Hallo liebes Mieterforum,
wir haben folgendes Problem mit unserem Vermieter:
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.5. gekündigt. Der Termin für die Abnahme war der 01.06.. Hier räumte der Vermieter noch eine Schöhnheitsmängel ein welche er mit einem ungefähren Pauschalbetrag von 140 Euro für abgegolten erklärt hätte. Diese wollte ich ungern zahlen und wollte die Mängel noch selbst berreinigen. Somit endete dieser Termin mit einer Vorabnahme und einem neuen Termin für den 22.06. Hier waren immer noch Kleinigkeiten zu beantstanden. Der Vermieter wollte 50 Euro haben. Bis hierhin ist alles in Ordnung.
Doch nun habe wir vom Vermiter ein Schreiben erhalten indem er zudem noch 340 Euro von uns verlangt, weil ihm in dem Zeitraum die Wohnung nicht zur Verfügung stand.
Es gibt zwei Dinge die mich ärgern:
1. Bei der Vorabnahme war von laufenden Mietkosten wegen Verzug keine Rede.
2. Aktuell ist es so, dass die Wohnung auch 1 Monat der der Wonungsabnahme immer noch leer steht, also prinzipiell kein wirtschaftlicher Schaden zu erkennen ist..
Meine Frage an euch: Ist der Vermieter trotzdem im Recht? Lohnt es sich dagegen Vorzugehen?
Ich bedanke mich schon im Vorraus für eine Antwort.