Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe meine alte Wohnung zum 15.04.13 gekündigt und der Vermieter hat eine Vorabnahme gemacht und möchte die Wohnung frisch renoviert haben.
Im Mitvertrag steht folgendes.
"Individualvereinbarung
....
4. Der Miter übernimmt eine wohnfähige Wohnung, diese ist bei Auszug ebenfalls wohnfähig urückzugeben, siehe Zeitfolge $ 16, 4a
"
In $16, 4a steht
"Der Vermieter ist verpflichet, auf seine kosten die Schönheitsreparaturen in den miträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsrepararturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und dEcken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. In gleicher weise hat der Mieter ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigenoder reinigen zu lassen. Die zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen 3 Jahre."
Ich habe in der Wohnung nicht ganz 2,5 Jahre gewohnt. Bei einzug waren die Wände nicht alle sauber gestrichen, was allerdings nur mündlich bemängelt wurde. Ich habe keine Bohrlöcher oder ähnliches hinterlassen. Die Wohnung ist in einem besseren Zustand als bei Übergabe vor 2,5 Jahren. Der Vermieter möchte aber nun komplett neu gestrichen haben.
Bin ich dazu verpflichtet?