Hallo Fruggel, Die Wände sind weiß gestrichen, ohne Farbunterschiede, und die Bohrlöcher wurden zuvor verspachtelt. Die Decken sind nicht frisch gestrichen, jedoch ist dies auch nicht unbedingt erforderlich. Die inneren Fenster- und Türrahmen sollten gestrichen werden. Wir wohnen seit 2007 in der Wohnung, und in dieser Zeit wurden die Außenfenster nur einmal gestrichen – dabei haben wir auch die Innenseiten mitgestrichen. Kurz gesagt: Die Fenster benötigen sowohl außen als auch innen einen neuen Anstrich, in meinem Vertrag bin ich der Meinung das Wort „im Allgemeinen“ nichts ändert, weil die Klausel den Eindruck erweckt: Nach Ablauf der Frist muss ich auf jeden Fall renovieren – egal wie der Zustand ist und deswegen unwirksam oder irre ich mich?
Beiträge von Bienchen25
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