Ich würde den Vermieter schon darauf hinweisen, dass die Abrechnung verfristet ist. Eine Pflicht gibt es nicht, aber im Zweifel wird der Vermieter dann zeitnah anfragen, was mit der Zahlung ist.
Beiträge von Leipziger82
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Wenn der Bruder eine eigene und in sich abgeschlossene Wohnung hat, wäre das denkbar. Wohnt er aber einfach nur mit bei Euch im Haus, dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, so dass - je nach Haushaltseinkommen - keine Kosten übernommen werden.
Hier könnte man es ggfs. nur mit einem Untermietverhältnis versuchen, was im Hinblick auf die persönlichen Konstellation (Familie) aber eher schwierig wird. Ich würde das Thema einfach mal mit dem Jobcenter besprechen. Hier am besten gleich mal einen Untermietvertrag fertig machen (noch nicht unterschreiben) und die sogenannte "Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung" ausfüllen (die gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur zum Download)
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Wenn es eine Nachforderung aus der Abrechnung gibt, kann der Vermieter diese nicht mehr geltend machen. Die Frist ist zum 31.12.24 abgelaufen.
Welches Datum auf der Abrechnung steht, ist übrigens irrelevant. Was zählt ist das Zustelldatum und das muss der Vermieter im Zweifel nachweisen.
Ob die Abrechungsfirma hier zu spät dran war, ist auch egal. Da muss sich der Vermieter im Zweifel eine zuverlässigere Firma suchen.
Deine neue Anschrift war dem Vermieter aber die ganze Zeit bekannt?
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Hallo,
nein, eine solche Mieterhöhung entspricht nicht den Anforderungen des § 556a BGB.
Hier muss sich der Vermieter auf einen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen beziehen und die Erhöhung eben begründen.
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Hier sind im Vertrag sogenannte starre Fristen vereinbart (Pflicht zur Renovierung nach X-Jahren) die schon vor Jahren vom BGH als unwirksam eingestuft wurden. Heißt konkret, dass keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssten.
Eine Einschränkung gibt es aber: Bunte Wände oder Mustertapeten gelten lt. BGH als Beschädigung einer Mietsache und müssten ggfs. beseitigt werden.
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Ja, der Hagelschaden wird von der Gebäudeversicherung übernommen.
In dem Fall würde ich das Mietminderungsverlangen auch an den Versicherer weiterleiten.
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Ende Dezember hat einer davon eine Kündigung für die Wohnung ausgesprochen und wir haben ihm mitgeteilt, dass er schnell noch eine neue Kündigung aufsetzen soll, auf der beide Mieter unterschreiben.
Hast Du dem Mieter denn auch gesagt, dass er allein gar nicht kündigen kann, bzw. das er nicht allein aus dem Mietverhältnis austreten kann?
Die Formulierung deiner Frage könnte auch den Schluss zulassen, dass der Mieter alleine kündigen/austreten darf, dafür aber die Unterschrift des anderen Hauptmieters braucht.
Bevor hier Missverständnisse auftreten, würde ich nochmal Kontakt zum Mieter aufnehmen.
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Gibt es hier Vorschriften über Information der Bewohner damit man sich darauf einstellen kann?
Kurz und knapp: Nein.
Handwerker müssen schon mal kurzfristig in das Objekt und auch gewisse Wartungsarbeiten können schon mal spontan dazwischengeschoben werden, wenn der Handwerker kurzfristig Zeit hat. Hier ist es nicht möglich, die Mieter zu informieren.
Wichtig wäre nur, dass die Haustüren immer geschlossen (aber nicht verschlossen) sind, damit keine unbefugte Dritte ins Haus kommen. Wenn Ihr darauf achtet und dann einen Handwerker im Haus seht, könnt ihr ja sicher sein, dass dieser dazu auch befugt ist.
Bei Wartungen und Reparaturen innerhalb Eurer Wohnung sieht das aber anders aus: Solche Termine müssen angekündigt werden.
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Kurze Frage dazu: Wird der Hagelschaden, bzw. die Reparatur von der Gebäudeversicherung übernommen? Wenn ja, gilt das in der Regel auch für damit einhergehende Mietminderungen und sonstige Forderungen. In dem Fall würde ich das Mietminderungsbegehren an den Gebäudeversicherer weiterleiten.
