wenn das Geld knapp ist, dann ist das sicherlich eine unschöne Geschichte. Das du schon mal Widerspruch eingelegt hast und der Versorger den Ablesefehler zugegeben hat, ist gut.
hier zur Info: Materielle bzw. inhaltliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Also es gilt zu unterscheiden, ob die Abrechnung formell oder materiell falsch ist. Da du hier einen Ablesefehler und somit auch einen Rechenfehler bemängelst, liegt ein materieller (inhaltlicher) Fehler vor. Somit ist die Abrechnung ansich wirksam.
Da nun der Vermieter eine Forderung stellt und der Versorger einen Ablesefehler zugegeben hat und für euch die Nachzahlung eine Belastung darstellen würde, würde ich den Vermieter, auch mit dem Hintergrund, das es sich ja nicht um einen sehr hohen Betrag handelt, bitten, die Nachforderung bis zur nächsten Abrechnung stehen zu lassen, weil der Versorger sich ja weigert, eine neue Abrechnung zu erstellen und ein Guthaben ja erwartet wird. Das wäre halt ein Vorschlag, den man unterbreiten könnte.
Bezüglich der Anpassung würde ich auf den § 560 Abs. 4 BGB hinweisen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, nach einer Abrechnung die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anzupassen. Da die 15€ Erhöhung auf eine falsche Grundlage basiert, wäre die Anpassung nicht angemessen, so dass du dieser Erhöhung widersprechen kannst.