Beiträge von HausH

    Harper1, ich kann dir nur eines raten, lege dir ein Protokoll an um die Sachen zu belegen. Da du es dem Vermieter schon gemeldet hast ist dies der einzigste Weg um es zu beweisen. Sollte es zu einem Prozess kommen muss der beschuldigte seine unschuld beweisen (zum jeweilgen eintrag in deinem Protokoll). Tonband oder Filmaufnahmen sind ja verboten....die angaben von kolinum oder fanta sind ja lächerlich...sollte sich nichts ändern trotz anzeige beim Vermieter und seines nichts tuns...bist du meines erachtens zu einer Mietminderung berechtigt.

    grüße von HausH

    Wie lange denn ?


    Frage deinen lieben VM ob Du dir, auf eigene Kosten, einen Thermostat einbauen lassen darfst.

    Mietminderung gibts hier nicht. Gemietet wie gesehen.

    Meine güte Fanta, ich hab jetzt schon ne Menge von dir gelesen...das hier ist aber der Hammer.

    gemietet wie gesehen, klar...ein Thermostat regelt die Raumtemperatur, ist dies defekt muss der Vermieter dies reparieren lassen, auf seine Kosten. Es gibt eine DIN wo klar geregelt ist in wie weit die Räume zu temperieren sind, das geht auch nur mit funktionierenden Thermostaten, ansonsten...Mietminderung

    grüße von HausH

    aus sicht eines erfahrenen Bauleiters und einem recht aktuellen Urteil: Außenwände eines Gebäudes, in denen Mieter wohnen, sind bauphysikalisch zu her zu stellen das sie nicht Schimmeln wenn Mieter in den Wohnungen wohnen. Die hier genannten Aussagen sind veraltet und zu über 90% nur Schutzbehauptungen...

    grüße von HausH

    nun ja, wir wissen nicht ob die Wohnung gut gedämmt ist, das wirst du sicher meinen, denn Islolieren bezieht sich auf Strom-oder Wasserleitungen. Und was ist gut gedämmt, nur die Fenster oder auch die Fassade, was ist mit dem Dach? Wenn du hier fachlich mithalten willst, dann bitte mit fundiertem wissen...ansonsten lass es...

    gruß von HausH

    Fantastisch? ist nur dein gewählter username wie ich annehme, mit deinem täglichen Verhalten gegenüber mitmenschen hat das wenig zu tun, wie ich annehme...ja ich habe meinen Traumjob gefunden, habe heute auch dieses Forum entdeckt und sehe das du all meine Beiträge mit diskeminierenden Beiträgen/Antworten zugetextet hast. Liebe Forummods, ist das schon länger bei euch so?

    grüße von von HausH

    Du bekommst auch immer Kündigungen von deinen VMern und nimmst nur an (als Laie), dass sie dich loswerden wollen.


    Gerichtsfeste Zeugen werden alles untermauern.
    Wann gehst Du wieder in die Frauenkirche zum beichten ?

    und die Zeugen werden dann vermutlich aus dem Hut gezaubert, weil keine beim einzug dabei waren?

    Und was hat das mit der Frauenkirche zu tun? Kannst du sachlich bleiben ?

    gruß von HausH

    Für die Instandhaltung des Mietobjektes ist der Eigentümer zuständig.
    Geringfügige Mängel am Mietobjekt müssen Sie hinnehmen und können auch Abhilfe vom Vermietr fordern; aber eine rechtliche Handhabe besteht nicht.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Hallo, leider muss ich hier mal widersprechen. Es ist nicht immer der der Eigentümer für die Instandhaltung des Objektes verantwortlich. Genaues wird immer im Mietvertrag geregelt, das kann ich aus meiner täglichen Praxis auch so berichten, wo ich für Kitas als Bauleiter zuständig bin. Ist diese angemietet geht es immer nach dem Inhalt des Mietvertrages.

    grüße von HausH

    hallo, was steht denn im Mietvertrag, wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben? Bei mir steht unrenoviert und es gab kein Übergabeprotokoll...alles was der Vermieter dann bei Auszug will muss er dir Beweisen. Seh ich so als juristischer Laie.

    grüße von HausH

    Nun ja, ich als juristischer Laie würde sagen das Ihr Vermieter Ihnen Beweisen muss das der Schimmel durch Ihr Verhalten entstanden ist. Im Gegenzug muss er natürlich beweisen das er die Wohnung nach Ihrem Auszug gelüftet und geheizt hat, sozusagen vorsorge getroffen hat das kein Schimmel entsteht. Hat er dass?

    Da kein Schimmel bei der Übergabe gesehen wurde, war vermutlich auch keiner vorhanden. Ich kann es mir nur so erklären das es eine "Restfeuchte" in der Luft und den Bauteilen gab, der Vermieter kosten sparen wollte und nicht geheizt hat...so hat sich dann der Schimmel gebildet. An Ihrer Stelle würde ich auf die Rückzahlung der Kaution bestehen, notfalls Klagen.

    gruß HausH

    hallo brown-eye,

    die Aussage deines Vermieters das du schlecht lüftest ist eine Schutzbehauptung die erst vor kurzem von einem deutschen Gericht widersprochen wurde. Das Urteil habe ich im Moment nicht zur Hand, es wurde in einer Zeitschrift eines Mieterschutzbundes veröffentlicht. Sinngemäß heißt es das Außenwände baupyhsikalisch so hergestellt werden müssen das sie, wenn die Wohnung vermietet ist, nicht schimmeln dürfen.
    Zu deinem Problem, es handelt sich meines erachtens bei dir um eine sogenannte geometrische Wärmebrücke. Die Oberfläche der Außenwand ist hier immer bei weitem größer als die Fläche der Innenwand, so kommt es das diese Ecke besonders schnell auskühlt. Du solltest einmal die Oberflächentemperatur innen (an der Wand) messen. Hier darfst du nicht weniger wie (ich glaube aus dem Kopf) 12,6 °C haben. Ist es kühler schlägt der Wasserdampf nieder (Kondensiert). Da du dort organische Bestandteile hast (Tapete, dispersionsfarbe, Tapetenkleber) fängt es an zu schimmeln. Selbst wenn du nun die Tapete entfernst, alles organische abwäschst, kann es wieder schimmeln, da sich dort auch gerne Hausstaub nieder legt. Das sind bekannte Probleme die nur mit Außenwanddämmungen zu beseitigen sind. Sicherlich sollte man mal die Wärmedämmung am Haus prüfen, nicht das dort irgendwo Fugen sind die "kalte Luft" ins System lassen.


    grüße von HausH

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