Ansonsten wäre dein Ansatz gut, dem Mieter dahingehend entgegen zu kommen. 10% halte ich für nicht angemessen, da es sich nicht um eine "erhebliche Beeinträchtigung der Mietersache" lt. Gesetz handelt. Wenn es ein passendes Urteil über die 3% gibt, kann man dem Mieter das vorschlagen.
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Dann dürfte das Thema falsches Heizen schon mal ausgeschlossen sein.
Hätte er nicht handeln müssen als der Schimmel schon erkenntlich war? Der Umstand mit den Flecken in den Zimmern steht auch im Kaufvertrag.
Wenn der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde, dann ja.
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Eine Kleinstreparatur greift an Installationsgegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, d.h. Gegenstände, die durch "Anfassen" und Abnutzung kaputt gehen. Bei einem defekten Waschmaschinenhahn wäre das also der Fall, bei einer undichten Wasserleitung nicht.
Hier solltest Du also den Vermieter informieren und um Reparatur bitten.
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Sind es nun bauliche Mängel oder unsere Schuld?
Das ist aus der Ferne überhaupt nicht einzuschätzen. Eine Luftfeuchte von 70%, Kondenswasser an Fenstern und die Tatsache, dass das nur im Winter auftritt, würden aus meiner Erfahrung heraus für ein Mieterverschulden sprechen, aber das kann auch bauliche Ursachen haben. Welche Temperaturen habt Ihr denn in den Wohnräumen? Sobald das durchgängig über 18-20°C sind, können zu geringe Temperaturen praktisch ausgeschlossen werden.
Ansonsten hat der Gutachter ja aber schon bauliche Mängel als Ursache benannt, nämlich falsch positionierte Fensterbänke sowie falsch montierte Heizungen in Küche und Wohnzimmer.
- Aufgrund der Situation empfehlen wir die Wände mit Infrarotplatten zu trocknen und dieAufnahme des Wassers mit einem Bautrockner über einen Zeitraum von ca. 7 Tagen. Danach sollte eine professionelle Schimmeldesinfektion einer Fachfirma erfolgen (Fläche ca. 30m2)
Wenn es wirklich "nur" falsches Heizen und Lüften ist vorgeschlagene Maßnahme vollkommen überzogen. 77Digits sind nicht die Masse, die eine Bautrocknung begründen würde.
Hier könnt ihr euch nur überraschen lassen. Am Ende wird schlimmstenfalls ein Gericht ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben und dann wird entschieden.
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Allerdings steht im Mietvertrag, dem Übergabe Protokoll und wenn ich mich recht entsinne stand es auch in der Anzeige, dass die Wohnung eine Glasduschkabine besitzt.
Ich bin etwas irritiert. Warum steht im Protokoll, dass eine Kabine vorhanden ist, wenn gar keine da ist? Ihr seid doch zur Übergabe sicher mit vor Ort gewesen und hättet da die fehlende Kabine monieren müssen?
Sei's drum: Wenn im Mietvertrag geschrieben steht, dass die Kabine ein Teil der Mietsache ist, dann kann der Vermieter die Montage einer solchen Kabine auch nicht verweigern und verlangen, dass Ihr einen Vorhang kauft.
Ihr habt einen Anspruch auf die Kabine und diesen Anspruch würde ich mit dem Verweis auf die vertragliche Vereinbarung auch durchsetzen.
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Hallo,
nein, starre Fristen sind das nicht. Das wird durch die Formulierung "im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen [...] erforderlich" aufgelöst.
Das heißt aber nicht, dass deswegen trotzdem Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Das kommt immer auf den konkreten Grad der Abnutzung an und ist regelmäßig ein Streitfall.
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Hat der Vermieter ein Anrecht, die überzahlten Mieten einzubehalten?
Nein, darf er nicht. Die Zahlungen sind sicher als Mietzahlung deklariert und können demnach nicht für strittige Schönheitsreparaturen einbehalten werden.
Darf der Vermieter von mir für die 2 m2 Paket den Neupreis berechnen oder muss das Alter des Pakets berücksichtigt werden (nahezu 25 Jahre)?
Hier ist immer der Abzug alt gegen neu zu berücksichtigen. Bei einem Parkettboden geht von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 30-40 Jahren aus. Hier wäre weiterhin zu prüfen, ob nicht eine Überarbeitung des vorhandenen Parketts (abschleifen & Versiegeln) ausreichend ist.
