Mietvertrag Garten

  • Hallo,

    habe mal eine Frage zu meinem Gartenmietvertrag. Hoffe bin jetzt hier richtig.
    Ich habe den Garten im September gekündigt. Als ich den gemietet habe stand da schon eine ältere kleine Hütte drin mit so einem Holzanbau. Nun wird verlangt das wir sie abreissen sollen. Die letzten 2 Mieter haben den Garten auch mit den Hütten abgegeben.

    Im Vertrag steht es so: Der Pachtgarten ist gemäß §9 des Pachtvertrages in geräumten und vertragsmäßigen Zustand(Zustand vor Inanspruchnahme und Nutzung/ Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen) zurückzugeben.

    Was heisst das jetzt. Ich versteh den Satz widersprüchlich. Vor Nutzung von mir waren die Hütten auch da. Weiß denn jemand muss ich nun echt alles abreissen??? Der Garten ist wieder in den Zustand gesetzt bevor wir ihn nahmen. Bitte bitte wer hat Ahnung von sowas???:confused::(

  • Zitat

    Bitte bitte wer hat Ahnung von sowas???

    In dem Pachtvertrag steht, wie der Garten zurückgegeben werden muss. Und da dieser Vertrag nicht den strengen Gesetzen des Wohnraummietrecht unterliegt, schützen dich keine Gesetze.

    Aber was ist an diesem Satz "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" so schwer zu verstehen?

  • Ich verstehe den Satz schon mit der Entfernung. In einem Satz steht Zustand vor Inanspruchnahme und Nutzung anschliessend gleich Entfernung der bauten. Den ersten Teil vom Satz habe ich ja erfüllt das er wieder in dem Zustand vor Inanspruchnahme ist. Für mich ist der Satz halt zweideutig. Ich soll den Garten in den Zustand vor Nutzung machen und das heisst für mich die Hütten waren vor Nutzung drin. Aber gleichzeitig Entfernen.

  • Was vor Ihnen war, geht Sie nichts an! Ist das so schwer zu verstehen?
    Auch Sie sollten mal lernen, das zu tun, wozu Sie sich verpflichtet haben.
    Wenn der Vermieter genauso handeln würde, wären Sie schon längst auf den Bäumen.

  • Was vor Ihnen war, geht Sie nichts an! Ist das so schwer zu verstehen?
    Auch Sie sollten mal lernen, das zu tun, wozu Sie sich verpflichtet haben.
    Wenn der Vermieter genauso handeln würde, wären Sie schon längst auf den Bäumen.

    "Tolle" Hilfe kriegt man hier. Mir muss kein fremder sagen was ich lernen muss.darum gehts nicht. Ich dachte das ist ein Hilfeforum und nicht das man hier runter gemacht wird. Danke hier auch für nichts. Wollte nur eine frage beantwortet haben. Aber ist ja eh sinnlos.

  • joa, einige müssen immer ihren senf dazu geben, entweder sind es Beleidigungen oder unnütze, unqualifizierte Kommentare.

    kann es sein, dass du den Garten jetzt an den Gartenverein zurück gibst und vorher den Garten von einem anderen Pächter übernommen hast?

  • Schlimm ja. Will das ganze nur verstehn. Ja der garten geht an den gartenverein zurück. Habe ihn aber auch von dem gartenverein bekommen. Mich verwirrt halt dieser satz. Den ich oben ja schon schrieb. Letztendlich werde ich es wohl abbauen müssen denk ich.

  • Gibt es einen Übergabeprotokoll? Wird die Hütte irgendwo namentlich erwähnt im Übergabeprotokoll, Pachtvertrag oder sonstiges?

    Nur damit du es verstehst, du hast nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Pachtsache so zurück zu geben, wie du sie von deinem Vertragspartner bekommen hast. Hier ist oft ein Übergabeprotokoll hilfreich, aber halt auch nicht zwingend notwendig. Die Entfernung sämtlicher Anlagen beziehen sich auf die Anlagen, die du während des Pachtverhältnisses erbaut hast und nicht auf Bestandsbauten, da sie ja mit zur Pachtsache gehören.

    Ich hoffe das hilft dir weiter.

  • toffer2105.
    Ziehmlich neu hier und gleich mal andere TE maßregeln wollen. Das ist ein Forum, wo jeder sich mit seiner Meinung beteiligen kann.
    Da muß sich niemand verbiegen und schon garnicht "gutmenscheln". Sie können das gern tun. Dann ist es eben Ihre Meinung.
    Erzählen Sie hier dem Fragesteller keine Fantastereien. Sie sind da völlig im Irrtum, wenn Sie Leuten wohlgefällig nach dem Munde reden.
    Die Aussage des Vertrages ist eindeutig und läßt für Spekulationen keinen Raum.
    Bei der Anmietung war bekannt, das auf den Grundstück ein "Bauwerk" steht und dieses bei Rückgabe zu entfernen ist.
    Jetzt stellt man sich verwirrt dar und hofft darauf, das hier jemand ihren Wünschen folgt. Wenn das nicht so ist, wird das ganze Forum madig gemacht. Da ist die TE nicht die Erste und auch nicht die Letzte.

