Moin,
wir ziehen nächsten Monat nach Hamburg und haben uns nun fix eine Wohnung angemietet. Folgendes Problem:
Da wir nicht auf gut Glück hoffen wollten noch passend zu Februar was zu finden, haben wir uns jetzt eine schöne Wohnung schon ab Januar angemietet. Nun war ich vor 2 Wochen bei der Wohnungsübergabe und mir ist direkt aufgefallen, dass die Dusche keine Duschwand besitzt. War mein erstes Mal in der Wohnung, vorher hatte meine Freundin eine Online Begehung gemacht.
Die Maklerin war auch etwas verdutzt, als ich nach der Duschwand gefragt hatte und wollte dem am nächsten Tag nachgehen. Nun habe ich heute erst eine Antwort bekommen. Sie sagt, dass es erstmal so bleibt und wir uns einen Duschvorhang besorgen sollen.
Allerdings steht im Mietvertrag, dem Übergabe Protokoll und wenn ich mich recht entsinne stand es auch in der Anzeige, dass die Wohnung eine Glasduschkabine besitzt.
Möchten es uns natürlich auch nicht direkt verscherzen, aber bei dem Mietpreis hätte ich jetzt schon gerne gewusst, wer nun im Recht ist.
Danke schonmal für alle Antworten!
LG