Beiträge von Syker

    Hallo VerärgerterMieter,

    boar ist das ein Text da oben,
    dazu gleich mehr....
    Zunächst dazu

    Allerdings weiß ich nicht, ob eine an sich selber gerichtete Rechnung ein gefälschter Beleg ist.

    Nein, das ist kein gefälschter Beleg sondern zulässig.

    Zitat von Zitat BetrKV §1

    ...Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.


    VG Syker

    Dementsprechend muss der Vermieter ja eine Art Liste führen wer wann wo ausgezogen ist und einen Nachweis in seinem Computer Programm haben, dass er den Leerstand auch dort angegeben hat. Von einer anderen Mieterin weiß ich, dass er für die Berechnung der Nebenkosten ein Computerprogramm nutzt. Muss er mir hier nicht theoretisch auch zeigen was er dort eingetippt hat?

    M.E. muss eine solche Liste bestehen.
    Das kannst du bei der Einsichtnahme der Belege überprüfen.

    Es ist eine terrestrische / Sat. Antenne. Ich habe von einem anderen Mieter gehört, dass die anzusetzenden Kosten für diese Antenne durchaus variabel sind. Ich hab nur nie jemanden gesehen der diese Antenne mal "gewartet" hat. Die ist da seit Jahren und hat einmalig Geld gekostet.

    Hallo neuer Mieter,

    Da bei solchen Antennen eigentlich keine Wartungen anfallen,
    dürften auch keine Kosten anfallen.

    Wartung bei einer Terrestischen/Sat-Antenne sind m.E. höchstens das Ausrichten der Antennen.
    Sollten Teile getauscht worden sein LNB/Multiswitch ist das Instandhaltung und nicht umlegbar.


    VG Syker


    Es stehen aber vollkommen andere Werte auf der Abrechnung und mir werden so immerhin 937 Einheiten mehr berechnet oder sehe ich das falsch.

    Hallo Lina,

    Das könnte eine kleine Ursache mit großer Wirkung sein,
    evtl. sind die HKV einer anderen WHG dir zugeordnet worden.

    Stimmen die Seriennummern der HKV mit denen auf der Abrechnung überein?

    VG Syker

    Hallo MieterGreifswald,

    Tja das ist etwas blöd gelaufen,
    aber der exVM hat das Recht für die Zeit nach Mietende (31.05.)
    bis zur endgültigen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung zu Verlangen.
    Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete,
    nicht nach eurer bisherigen Miete.

    Das ganze hat nichts mit Schadensersatz zu tun,
    der könnte evtl. (wenn ein Schaden entsteht) noch oben drauf kommen.

    VG Syker

    Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    Hallo neuer Mieter,
    zunächst sieht es absolut nach einer ordentlichen Abrechnung aus.

    Was mir allgemein aufgefallen ist,
    ist das die Zählermiete nicht zusammen mit den Heizkosten verteilt werden,
    sondern einzeln abgerechnet werden. das ist m.E. ein inhaltlicher Fehler


    1. Ich habe im Internet gelesen, dass man grundsätzlich 12 Monate Zeit habe auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung hinzuweisen. Muss ein Widerspruch vorher zwangsläufig stattfinden oder kann man sich damit Zeit lassen und man zahlt beispielsweise 1.5 Monate nicht und beanstandet dann erst die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verweist hierzu auf Verzugszinsen wenn man nicht innerhalb von 30 Tagen zahlt. Im Mietvertrag sind sogar von 21 Tagen nach Erhalt der Abrechnung die Rede. Was gilt?

    2. Falls man sich nicht Zeit lassen kann. Ab wann gilt die Widerspruchsfrist? Ab Erhalt des Schreibens und ist der Vermieter in der Nachweispflicht / Beweispflicht WANN man die Nebenkostenabrechnung erhalten hat? Er könnte schließlich auch behaupten er habe sie einen Tag nach dem 30.06. in den Briefkasten geworfen.

    Das ist richtig, die 12 Monate gelten ab Zugang beim M.
    Den Termin muss der VM im Zweifel beweisen können,
    wie er das macht ist sein Problem.
    Da jetzt 30.06. und 14.07. nicht so wahnsinnig weit auseinander liegen,
    würde ich an deiner Stelle vom 30.06 ausgehen.
    ...
    Die Nachzahlung ist m.E. am 01.08. fällig,
    und wenn du nicht bis zum 31.08. gezahlt hast fallen Verzugszinsen an.
    Sowohl im MV als auch in der Abrechnung sind widersprüchliche Fälligkeiten angegeben,
    ich gehe daher davon aus, dass einen M die längere Zeit zugestanden wird.