    Möchte der TE aber das hören, was ihm genehm ist, soll er sich vorher dazu äußern. Er würde von mir auch eine maßgeschneiderte, seinen Wunschvorstellungen entsprechende Antwort bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (17. Dezember 2014 um 17:13)

  • Gibt es einen Übergabeprotokoll? Wird die Hütte irgendwo namentlich erwähnt im Übergabeprotokoll, Pachtvertrag oder sonstiges?
    Nur damit du es verstehst, du hast nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Pachtsache so zurück zu geben, wie du sie von deinem Vertragspartner bekommen hast. Hier ist oft ein Übergabeprotokoll hilfreich, aber halt auch nicht zwingend notwendig. Die Entfernung sämtlicher Anlagen beziehen sich auf die Anlagen, die du während des Pachtverhältnisses erbaut hast und nicht auf Bestandsbauten, da sie ja mit zur Pachtsache gehören.
    Ich hoffe das hilft dir weiter.


    Da schliesse ich mich an, und ich verstehe auch nicht, weshalb Du hier attackiert wirst.
    "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" kann sich nur auf die vom Pächter während der Pachtzeit eingebrachten Anlagen beziehen.
    Und wieder einmal ist klar, wie wichtig Übergabeprotokolle vom Beginn der Miet-/Pachtzeit sind.

  • toffer2105.
    Ziehmlich neu hier und gleich mal andere TE maßregeln wollen. Das ist ein Forum, wo jeder sich mit seiner Meinung beteiligen kann.
    Da muß sich niemand verbiegen und schon garnicht "gutmenscheln". Sie können das gern tun. Dann ist es eben Ihre Meinung.
    Erzählen Sie hier dem Fragesteller keine Fantastereien. Sie sind da völlig im Irrtum, wenn Sie Leuten wohlgefällig nach dem Munde reden.
    Die Aussage des Vertrages ist eindeutig und läßt für Spekulationen keinen Raum.
    Bei der Anmietung war bekannt, das auf den Grundstück ein "Bauwerk" steht und dieses bei Rückgabe zu entfernen ist.
    Jetzt stellt man sich verwirrt dar und hofft darauf, das hier jemand ihren Wünschen folgt. Wenn das nicht so ist, wird das ganze Forum madig gemacht. Da ist die TE nicht die Erste und auch nicht die Letzte.

    Möchte der TE aber das hören, was ihm genehm ist, soll er sich vorher dazu äußern. Er würde von mir auch eine maßgeschneiderte, seinen Wunschvorstellungen entsprechende Antwort bekommen.

    Dazu möchte ich mich natürlich nochmal äußern.

    At first ich schreibe nie, was der Threadersteller hören möchte, sondern ich schreibe immer meine Meinung, die ich mir aufgrund des gegebenen Sachverhaltes gebildet habe. Wird der Sachverhalt nicht korrekt geschildert oder ein wichtiges Detail nicht genannt, weil der Threadersteller es nicht für wichtig hielt oder somit das Ergebnis für ihn schlecht ausfallen würde, dann kann meine Einschätzung aufgrunddessen falsch sein. Natürlich kann ich sonst auch generell falsch liegen, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren, ich bin da dann auch ziemlich dankbar für, jedoch alleine "Aber was ist an diesem Satz "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" so schwer zu verstehen? " reicht mir dann regelmäßig nicht aus, da Willenserklärungen auszulegen sind.

    At second wenn du dich mal hier weniger zurück nehmen würdest, wäre das Forum hier viel entspannter. Da du im Internet siezt, was total unüblich und unnötig ist, gehe ich sehr stark davon aus, dass du 55+, eher 65+. Deine Sticheleien, Maßregelungen oder ähnliches kannst dir sparen. Deine theoretische Ausbildung(en) scheinen auch schon etwas her zu sein.

    at third ich stimme mit deiner Meinung nur überein, sprich das der Threadersteller hier die Hütte abreißen muss, wenn es eine explizite Vereinbarung darüber gibt oder wenn es in einem Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Sollte so etwas jedoch nicht vorliegen, dann ist der Pächter dazu verpflichtet die Pachtsache so zurück zu geben, wie der Pächter es von seinem Vertragspartner bekommen hat. Zusätzliche Arbeiten hätten vereinbart werden müssen. Und die Klausel "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" kann sich nur auf zusätzliche Bauten, die der Pächter erbaut und somit nicht vom Vertragspartner übernommen hat, beziehen. Denn auch sind Verträge nach ihrem tatsächlichen Willen auszulegen, gem. § 157 BGB. 2 Pächter zuvor mussten die Hütte nicht abreißen und es kann nicht gewollt sein, dass der Pächter Bauten von der Pachtsache entfernt, da sie im Eigentum des Vertragsgebers stehen. Grundlage: §§ 581 II iVm 546 I BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von toffer2105 (18. Dezember 2014 um 08:56)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!