Inwieweit ist ein über 20 Jahre alter Mietvertrag noch verbindlich was die Renovierung zur Wohnungsübergabe anbelangt? Und darf mich der Vermieter zur Zahlung der von ihn monierten Streicharbeiten verpflichten?
Hier müsste man die vertraglichen Klauseln im Vertrag prüfen. Ggfs. sind hier bei so einem alten Vertrag noch sogenannte starre Fristen vereinbart, die allerdings unwirksam sind. In dem Fall wären die Schönheitsreparaturen gar nicht durchzuführen.
Ich kann Dir nur den Tipp geben, hier einen Anwalt einzuschalten. Schlimmstenfalls geht es hier um nicht wenig Geld.
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Jetzt hat sie uns gekündigt mit einer 6-monatigen Frist, weil wir die Erhöhung der Miete nicht zahlen wollen und sie nimmt sich einen Anwalt: Begründung unhaltbare Zustände.
Naja, theoretisch braucht die Vermieterin nach § 573a BGB nicht einmal einen Grund für die Kündigung. Hier verlängert sich die Frist allerdings um 3 Monate.
Wie wurde die Mieterhöhung denn begründet? Wurde diese überhaupt begründet?
Das einzige, was man hier tun kann, ist sich mit dem Vermieter an den Tisch zu setzen und eine - für alle Beteiligten - sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Aktuell sitzt der Vermieter leider am längeren Hebel, da er Euch eben grundlos kündigen kann.
Wer zahlt eigentlich die Brennstoffkosten?
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Rollputz ist nicht gleich Tapete. Der Aufwand, einen Strukturputz zu entfernen, ist bedeutend höher, als das Entfernen einer Tapete.
Das Verputzen einer Wand ist ein Eingriff in die Bausubstanz, im Gegensatz zu dem Kleben einer Tapete. Theoretisch könnte der Vermieter sogar das Verputzen so einer Wand untersagen.
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Ich bin jetzt noch am überlegen, ob ich die Schlüssel in den Briefkasten werfe (natürlich wie von dir vorgeschlagen mit Zeugen), oder ob ich die am 28.12. per Einschreiben verschicke.
Naja, der persönliche Einwurf ist da die bessere Option. Bei einem Einschreiben wäre das Einwurfeinschreiben die sicherste Option (bei Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme ja verweigert werden, was wiederum Probleme für Euch bedeuten kann) und da macht die Post auch nichts anderes, als einen Umschlag in den Briefkasten zu werfen.
Soweit ich weiß, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich, aber ich werde das natürlich vorsichtshalber nochmal nachlesen.
Unbedingt und wie schon erwähnt: Ich würde hier eine Vorabnahme mit der Vermietung in Erwägung ziehen. Das verhindert dann ggfs. Probleme, die nach der Abnahme entstehen können.
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An dem 28.12. werde ich wie gesagt meine Sachen aus der Wohnung räumen und dabei werden mir natürlich auch einige Leute helfen. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre es am sinnvollsten, wenn ich quasi einen davon als Zeugen verwende und das Protokoll anfertige?
Wenn am 28.12. sowieso etliche Leute da sind, dann nutze das aus und protokolliert zusammen den Zustand. Je mehr Leute, desto besser.
Vorab aber einfach mal den Mietvertrag checken, ob ggfs. Schönheitsreparaturen notwendig sind.
Habt Ihr mal mit dem Gedanken gespielt, vorab eine Vorabnahme mit dem Vermieter zu vereinbaren?
Sein zweites "Argument" war, dass sie ja auch irgendwann Feierabend machen wollten - was ich jetzt mal nicht weiter kommentieren werde...
Kann ich zu einem gewissen Maß nachvollziehen, allerdings nicht bei 16.00 Uhr. Da kann man auch mal Ausnahmen machen.
Und dann wäre halt noch die Frage, wie ich die Schlüssel aushändige, denn wenn ich die zum Beispiel einfach in den Briefkasten der Hausverwaltung werfen würde, wäre das ja wahrscheinlich zu riskant?
Da bin ich eigentlich kein Freund davon, aber das sehe ich hier fast als einzige Option. Aber auch hier empfehle ich: Wirf die Schlüssel unter Zeugen ein und informiere die Verwaltung vorab davon.
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