich gesehen Deine Privatsache. Der Vermieter und die Pflichten aus dem Mietvertrag haben damit nichts zu tun. Wenn das Jobcenter nicht zahlt, auch welchen Gründen auch immer, ist das (aus Vermieter-Sicht) Deine Verantwortung, Deine Schuld.

    Ein rechtlicher Grundsatz ist: Geld hat man zu haben. Verträge einzugehen, ohne dass man sie selbst bezahlen kann, kann sogar als Betrug angehen werden. Ich empfehle daher, genügend Geld anzusparen um die Mietzahlungen auch bei Ausfall der Jobcenter-Zahlungen zu leisten. Die Alternative ist Umzug in eine Wohnung, die man sich leisten kann.

    Das klingt hart - vor allem wenn man die finanzielle Schieflage nicht selbst verursacht hat - aber es ist so rechtlich korrekt.

    Was steht dazu im Mietvertrag?
    Wenn Nutzung der Waschküche und Garage drinsteht, ist die Sache klar.
    Wenn nicht, dann könnte man höchstens ein Nutzungsrecht durch langjährige Duldung behaupten, befindet sich aber damit auf dünnem Eis.
    Wenn es für die Garage einen separaten Mietvertrag gibt, dann kann der meist auch separat gelündigt werden.

    Wer übernimmt diese Kosten denn?

    Natürlich der, der renoviert.

    Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernimmst, dann kannst Du (vorausgesetzt der Vermieter erlaubt es) selbst renovieren. (Über eventuelle Gegenleistungen des Vermieters kann man dann vielleicht sprechen.)
    Wenn Du stattdessen mit dem Vermieter vereinbarst, dass er die Wohnung vor Deinem Einzug renoviert (und Du dann natürlich eine höhere Miete zahlst), dann finanziert er das.
    Oder man einigt sich auf etwas ganz anderes (und dokumentiert das schriftlich!).

    Wie würdet ihr den Zustand der Wohnung einschätzen?

    Vielen wären froh, eine so schöne Wohnung zu finden.

    Und falls ich ALLE Kosten tragen muss, kann mich der neuen Vermieter denn wegen Eigenbedarf kündigen?

    Deine eigenen Verbesserungen an der Mietsache ändern nichts am Kündigungsrecht.
    Aber Du könntest versuchen, als Gegenleistung für Deine Renovierung einen (gegenseitigen) Kündigungsverzicht für eine gewisse Zeit zu vereinbaren. Ein Recht darauf hast Du nicht.

    Außerdem (so wenig ich die als Vermieter mag) könnte es sinnvoll sein, jetzt Mitglied in einem Mieterverein zu werden.
    Das kostet nicht viel (ca. 80€/Jahr) und gibt Dir kostenlose Rechtsberatung, Schriftverkehr im außergerichtlichen Bereich und Zugang zu mietrechtlich Erfahrenen Anwälten. Allerdings sind die meiner Erfahrung nach zu oft auf Krawall gebürstet (gegen die per Definition BÖSEN Vermieter), daher müsstest Du deeskalierende und ausgleichende Aspekte dann selbst einbringen. Außerdem erhöht die Einmschaltung eines Mietervereins auch nicht den guten Willen beim Vermieter - aber bei Dir scheint der ja sowieso schon nichtexistent.

    Dann kündige einfach, zahle bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter und beauftrage dann einen anderen Service.

    (Den Stress einer fristlosen Kündigung würde ich mir in diesem Fall nicht antun, da das wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft.)

    Zitat

    BGB § 560 (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Die angemessene Art, dies zu tun, ist es, die Nach- oder Rückzahlung aus dem Vorjahr durch 12 zu teilen und die monatliche Vorauszahlung um diesen Betrag zu erhöhen bzw. zu senken. Das hast Du getan, also alles richtig!

    Wenn der Vermieter meint, dass dies wegen erwartet höheren Kosten nicht angemessen ist (z.B. bei Preissteigerungen Energie, etc.), so kann er das vorrechnen und einen anderen, für ihn angemessenen Betrag vorschlagen. Und dann einigt man sich auf etwas, das für beide Seiten akzeptabel ist.

    Da Dein Vermieter offenbar keine sinnvollen Vorschläge macht, sondern nur beleidigt ist weil Du von Deinem obigen Recht Gebrauch machst, würde er in einem Rechtsstreit sicher verlieren.