    3. Dürfen die Posten die der Vermieter aufgezählt hat so zusammengefasst werden wie sie hier in meiner hochgeladenen Nebenkostenabrechnung zu sehen sind? Beispielsweise Gartenarbeiten / Winterdienst ?

    Ja das ist möglich



    4. Den Punkt Gartenarbeiten betreffend. Hier glauben alle Mieter des Hauses, dass der Vermieter hier Kosten abrechnet die nie entstanden sind. Der Garten des Grundstücks ist NICHT betretbar. Pflanzbewuchs und Unkraut ragen bis 1.50 Meter Höhe in die Landschaft. 1 mal im Jahr 2015 war ein Unternehmen da um den Bewuchs zu schneiden. SONST NIE. Der Garten verkommt. Auf das Thema angesprochen reagierte der Vermieter so : "Ich weiß auch nicht ich hab den Auftrag gegeben aber weiß auch nicht was die da machen" . -> Macht es überhaupt Sinn Belegeinsicht einzufordern wenn der Vermieter einem gefälschte Rechnungen vorlegt? (Was diesem Vermieter durchaus zuzutrauen ist)

    Naja ohne Belegeinsicht wirst du aber auch nicht feststellen können ob Kosten angefallen sind.
    Einfach nur so sagen da wurde ja nie was gemacht reicht nicht.



    5. Der Punkt "Antenne/Kabel Tv" kommt auch allen Mietern etwas merkwürdig vor. Wir haben hier nie ein Unternehmen gesehen welche die Antenne überprüft hat und somit Kosten verursacht.

    Dazu wäre nachzufragen was ihr für einen Anschluss habt.
    für eine Terrestische bzw. Sat.-Antenne sind die Kosten m.E. zu hoch.
    Sollte es sich um einen Gemeinschaftskabelanschluss handeln kommt das aber hin.



    6. Eine Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat ebenfalls ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. In dieser wurden jedoch ganz andere Verteilerschlüssel verwendet als in meiner Abrechnung. Sie hat mich darauf hingewiesen, dass der Vermieter wohl versucht durch Änderung der Verteilerschlüssel im Falle eines Leerstands die Kosten für die leerstehende Wohnung auf die Mieter abzuwälzen. Da die 8 Parteien im Haus leider sonst nicht viel miteinander zu tun haben weiß keiner von uns auswendig wann es in welcher Wohnung zu einem Auszug oder Neu - Einzug gekommen ist. Wie lässt sich die richtige Einberechnung von "Leerstand" plausibel überprüfen für einen Laien? Der Vermieter gibt an für die Nebenkostenabrechnung ein Programm zu benutzen. Wenn man aber in dieses Programm schon von vornherein die falschen Zahlen eingibt....Nunja....

    In der Abrechnung sind die entstandenen Kosten anhand der vertraglich vereinbarten VS umzulegen.
    Diese können in unterschiedlichen MV auch unterschiedlich sein.
    Natürlich darf dadurch nicht der Leerstand auf andere M umgelegt werden,
    bei Personenabrechung ist für die Leerstandszeit eine Person zu lasten des VM anzunehmen.
    Dies kannst du bei der Überprüfung der Personentage feststellen.



    7. Die Mieterin die vor kurzem ausgezogen ist hat mir mitgeteilt, dass mein Vermieter letztens bei mir geklingelt hat (vor dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung), da er wohl meinte, dass irgendwas mit meinen Zählerständen nicht stimmen sollte. Das kam mir spanisch vor.... Ich dachte mir wenn da was nicht stimmt und es ist zu seinen Ungunsten wird er sich schon melden. Habe aber nichts mehr weiter von ihm gehört. Weder telefonisch noch sonstwie. Ich gehe also davon aus , dass der mysteriöse Fehler bei den Zählerständen eher zu seinen Gunsten ist. Ich habe ihn noch nicht darauf angesprochen.

    Wo sollen die Zählerstände mysteriös sein?



    8. Es geht um einen Streitwert von knapp 140 Euro. Da ich leider eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei meiner Rechtsschutzversicherung habe würde das ein wirtschaftliches Schattenboxen darstellen. Ich würde daher darum bitten, dass sich evtl jemand meine Nebenkostenabrechnung hier ansieht und mit meinem Mietvertrag vergleicht den ich hier hochladen werde. Vielleicht sind es ja auch schon einfache Formfehler die die Nebenkostenabrechnung unwirksam machen und mir somit auch mehr Zeit verschafft.

    Der Streitwert ist m.E. der Abrechnungsbetrag, nicht die Nachzahlung.



    9. ALLE Mieter haben Nachzahlungen erhalten. Darunter auch mehrere mit weit über 400 Euro. Der Vermieter hat einen sehr schlechten Ruf. Auch beim Mieterbund. Dort soll er schon mehrfach aufgefallen sein beim Betreten von Wohnungen ohne Genehmigung des Mieters und beim beschäftigen von Putzfrauen die wohl schwarz bezahlt worden seien (Gerüchte über die ich nichts sagen kann).

