Auch wenn bislang die Grundsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Mietvertrag die Umlage hergibt, kann der Vermieter sie in der aktuellen Abrechnung berücksichtigen, allerdings nicht für abgelaufene Abrechnungsjahre.
Das ist ja auch völlig in Ordnung. Ich wundere mich eben nur über die geforderte dubiose Heizkostennachzahlung für 2013 per handschriftlichem Vermerk (in der Schrift der Vermieterin) auf der Brunata-Abrechnung. Da eigentlich klar ist, dass die Brunata nicht 2014 plötzlich Nachforderungen für 2013 geltend macht, vermute ich, dass die Vermieterin hier die für 2013 noch vergessenen Grundsteuern auf Umwegen "reinholen" möchte.