Hallo,
habe mal eine Frage zu meinem Gartenmietvertrag. Hoffe bin jetzt hier richtig.
Ich habe den Garten im September gekündigt. Als ich den gemietet habe stand da schon eine ältere kleine Hütte drin mit so einem Holzanbau. Nun wird verlangt das wir sie abreissen sollen. Die letzten 2 Mieter haben den Garten auch mit den Hütten abgegeben.
Im Vertrag steht es so: Der Pachtgarten ist gemäß §9 des Pachtvertrages in geräumten und vertragsmäßigen Zustand(Zustand vor Inanspruchnahme und Nutzung/ Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen) zurückzugeben.
Was heisst das jetzt. Ich versteh den Satz widersprüchlich. Vor Nutzung von mir waren die Hütten auch da. Weiß denn jemand muss ich nun echt alles abreissen??? Der Garten ist wieder in den Zustand gesetzt bevor wir ihn nahmen. Bitte bitte wer hat Ahnung von sowas???