Endrenovierung nach Kündigung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe meine alte Wohnung zum 15.04.13 gekündigt und der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und möchte die Wohnung frisch renoviert haben.

    Im Mitvertrag steht folgendes.

    "Individualvereinbarung

    ....

    4. Der Miter übernimmt eine wohnfähige Wohnung, diese ist bei Auszug ebenfalls wohnfähig urückzugeben, siehe Zeitfolge $ 16, 4a

    "

    In $16, 4a steht

    "Der Vermieter ist verpflichet, auf seine kosten die Schönheitsreparaturen in den miträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsrepararturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und dEcken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. In gleicher weise hat der Mieter ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigenoder reinigen zu lassen. Die zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen 3 Jahre."

    Ich habe in der Wohnung nicht ganz 2,5 Jahre gewohnt. Bei einzug waren die Wände nicht alle sauber gestrichen, was allerdings nur mündlich bemängelt wurde. Ich habe keine Bohrlöcher oder ähnliches hinterlassen. Die Wohnung ist in einem besseren Zustand als bei Übergabe vor 2,5 Jahren. Der Vermieter möchte aber nun komplett neu gestrichen haben.

    Bin ich dazu verpflichtet?

  • Hallo dalyay,

    "ich habe folgendes Problem. Ich habe meine alte Wohnung zum 15.04.13 gekündigt und der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und möchte die Wohnung frisch renoviert haben."
    - Lt. BGB und gefestigter Rechtsprechung sind Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters regelmässig unwirksam.

    "Im Mitvertrag steht folgendes.
    "Individualvereinbarung
    4. Der Miter übernimmt eine wohnfähige Wohnung, diese ist bei Auszug ebenfalls wohnfähig urückzugeben, siehe Zeitfolge $ 16, 4a"
    - Naja, so speziell individual ist sie nun auch nicht.

    "In $16, 4a steht
    "Der Vermieter ist verpflichet, auf seine kosten die Schönheitsreparaturen in den miträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsrepararturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und dEcken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. In gleicher weise hat der Mieter ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigenoder reinigen zu lassen. Die zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen 3 Jahre."
    - Halte ich bezogen auf den Mieter für völlig üblich.

    "Ich habe in der Wohnung nicht ganz 2,5 Jahre gewohnt. Bei einzug waren die Wände nicht alle sauber gestrichen, was allerdings nur mündlich bemängelt wurde. Ich habe keine Bohrlöcher oder ähnliches hinterlassen. Die Wohnung ist in einem besseren Zustand als bei Übergabe vor 2,5 Jahren. Der Vermieter möchte aber nun komplett neu gestrichen haben.
    Bin ich dazu verpflichtet?"
    - Ich denke Nein.

  • Zitat

    Bei einzug waren die Wände nicht alle sauber gestrichen, was allerdings nur mündlich bemängelt wurde.


    Gibts dafür gerichtsfeste Zeugen ?

    Zitat

    Die Wohnung ist in einem besseren Zustand als bei Übergabe vor 2,5 Jahren.


    Fein, erkläre mal wie das funktioniert ohne selbst was beizutragen.

    Individualvereinbarungen gelten i.a.R. sonst müssten sie nicht vereinbart werden.

  • hallo, was steht denn im Mietvertrag, wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben? Bei mir steht unrenoviert und es gab kein Übergabeprotokoll...alles was der Vermieter dann bei Auszug will muss er dir Beweisen. Seh ich so als juristischer Laie.

    grüße von HausH

  • Du bekommst auch immer Kündigungen von deinen VMern und nimmst nur an (als Laie), dass sie dich loswerden wollen.

    Zitat

    alles was der Vermieter dann bei Auszug will muss er dir Beweisen.


    Gerichtsfeste Zeugen werden alles untermauern.
    Wann gehst Du wieder in die Frauenkirche zum beichten ?

  • Hallo zusammen


    wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben?

    Für die Rückgabe der Mietsache ist der Zustand bei Mietbeginn nicht relevant,
    es zählt nur was zur Rückgabe im MV Vereinbart wurde.


    VG Syker

  • Du bekommst auch immer Kündigungen von deinen VMern und nimmst nur an (als Laie), dass sie dich loswerden wollen.


    Gerichtsfeste Zeugen werden alles untermauern.
    Wann gehst Du wieder in die Frauenkirche zum beichten ?

    und die Zeugen werden dann vermutlich aus dem Hut gezaubert, weil keine beim einzug dabei waren?

    Und was hat das mit der Frauenkirche zu tun? Kannst du sachlich bleiben ?

    gruß von HausH

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