    Wieviel die einzelnen Parteien Nachzuzahlen haben ist nicht relevant,
    einzig die einzelnen Abrechnungsbeträge sind interessant.
    ...
    Das Betreten der Mietsache ist ganz einfach zu unterbinden,
    indem der M den Schließzylinder zu seiner WHG austauscht.
    Das ist mein persönlicher Rat an alle meine M,
    denn ich weiß ja auch nicht ob mir der VorM alle Schlüssel zurückgegeben hat.


    VG Syker

    Unser Vermieter sagt nun, dass wir lt. Vertrag eine Gebäudeversicherung hätten abschließen müssen. Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Eine Gebäudeversicherung obliegt doch i.d.R. dem Eigentümer. Kann der Vermieter auch den Abschluss einer Gebäudeversicherung auferlegen?


    Hallo LauraGr,

    Im Gewerbemietrecht ist das rechtlich (Vertragsfreiheit) durchaus zulässig,
    andere Frage wäre ob ihr überhaupt eine Möglichkeit hättet eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

    Ich könnte mir Vorstellen das dies nur der Eigentümer könnte,
    ähnlich wie bei WEG wo auch nur die WEG selber über deren Verwalter eine Gebäudeversicherung abschließen kann.

    VG Syker

    Hallo klaushaus,

    die Ankündigung muss nicht schriftlich erfolgen sondern in Textform,
    die Unterschiede liefert dir eine Suchmaschine deines geringsten Misstrauen.

    Des weiteren gilt:

    Zitat von BGB §555c

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

    Ich persönlich könnte mir vorstellen, das die Maßnahmen am Balkon darunter fallen,
    dann wäre auch die Ankündigung wieder raus (Ist Absatz 1 des §).
    Die Mieterhöhung fällt eh weg, da der MV ja vorher endet.

    VG Syker

    Hallo Hera,

    Das Bild ist die neue ausgehängte Hausordnung?

    Wie schon oben gesagt ändert sich für dich nichts ohne deine Zustimmung.
    Soll sich doch deine VM darum kümmern.
    Rechtlich gesehen hast du mit der Hausverwaltung nichts am Hut,
    dein Ansprechpartner ist deine VM und die erlaubt dir Hunde.

    Allgemein muss man schon noch anmerken,
    dass der Verwalter scheinbar nicht viel Erfahrung hat.
    Ein solcher Beschluss entspricht m.E. nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

    VG Syker

    Hallo Toto,

    ob die M-Erhöhung rechtlich korrekt erfolgt ist,
    insbesondere im Hinblick auf die Einstufung in den Mietspiegel,
    vermag ich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Zu bedenken möchte ich dir aber geben,
    das der Verbraucherpreisindex in den 9 Jahren (hab Juli 2007 - Juni 2016 berücksichtigt) um ca. 11,4% gestiegen ist.

    VG Syker

    Hallo Hera,

    Da sind mehrere unterschiedliche Vetragsverhältnisse zu beachten.

    Zum ersten mal die der WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft
    Alle Eigentümer sind gemäß ihren Anteilen am Gemeinschaftseigentum und ihrem Sondereigentum an der WEG beteiligt.
    Aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung später änderbar durch Beschluss ergeben sich Stimmenverhältnisse.
    Mindestens einmal jährlich müssen die Eigentümer eine Eigentümerversammlung abhalten,
    und auch regelmäßig über ihre Vertretung nach außen (Verwaltung) entscheiden/beschließen.

    Die Verwaltung kann nichts (bis auf wenige Ausnahmen) selber entscheiden,
    es beschließt immer die WEG also alle Eigentümer.
    So sollte auch die neue HO = Hausordnung entstanden sein,
    die bis an diese Stelle noch nichts mit dem M zu tun hat.

    Nun zum Vertragsverhältnis Eigentümer/VM und M:
    der Einfachheit halber sind hier ET und VM die selbe Person,
    dies kann durchaus auch mal anders sein.
    Eine HO gilt für den M nur wenn diese Bestandteil des MV geworden ist,
    oft wird dazu ein Exemplar der HO als Anlage zum MV hinzugefügt und von den Parteien unterschrieben.

    Einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich.
    Soll die neue HO (ebenfalls wenn bisher keine HO vereinbart war) jetzt ebenfalls Vertragsbestandteil werden,
    müssen sich VM und M darüber einigen.
    Daher offenbar auch die Öffnungsklausel das erlaubte Hunde bis zum Tod bleiben dürfen.

