Rollputz vom Vermieter nicht gewünscht

  • Hallo :)

    Ich habe leider folgende Problematik, wir haben in unserem Mietvertrag eine Schönheitsreparatur Klausel so wie viele andere.

    Beim Einzug verlangte der Vermieter Tapete, ich fragte daraufhin ob Rollputz auf die verputze Wand auch in Ordnung sei, er meinte ja solange wir es wieder ruter schleifen beim Auszug.

    Ich habe dann einfach genickt und nichts gesagt, da ich der Meinung bin das darf er nicht verlangen, nun möchte er im Übernahmeprotokoll vermerken das ich einverstanden bin die Wand wieder runterzuschleifen beim Auszug, ist das rechtens oder gilt hier dasselbe wie bei Tapete?


    Lieben Gruß

  • Rollputz ist nicht gleich Tapete. Der Aufwand, einen Strukturputz zu entfernen, ist bedeutend höher, als das Entfernen einer Tapete.

    Das Verputzen einer Wand ist ein Eingriff in die Bausubstanz, im Gegensatz zu dem Kleben einer Tapete. Theoretisch könnte der Vermieter sogar das Verputzen so einer Wand untersagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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