Kann mir jemand weiterhelfen wegen Kündigung von Wohnung der Mutter

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.

    Meine Mutter ist im November ins Pflegeheim gekommen und wir haben Ihre Wohnung gekündigt,so das sie normal noch Mieterin bis 28.2.2015 ist.

    Nun geht aber Ihre komplette Rente für das Pflegeheim drauf und der Vermieter würde das nun mit der Kaution verrechnen.

    Nun bin ich über folgendes im Mietvertrag gestossen:siehe Anhang

    Ich muss erwähnen das meine Mutter in einer Wohnung der Gemeinde gewohnt hat und diese Wohnung begehrt sind,da sie relativ günstig sind.

    Heute waren auch schon 2 Bewerber da und einer würde die Wohnung auch sofort nehmen.Aber da es wie gesagt eine Wohnung der Gemeinde ist muss man sich für die Wohnung bewerben und der Magistrat trifft dann die Entscheidung welcher Bewerber die Wohnung bekommt.

    Aber ich verstehe dann nicht was bei Kündigungen unter Punkt 5 gemeint ist.Und da steht ja nicht mal das der Vermieter dem besorgtem Nachmieter zustimmen muss.

    Ich verstehe das so,wenn ich zum Beispiel den einen der gesagt hat er würde die Wohnung auf jeden Fall nehmen,fragen würde willst Du die Wohnung und er sagt ja,hätte ich doch einen Nachmieter besorgt.

    Ich hoffe Ihr habt mein Problem verstanden und es kann mir einer dazu was sagen.

    Gruss

  • § 17 5. ist in der Tat ungewöhnlich. Sowas habe ich noch nie gelesen. Dass der VM den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss steht aber nirgendwo geschrieben.
    Ich würde mit dem Mietvertrag und dem Mietinteressenten zusammen zur Verwaltung gehen.


  • Ich verstehe das so,wenn ich zum Beispiel den einen der gesagt hat er würde die Wohnung auf jeden Fall nehmen,fragen würde willst Du die Wohnung und er sagt ja,hätte ich doch einen Nachmieter besorgt.

    Dann handeln Sie und schicken die Interessenten sofort zur Gemeinde, denn der Vermieter bestimmt wer einzieht.
    Also empfehlen Sie nicht gerade menschlichen Müll dahin.

  • § 17 Nr.5 ist wirklich eine Seltenheit. Aber ich glaube nicht, dass du hier irgendwelche Ansprüche hast. Denn in Deutschland herrscht immer noch Vertragsfreiheit und das heißt, dass die Gemeinde sich seinen zukünftigen Mieter und Vertragspartner selbst aussuchen darf.

    Somit würde vorschlagen, 1/2/3 Nachmieter suchen, je mehr, desto besser, und die potenziellen Mieter dem Vermieter vorschlagen und freundlich auf § 17 Nr.5 verweisen und angeben, dass deine Mutter finanziell durch die Doppelbelastung sehr beansprucht ist. Die Gemeinde hat ja schließlcih auch eine gewisse Fürsorgepflicht und ist kein wirtschaftliches Unternehmen im klassischen Sinne.

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