    Die VM hätte ggf. den Beschluss der WEG anfechten können,
    und gute Chancen wenn der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entspricht.
    Die Anfechtungsfrist beträgt ein Monat nach Beschluss (nicht Zugang des Protokolls)

    VG Syker

    Hallo Kulla,

    Das mit den Grundsteuern kannst du selbst überprüfen,
    indem du die aktuellen Kosten mit den aktuellen Hebesatz in das Verhältnis zum damaligen Hebesatz bringst.
    Die Hebesätze findest du für deine Gemeinde in einer Suchmaschine deines Vertrauens.
    Ich vermute aber das es sich entweder wieder um 178,29 € handelt (unveränderter Hebesatz),
    oder aber nicht exakt um 135,16 €

    Dieser Punkt 135,16 € der Heizkosten (die Summe taucht ja auch in der WEG-Abrechnung auf) ist schon merkwürdig.
    Der VS scheint die beheizte Fläche zu sein - wie auf der B...... Abrechnung.
    Sollte es sich tatsächlich um umlagefähige HK handeln, ist bei dem Punkt der Fehler gemacht worden,
    dass dies nicht im Verhältnis 70 % / 30 % aufgeteilt wurde.
    der Punkt könnte bei einer ordnungsgemäßen BK-Abrechnung einem direkt Abzug von 15% durch den M unterliegen.
    Ich vermute das sie Kosten nicht an B...... übermittelt wurden,
    und daher nicht in deren Abrechnung erfasst wurde.
    Normalerweise sollte die WEG die Abrechnung durch die B...... korrigieren lassen.

    Licht ins Dunkel bringt nur die Einsichtnahme in die Originalbelege,
    und das könnte durch die WEG-Problematik nicht so ganz einfach sein.

    VG Syker

    Das ist ja schön für deine VM,
    aber für einen befristeten MV ist eine Begründung zwingend erforderlich!

    Ist keine Begründung angegeben, oder ist die Begründung nicht zulässig,
    hast du einen ganz gewöhnlichen unbefristeten MV.
    Was für dich große Unterschiede in den Kündigungsmöglichkeiten macht.

    Ein ZeitMV ist nicht ordentlich küdbar.

    Ein unbefristeter ist abgesehen von einem Kündigungsverzicht vom M jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten küdbar.
    Und für dich käme noch die Ausnahme über möblierte Wohnungen in Betracht.
    Wonach du bis zum 15.08.2016 (Zugang beim VM) zum 31.08.2016 kündigen kannst.

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    ich persönlich sehe diesen Kündigungsverzicht allgemein zwar nicht für komplett nichtig an.
    Ist eine der üblichen Formulierungen auch mit dem Hinweis das eine Kündigung zu dem eigetragenen Datum erfolgen kann.

    Einzig scheint nach Angaben des M,
    dass der VM den Hinweis mit dem Vertragsabschluss "übersehen" hat und dadurch über das zulässige Maß hinausgekommen ist,
    und auch ist der 01.11.2017 kein Termin zu dem irgendeine Partei ordentlich kündigen könnte.

    Fazit wie die anderen User zuvor,
    jetzt bis spätestens 03.08.2016 (Zugang beim VM) unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.10.2016 kündigen.

    VG Syker

    Hallo Stefan M.,

    Natürlich kann so ein HKV mal defekt sein,
    und das soll auch geklärt werden.

    Du hast 12 Monate Zeit ab Erhalt der BK-Abrechnung Einwendungen gegen diese vorzubringen.
    Das ändert aber nichts an der Fälligkeit zur Zahlung des Nachzahlbetrags.

    Ich würde in deinem Fall die Zahlung unter Vorbehalt leisten,
    und deine Einwendungen gegen die BK-Abrechnung dem VM nachweisbar zukommen lassen.

    VG Syker

    Hallo zusammen,

    ne also das geht ja mal gar nicht, jetzt einen Sandkasten direkt neben der Terrasse aufzubauen.
    Also müssen alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, um dann in ein zwei Jahren die Verlegung in Terrassen nähe zu Fordern.
    Nur damit das eigenen Kind schön in Watte gepackt ist
    <Ironie off>

    VG Syker

    Ich habe es mir angesehen und überall wird durch 1000 geteilt, nur im Fall der Schneeräumung nicht. Daher die Frage, ob hier lediglich das Minus aus Versehen hinein gerutscht ist.

    Hallo Sober,

    selbst wenn dieses "-" nur ein versehen ist und die WEG-Abrechnung falsch ist
    wird die Abrechnung durch den Beschluss der Eigentümer sozusagen zum "Gesetz".

    Und diese Abrechnung wird ja vom Eigentümer als Grundlage der BK-Abrechnung benötigt.
    Ich mache die BK-Abrechnung auch erst wenn die Anfechtungsfrist des WEG-Beschlusses abgelaufen ist.

    VG Syker

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