    Andererseits sollte man es hier vielleicht nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen (außer man möchte sowieso umziehen). Man bekommt zun hohe Vorauszahluingen schließlich zurück.

    Warum sollte die Hausverwaltung (oder der Vermieter) einen Schaden bezahlen, den Ihr (bzw. Euer Backofen) verursacht hat?

    Zudem haben sehr viele Mietverträge eine Kleinreparatur-Regelung, nach der der Mieter solche Schäden verursacherunabhängig selbst zahlen müsstest. Schau mal nach was in Deinem Vertrag steht!

    Und drittzens ist so eine Rechnung natürlich ein Beweis für Schwarzarbeit und sollte lieber nirgendwo eingereicht werden.

    Nun, die Regelungen im Mietvertrag hättest Du ja kennen müssen - und wenn sie Dir nicht gefallen, das vor der Unterzeichnung erwähnen können.

    Die Hausverwaltung folgt (bzw. muss folgen) den Beschlüssen der WEG bzw.den Vorgaben des Vermieters/Eigentümers. Vielleicht kannst Du das Thema mit denen klären?

    Hast schon eine Abmahnung bekommen? Wenn Du auf die Aufforderung zur Entfernung nicht reagierst, müssten sie klagen. Ob das wegen so einer Kleinigkeit passiert, ist ungewiss (aber wenn, dann kostet das viel Zeit, Nerven und beim Verlieren auch Geld). Kündigen können sie ohne Klage vermutlich nicht.

    Ein typischer Fall, wo es sich der Grundversorger leicht macht - und ahnungslosen (Nicht-)Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen versucht.

    Tatsächlich entsteht ein Vertrag mit dem Grundversorger immer automatisch miot dem, der den Strom entnimmt oder entnehmen kann. Niemals mit einem Eigentümer (oder in diesem Fall Nicht-Mehr-Eigentümer), der keinen Zugriff hat.

    Einfach Verkaufvertrag der Wohnung hinschicken, als Beweis dass man nicht Kunde gewesen sein kann, und die Forderung zurückweisen. (Wenn man möchte, kann man auch einen Anwalt damit beauftragen.)

    Die Vermieterin hat das Recht, die Wohnung (nach Ankündigung) bei Mängeln und Reparaturen zu betreten.
    Ihr könnt natürlich beim nächsten Mal sagen "Handwerker ja, aber Sie kommen nicht in die Wohnung", aber das wird womöglich das Verhältnis (und den Ablauf der Reparatur) negativ beeinflussen.

    Hausfriedensbruch ist es erst, wenn eine Person gegen den erklärten Willen des Besitzers eingedrungen ist oder die Wohnung nicht verlassen hat. Wenn Ihr der Vermieterin nichts dazu gesagt habt, dann hat sie nichts falsch gemacht (zumindest rechtlich).

    Mietminderung (in angemessener Höhe - unbedingt mit Anwalt absprechen!) kann man ab dem ersten Tag des Heizungsausfalls geltend machen. Wichtiger ist aber, dass der Mangel schriftlich mit Fristsetzung beim Vermieter angemeldet wurde.

    Meines Wissens hat der Vermieter gar kein Recht auf Einsichtnahme in die Mietvertragskopie des Mieters.
    Erst wenn der Vermieter klagt (z.B. auf Unterlassung der Untervermietung), wird der Mieter evtl. den Vertrag dem Gericht vorlegen (z.B. als Beweis, dass Untervermietung doch erlaubt ist).
    Klagen kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam - außer die stellen einem Mitglied eine Vollmacht aus, dass es solche Themen auch für die anderen rechtsgültig machen darf.

    Da letzteres bei Euch auch unwahrscheinlich erscheint: Pech gehabt, lieber mit anderen Themen beschäftigen (z.B. wie man den alles blockierenden Streit mit den Mit-Erben lösen kann).

    Frage: Welcher monetäre Schaden für die Vermieter ist durch die Untervermietung entstanden? (Falls keiner, dann fällt eine Schadensersatzklage sowieso weg.)

    Aber wahrscheinlich hast Du nicht einmal versucht, einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen abzuschließen, oder?

    Dann musst Du dem Vermieter vermutlich die tatsächlichen laufenden Kosten Deines Stromverbrauchs als Schadensersatz erstatten. Wie er die tatsächlichen Kostzen (vor allem beim PV-Strom) ermittelt, ist sein Problem. Verdienen darf er jedenfalls nichts dran.

    Nochmal: Einige Dich mit ihm, alles andere wird kompliziert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!