Abschluss einer Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen

  • Hallo, ich habe folgendes Problem...
    Wir haben einen Gewerberaummietvertrag abgeschlossen und nutzen das angemietete Haus. In einem Paragraphen wurde geschrieben:
    "§6 Betriebskosten, Nebenkosten
    (4) Der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung sowie weiterer erforderlicher Versicherungen (z.B. Inhaltsversicherung) obliegt dem Mieter"

    Nun ist leider der Fall eingetreten, dass wir einen Wasserschaden haben. Unser Vermieter sagt nun, dass wir lt. Vertrag eine Gebäudeversicherung hätten abschließen müssen. Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Eine Gebäudeversicherung obliegt doch i.d.R. dem Eigentümer. Kann der Vermieter auch den Abschluss einer Gebäudeversicherung auferlegen? Gibt es hierzu irgendwelche Rechtssprechungen?


    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe!

  • Unser Vermieter sagt nun, dass wir lt. Vertrag eine Gebäudeversicherung hätten abschließen müssen. Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Eine Gebäudeversicherung obliegt doch i.d.R. dem Eigentümer. Kann der Vermieter auch den Abschluss einer Gebäudeversicherung auferlegen?


    Hallo LauraGr,

    Im Gewerbemietrecht ist das rechtlich (Vertragsfreiheit) durchaus zulässig,
    andere Frage wäre ob ihr überhaupt eine Möglichkeit hättet eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

    Ich könnte mir Vorstellen das dies nur der Eigentümer könnte,
    ähnlich wie bei WEG wo auch nur die WEG selber über deren Verwalter eine Gebäudeversicherung abschließen kann.

    VG Syker

  • Zitat

    "§6 Betriebskosten, Nebenkosten
    (4) Der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung sowie weiterer erforderlicher Versicherungen (z.B. Inhaltsversicherung) obliegt dem Mieter"

    Das hat nichts, aber rein gar nichts mit einer Gebäudeversicherung zu tun.

    Diese schließt eine Versicherung nur mit dem Eigentümer, nicht dem Besitzer/Nutzer, ab.

    Aus meiner Sicht versucht sich hier der Vermieter raus zu reden.

    Wenn Ihr als Mieter den Schaden nicht zu verschulden habt, trägt der Vermieter die Kosten. Hat er keine entsprechende Versicherung, sein Problem.

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