Frage bezüglich Mieterhöhung

  • Hallo,

    ich wohne mit zwei weiteren Personen in einer 3er Studenten-WG. In unserem Vertrag ist die Miete als Warmmiete mit dem Betrag X angegeben. Nebenkosten und Nettomiete sind nicht extra aufgeführt.

    Unsere Vermieter will nun die Miete erhöhen, er bezieht sich dabei auf ortsübliche Vergleichsmieten (die 4er WG über uns, von der er auch der Eigentümer ist) und führt die einzelnen Zimmer als Vergleichsmieten auf. Wir sind bereits länger in der WG und daher ist eine Mieterhöhung als solches nachvollziehbar.

    Jedoch nimmt der Vermieter nun unsere bisherige Miete X und will diese um 20% erhöhen. Mir kommt das etwas komisch vor, da er somit ja die in der Warmmiete enthaltenen Nebenkosten auch um eben 20% erhöht. Ich dachte in diesem Falle könnte er nur die Bruttokaltmiete (also die Kaltmiete, inkl. der Betriebskosten Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc. wenn ich es richtig verstanden habe), erhöhen?

    Da es sich um einen für Studenten doch recht hohen Betrag bei der Erhöhung handelt bin ich für jede Hilfe dankbar.

  • Unsere Vermieter will nun die Miete erhöhen, er bezieht sich dabei auf ortsübliche Vergleichsmieten (die 4er WG über uns, von der er auch der Eigentümer ist) und führt die einzelnen Zimmer als Vergleichsmieten auf. Wir sind bereits länger in der WG und daher ist eine Mieterhöhung als solches nachvollziehbar.

    also die einzelnen Zimmer in einer Wohnung als Vergleichsmieten aufzuführen, kann nicht richtig sein! Es ist immer die Rede davon, dass der Vermieter drei VergleichsWOHNUNGEN nennen muss, wenn er sein Mieterhöhungsverlangen darauf stützen möchte.

    Also könntet ihr das erst einmal antworten, oder aber, wenn ihr einseht, ok, eine Mieterhöhung ist schon berechtigt, dann schlagt ihm einen Kompromiss vor. Bspw. 10% und die nächste Erhöhung frühestens in 2 jahren oder so.

  • Der folgende link sollte dir weiterhelfen
    Mieterh

    Vielen Dank, also ist es wie gedacht die Mieterhöhung ist aus der Teilinklusiv- bzw. Bruttokaltmiete zu ermitteln. Jetzt habe ich das Problem, dass in unserem Mietvertrag nichts aufgelistet ist, außer eben dem mntl. zu zahlenden Betrag X. Wie kann ich diese also ermitteln, wenn mir der Vermieter nicht die entsprechenden Zahlen zukommen lassen will?

  • toffer2105:

    "die Antwort könntest du bei jeder Fragen geben."
    - Richtig: Die Googlesuche könnten die meisten Fragesteller bereits vorher selbst machen.

    "Entweder sparst dir das gleich oder du postest die entsprechende google suche bei jedem thread!"
    - Haste noch mehr Bedingungen/Forderungen/Kommandos...?

  • Gegoogelt habe ich vorher natürlich, und ich kam auch immer wieder darauf, dass die Mieterhöhung so nicht geht. Nur fehlt mir eine stichfeste Begründung.
    Meine Idee wäre sowieso ihn darauf hinzuweisen, dass zum einen die Anführung der einzelnen WG-Zimmer als Vergleichsmiete und zum anderen auch die Erhöhung der Miete auf Basis der vollen Miete nicht rechtens sind. Wir ihm aber entgegen kommen, weil wir einsehen, dass die Miete erhöht werden muss. Was natürlich heißt, dass wir nicht um den von ihm angestrebten Betrag erhöhen werden, sondern einen Mittelweg finden müssen.


  • In unserem Vertrag ist die Miete als Warmmiete mit dem Betrag X angegeben. Nebenkosten und Nettomiete sind nicht extra aufgeführt.
    .

    Ihr habt doch dem Vermieter gegenüber ein Druckmittel in der Hand, denn Bruttowarmmieten sind laut Heizkostenverordnung schon längere Zeit nicht mehr erlaubt. Der Verbrauch von Wärme und zentral produziertem Warmwasser muss zwingend individuell erfasst und abgerechnet werden.

    Bruttowarmmiete: Vereinbarung in der Regel unwirksam | Baurechtsexperte

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