Durch Vereibarung mit Vormieter steht Motorrad auf Parkplatz

  • Hallo an die Experten aus dem Forum,

    ich hoffe, dass ich mit diesem Thema nicht bereits andere ähnliche Themen treffe.

    Folgender Hintergrund:

    Habe einen neue Wohnung angemietet., außerdem geht die Wohnung zum Jahreswechsel auf einen neuen Vermieter über. Vorher hat der Sohn des alten Vermieters in der Wohnung gewohnt.

    Bei der Wohnungsübergabe ist wurde festgestellt das auf meinem TG-Platz ein Motorrad steht.
    Dies soll nach Aussage des alten Vermieters einem der Mitmieter gehören und wurde in Vereinbarung mit dem bisherigen Mieter auf dem Parkplatz abgestellt.
    Da ich des Parkplatz (verständlicherweise) selber nutzen will, muss das Motorrad weg.

    Alter Vermieter wollte sich drum kümmern. Bei Nachfrage hat sich jetzt herausgestellt, dass der Sohn des Vermieters sich (angeblich) nicht mehr an den Namen des Mieters erinnern kann. Neuer Vermieter sagt mir ich soll selber versuchen den Besitzer im Haus zu finden bzw. das Motorrad nach erfolglosem Versuch selber wegschieben.

    Unter diesem Hintergrund folgende Frage:
    Bin ich verpflichtet in dieser Angelegenheit irgendwelche Aktivitäten zu starten oder ist es der Job des Vermieters dafür zu sorgen, dass das Motorrad wegkommt?

    Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Halbling:

    "Bei der Wohnungsübergabe ist wurde festgestellt das auf meinem TG-Platz ein Motorrad steht."
    - Hat der TG-Platz einen eigenen MV oder im Wohnrungs-MV inclusive?
    Davon mal abgesehen (Du hast das Mietbeginndatum bisher noch nicht genannt) hat der VM dafür zu sorgen, dass der TG-Platz frei, besenrein und ohne Beschädigungen ist ("vertragsgemäss"). Selbst würde ich das Ding niemals anfassen.


  • Bin ich verpflichtet in dieser Angelegenheit irgendwelche Aktivitäten zu starten oder ist es der Job des Vermieters dafür zu sorgen, dass das Motorrad wegkommt?

    Was soll den das Geschreibsel hier. Glauben Sie tatsächlich, das Ihnen hier im Forum das Motorrad wegschiebt.
    Es wird langsam Zeit, dass Sie mal im Leben ankommen.
    Alternativ könnten Sie auch einen Abschleppdienst bestellen. Sie müssten dann aber vorher ein Schild anbringen mit den üblichen Text aufstellen. Wegen des deutsche Rechtsstaates!

  • Hallo,

    es ist doch eine berechtigte Frage, was der Halbling machen soll.

    Wenn der Stellplatz mitvermietet wurde, muß der Vermieter dafür sorgen, dass das Motorrad wegkommt. Der neue Besitzer hat genau wie du ein Anrecht, dass ihm der Stellplatz nutzbar übergeben wird. Das muss er aber mit dem Verkäufer ausmachen.

    Du solltest nicht selbst tätig werden, das gibt nur Schwierigkeiten. Nachher ist etwas kaputt gegangen, oder es gibt eine bindende mündliche Vereinbarung mit dem ehemaligen Vermieter. Am besten gar nicht anfassen.

    Gruss
    H H

  • Trotzdem hat der neue Mieter den Platz mit dem Fahrzeug darauf übernommen. Wenn er das so akzeptiert hat ist der Vermieter raus.
    Damit ist das Problem wieder dort, wo es eigentlich nicht sein sollte. Da ist Handeln gefragt oder Sie warten bis zum Sankt Nimmerleinstag um den Besitzer ausfindig zu machen.

    Nachher ist etwas kaputt gegangen, ..... Am besten gar nicht anfassen.
    Gilt auch für verletzte Personen am Straßenrand!

  • Trotzdem hat der neue Mieter den Platz mit dem Fahrzeug darauf übernommen. Wenn er das so akzeptiert hat ist der Vermieter raus.

    § 535 BGB: "Durch den MV wird der VM verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren".

  • § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • von einer Mietminderung ist ja auch nicht Rede :P .

    Der VM hat, soweit natürlich der Stellplatz mietvertraglich vereinbart ist, den Besitz an der Mietsache zu verschaffen ;) Der VM steht weiterhin in der Pflicht!

  • Hallo Kolinum,

    deine Theorie, dass ein Stellplatz, auf dem ein Motorrad steht, so übernommen wurde und man damit das Motorrad akzeptiert ist ja interessant. Vor allem weil das Vorhandensein des Fahrzeugs bereits bemängelt wurde.

    Ich halte das für Schwachsinn. Genau wie dein ständiges Einteilen von Threads in "das ist kein Mietrecht" oder deinen "Tip" verletzten Personen nicht zu helfen.

    H H

  • Ich möchte meinen Senf auch noch dazu geben.

    Wenn ich eine Wohnung mit Stellplatz anmiete und dieser Platz wird von einem Moped o.ä. blockiert, dann setze ich meine Stimmbänder in Aktion und erfrage im Haus, wem die Karre gehört. Sollte der Hobel ohne Nummerschild sein, wir die Suche nach dem Halter/Besitzer etwas schwieriger. Und wenn das nichts bringt, dann schieb ich das Teil so auf den Stellplatz zurecht, dass ich meinen Wagen parken kann.

    Keinesfalls würde ich in einem Forum um Hilfe bitten, denn diese Blöße würde ich mir nicht geben. Aber vielleicht ist der TE auch in anderen Angelegenheiten so hilflos und braucht Foren auch für andere Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten.

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