Wir haben als Kindertagesstätte (Mieter) folgendes Problem:
Letztes Jahr wurden die Eingangstür und ein Fenster durch den Vermieter erneuert.
Neben der Eingangstür fehlt auf 50 x 50 cm der Putz und es ist das bloße Mauerwerk sichtbar.
Das Fenster wurde an den Fugen von Außen nicht verputzt, es ist das aufgebrochene Mauerwerk sichtbar.
Fragen:
Ist doch Sache des VM, dies in Ordnung zu bringen, oder ?
(Er behauptet, wir als Mieter hätten das zu erledigen)
Worauf kann man sich rechtlich berufen und mit welcher Frist kann man vom VM Abhilfe verlangen ?
(Er ist zeitweise persönl. nicht zu erreichen, da berufl. oft im Ausland)
Danke für eure Antworten
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