Putz fehlt / nicht erneuert

  • Wir haben als Kindertagesstätte (Mieter) folgendes Problem:

    Letztes Jahr wurden die Eingangstür und ein Fenster durch den Vermieter erneuert.

    Neben der Eingangstür fehlt auf 50 x 50 cm der Putz und es ist das bloße Mauerwerk sichtbar.
    Das Fenster wurde an den Fugen von Außen nicht verputzt, es ist das aufgebrochene Mauerwerk sichtbar.

    Fragen:

    Ist doch Sache des VM, dies in Ordnung zu bringen, oder ?
    (Er behauptet, wir als Mieter hätten das zu erledigen)

    Worauf kann man sich rechtlich berufen und mit welcher Frist kann man vom VM Abhilfe verlangen ?
    (Er ist zeitweise persönl. nicht zu erreichen, da berufl. oft im Ausland)

    Danke für eure Antworten

    :)

  • Für die Instandhaltung des Mietobjektes ist der Eigentümer zuständig.
    Geringfügige Mängel am Mietobjekt müssen Sie hinnehmen und können auch Abhilfe vom Vermietr fordern; aber eine rechtliche Handhabe besteht nicht.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Ich möchte hier im Zusammenhang als Mieter der KiTa-Räume noch eine Frage stellen:

    Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten,
    da die Kinder es ja schön warm haben sollen.

    Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch
    Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.

    Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?

    Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?


    Anders herum:
    Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom
    VM eine Beteiligung einfordern ?

    Danke für eure Infos

  • Tacheles:

    "Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten, da die Kinder es ja schön warm haben sollen."
    - Eure Angelegenheit.

    "Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.
    Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?"
    - Nein. In 1€-Shops oder bei Woolworth habe ich Dichtungsgummis gesehen, 6m für 1€.

    "Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?"
    - Nur, was wirklich defekt ist, muss der VM instandsetzen bzw. e.F. erneuern.


    "Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom VM eine Beteiligung einfordern ?"
    - Verhandlungssache.

  • Danke für die Infos

    Tacheles:

    "Wir zahlen für die 200qm im EG fast 1600 EUR im Monat Miete, dazu horende Heizkosten, da die Kinder es ja schön warm haben sollen."
    - Eure Angelegenheit. Stimmt, gehört hier nicht hin, war nur so zur Info, was sowas kostet ...

    "Nun haben wir fast überall einfaches Fensterglas und die uralten Holzrahmen sind durch Verwitterung und tausend Anstriche nicht mehr dicht zu bekommen.
    Kann man den Vermieter (außer den Fantasiewünschelrutengänger ;)) in die Pflicht nehmen ?"
    - Nein. In 1€-Shops oder bei Woolworth habe ich Dichtungsgummis gesehen, 6m für 1€.
    Ich glaube, da ist Hopfen und Malz verloren. Gibt es soo dicke Gummis ? und das für 1 EUR ?

    "Gibt es so etwas wie eine "Erneuerungspflicht" ?"
    - Nur, was wirklich defekt ist, muss der VM instandsetzen bzw. e.F. erneuern. o.k., danke für die Info !


    "Wenn wir, mit Zustimmung des VM, neue Fenster einbauen lassen, inwieweit kann man da vom VM eine Beteiligung einfordern ?"
    - Verhandlungssache. klar, denn er hat dann ja sozusagen auch etwas davon, z.B. Wertsteigerung

  • Zitat

    klar, denn er hat dann ja sozusagen auch etwas davon, z.B. Wertsteigerung


    Davon würde er aber, wenn überhaupt, nur etwas bei Verkauf haben.
    Wer profitiert in der Zwischenzeit von billigeren Heizkosten ?

  • Für die Instandhaltung des Mietobjektes ist der Eigentümer zuständig.
    Geringfügige Mängel am Mietobjekt müssen Sie hinnehmen und können auch Abhilfe vom Vermietr fordern; aber eine rechtliche Handhabe besteht nicht.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Hallo, leider muss ich hier mal widersprechen. Es ist nicht immer der der Eigentümer für die Instandhaltung des Objektes verantwortlich. Genaues wird immer im Mietvertrag geregelt, das kann ich aus meiner täglichen Praxis auch so berichten, wo ich für Kitas als Bauleiter zuständig bin. Ist diese angemietet geht es immer nach dem Inhalt des Mietvertrages.

    grüße von HausH

  • Fantastisch? ist nur dein gewählter username wie ich annehme, mit deinem täglichen Verhalten gegenüber mitmenschen hat das wenig zu tun, wie ich annehme...ja ich habe meinen Traumjob gefunden, habe heute auch dieses Forum entdeckt und sehe das du all meine Beiträge mit diskeminierenden Beiträgen/Antworten zugetextet hast. Liebe Forummods, ist das schon länger bei euch so?

    grüße von von HausH

  • Hallo, leider muss ich hier mal widersprechen. Es ist nicht immer der der Eigentümer für die Instandhaltung des Objektes verantwortlich.


    Doch. Koli hatte nur nicht den § 535 BGB explizit erwähnt im ersten Satz Deines Zitats.

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