Schimmel nach Auszug

  • Hallo zusammen, ich würde gehen eure Meinung zu folgendem Problem hören.

    Wir sind vor drei Wochen aus unser alten Mietwohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe ( die auch vor drei Woche stattgefunden hat), die nur mündlich ohne Schriftliches Protokoll durchgeführt wurde, waren unsere beiden Vermieter, unser Nachmieterin und deren Freundin und meine Partnerin und ich anwesend. Es gab nichts zu beanstanden, außer das angeblich das Bad schlecht geputzt war. Wir sind dann verblieben, dass alles ok ist und wir in zwei Wochen unsere Kaution zurückbekommen. Der Termin wurde dann aber von unseren Vermietern abgesagt. Heute rufen diese uns an und sagen, sie haben einen Mängel in der Wohnung entdeckt. Unsere Nachmieterin hat unsere Vermieterin auf Schimmel an der Wand über der Dusche hingewiesen. Wir sind dann heute hin und tatsächlich ist da jetzt plötzlich Schimmel. Die Vermieter wollen nun einen Sachverständigen, bzw. einen Maler engagieren, der das ganze begutachten soll. Außerdem behalten sie unsere Kaution ein, bis klar ist wer Schuld hat.

    Was soll ich davon halten?

    Danke

  • Zitat

    Was soll ich davon halten?


    Es wurde ein versteckter Mangel entdeckt.
    Der Gutachter wird über den wahrscheinlichen Zeitpunkt der Schimmelentstehung berichten und auch ob zwischendurch drübergestrichen wurde um den VM bei Übergabe zu täuschen.

  • Wenn das Bad besichtigt wurde und kein Fehler zu beanstanden war, ist die Suppe gegessen, gilt aber nur wenn der Schimmel sich an einer sichtbaren Stelle befindet.

  • Was soll ich davon halten?


    Dass nur Schriftliches zählt.
    Hast Du mal die Nachmieter gefragt, wie sie es geschafft haben innerhalb von drei Wochen Schimmel zu züchten?
    Um Euch zu ärgern oder zu schädigen?
    Bei dem Schimmel kann es sich m.E. nicht um einen VERSTECKTEN Mangel handeln.

  • Danke für Eure Antworten.

    Was ist ein verstecker Mangel? Der Fleck wäre nicht zu übersehen gewesen, wenn er bei Übergabe vor drei Wochen schon da gewesen wäre. Die ganze Wohnung wurde bei Übergabe ganz genau von den Vermietern "untersucht".

    Ich will noch ein paar Worte zum Haus sagen. Im Haus gab es schon mal Probleme mit Schimmel, aber in einem anderen Teil des Gebäudes. Der Keller ist an den Wänden schwarz vor lauter Schimmel (altes Gebäude laut Vermieter). Ausserdem ist vor 2 Jahren ca. 3meter von unserer Dusche entfernt, ein Wasserschaden ausgelöst worden. Das Wasser ist dann von der Wohnung über uns bis in den Keller gelaufen. In der Wohnung über uns und im Keller wurde mit Heizlüftern getrocknet. Bei uns nicht, obwohl es von der Decke getropft hat - laut Vermieter war bei uns aber alles ok.

    Noch ein paar Dinge die mir komisch erscheinen... Die Nachbarn über uns haben plötzlich einen Wäschetrockner im Keller aufgestellt. Wir hatten auch immer Probleme die Heizung warm zu halten, auch auf höchster Stufe ist sie nicht konstant warm geblieben. Die Fenster sind im Winter trotz gutem Lüften mehrmals am Tag dann über Nacht total innen angelaufen. Wir haben jeden Tag jedes Fenster dann trocken gerieben...

    Wenn jetzt dieser Gutachter befindet, dass der Schimmel durch uns entstanden ist. Muss ich dann "nur" meine Kaution einsetzen oder muss ich die gesamte Schimmelbeseitigung tragen?

    Ich bin immer noch unschlüssig ob es gut ein kein Protokoll von der Übergabe zu haben oder nicht :)

    Super gelaufen die Sache...

  • Wenn es sich nur um einen Fleck handelt, welcher, bei Vorhandensein, hätte sichtbar seinmüssen, haben Sie gute Karten und müssen nichts befürchten. Der Vermieter muß Ihnen das Vorhandensein bei der Übergabe nachweisen. Genausogut können also die neuen Mieter mangelhaft gelüftet haben und diesen Fleck erzeugt haben. Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen.

  • Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? Einfach mal abwarten? Ich habe das Gefühl die Vermieter wollen es rauszögern... Sie wollen jetzt einen Maler beauftragen der die Sache begutachtet und melden sich dann. Aber sie haben schon gesagt, dass es bei Ihnen nächste Woche terminlich ziemlich eng ist. Bis die Sache dann zum klären bereit wäre, würden 5 Wochen vergehen. Ist es denn überhaupt erlaubt die Kation solange zurückzubehalten, obwohl bei Übergabe keine Mängel zu beanstanden waren? Was mir ein bisschen Angst macht, ist die Tatsache, dass wenn der Gutachter sagt, wir haben Schuld am Schimmel das wir alles tragen müssen. Also das die Kosten über die Kaution rausgehen. Wir reden im Moment von einem hellschwarzen ca. 10cm großem Fleck über der Dusche. Aber keine Ahnung was da dann noch hinter den Wänden auftaucht. Könnte uns der Vermieter in diesem Fall die ganzen Kosten aufhalsen, ggbf über eine Klage? Wie reagiert der Gutachter wenn der den Schimmel im Keller sieht...?

  • Hi Offender82,

    Du stellst Fragen, die man hier wohl kaum beantworten kann:

    "Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? Einfach mal abwarten?"
    - Ja, bis eine evtl. schriftliche Forderung kommt.

    "Sie [wer??] wollen jetzt einen Maler beauftragen der die Sache begutachtet und melden sich dann. Aber sie [wer??] haben schon gesagt, dass es bei Ihnen nächste Woche terminlich ziemlich eng ist."
    - Sollen sie doch ihren Ostereierlikör geniessen... Der Maler ist höchstwahrscheinlich kein Gutachter. Er wird seinem Auftraggeber (der ihn auch bezahlen muss) sicherlich einen Kostenvoranschlag für die Badrenovierung machen. Toll, so kann man aus 5€ dann einen 500€-Turbo machen...:mad:

    "Bis die Sache dann zum klären bereit wäre, würden 5 Wochen vergehen. Ist es denn überhaupt erlaubt die Kation solange zurückzubehalten, obwohl bei Übergabe keine Mängel zu beanstanden waren?"
    - Ja. Der VM kann die Kaution für bei Rückgabe der Mietsache echt versteckte Mängel noch ein halbes Jahr zurückbehalten. Ausserdem noch einen angemessenen Betrag für evtl. Nachforderungen aus der noch laufenden Betriebskostenabrechnung.

    "Was mir ein bisschen Angst macht, ist die Tatsache, dass wenn der Gutachter sagt, ..."
    Bei Gericht müsste dann ein echtes Gutachten vorliegen.

  • Nun ja, ich als juristischer Laie würde sagen das Ihr Vermieter Ihnen Beweisen muss das der Schimmel durch Ihr Verhalten entstanden ist. Im Gegenzug muss er natürlich beweisen das er die Wohnung nach Ihrem Auszug gelüftet und geheizt hat, sozusagen vorsorge getroffen hat das kein Schimmel entsteht. Hat er dass?

    Da kein Schimmel bei der Übergabe gesehen wurde, war vermutlich auch keiner vorhanden. Ich kann es mir nur so erklären das es eine "Restfeuchte" in der Luft und den Bauteilen gab, der Vermieter kosten sparen wollte und nicht geheizt hat...so hat sich dann der Schimmel gebildet. An Ihrer Stelle würde ich auf die Rückzahlung der Kaution bestehen, notfalls Klagen.

    gruß HausH

  • nun ja, wir wissen nicht ob die Wohnung gut gedämmt ist, das wirst du sicher meinen, denn Islolieren bezieht sich auf Strom-oder Wasserleitungen. Und was ist gut gedämmt, nur die Fenster oder auch die Fassade, was ist mit dem Dach? Wenn du hier fachlich mithalten willst, dann bitte mit fundiertem wissen...ansonsten lass es...

    gruß von HausH

  • Zitat

    denn Islolieren bezieht sich auf Strom-oder Wasserleitungen.


    Was glaubst Du wohl was passieren könnte wenn Diese eben nicht isoliert sind und nicht geheizt würde ?
    Zudem reicht es vollkommen aus wenn ein Haus mit den entsprechenden Steinen gemauert wurde, da bedarf es keiner zusätzlichen Dämmung.
    Alles nur Geldmacherei und bringt nix.
    Wieviel Stromleitungen hast Du denn schon isoliert ?
    In der Bruchbude wo Du wahrscheinlich immer noch haust, gibts da überhaupt Strom und fliesend Wasser ?
    Vor 6 Jahren haste schon proletet, dass Du bald in dein eigenes Haus ziehst.
    Ich gehe davon aus, dass sich deine Lebensauffassung nicht geändet hat :
    Ich habe zwar ein enormes persönliches Potential, aber eigentlich kein Geld.
    Ich soll eine Arbeit annehmen, für € 300,- monatlich oder soll weiter ALG II beziehen. Was mache ich (wenn die Arbeit kein "Hobby" ist)? Ich bleib zu Hause und geh meinen Hobbies nach.

    Zitat

    was ist mit dem Dach?


    Wen interessiert bei einer EG-WHG das Dach ?

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