ETW Wohnlage bewohnt nur von Mieter Betretungsrecht

  • Wir sind 5 Mieter in einem Wohnhaus, in dem 5 vermietete ETW sind, aber kein Eigentümer wohnt im Haus. Wir 80/88 Jahre alt sind oft den ganzen Tag und oft auch die ganze Nacht alleiniger anwesender Bewohner. Die Hausgemeinschaft unter einanderr funktioniert gut.

    Wartungsarbeiten an Heizung und Fahrstuhl sowie Betreten durch nicht bekannte Personen, z.b. Handwerker, Beauftragter der Hausverwaltung, Stromableser etc betreten das Haus ohne Wissen der Bewohner. Wir fühlen uns dabei nicht wohl, wenn wir im Haus solchen Personen begegnen.

    Gibt es hier Vorschriften über Information der Bewohner damit man sich darauf einstellen kann? Danke für eine Hilfe.

  • Gibt es hier Vorschriften über Information der Bewohner damit man sich darauf einstellen kann?

    Kurz und knapp: Nein.

    Handwerker müssen schon mal kurzfristig in das Objekt und auch gewisse Wartungsarbeiten können schon mal spontan dazwischengeschoben werden, wenn der Handwerker kurzfristig Zeit hat. Hier ist es nicht möglich, die Mieter zu informieren.

    Wichtig wäre nur, dass die Haustüren immer geschlossen (aber nicht verschlossen) sind, damit keine unbefugte Dritte ins Haus kommen. Wenn Ihr darauf achtet und dann einen Handwerker im Haus seht, könnt ihr ja sicher sein, dass dieser dazu auch befugt ist.

    Bei Wartungen und Reparaturen innerhalb Eurer Wohnung sieht das aber anders aus: Solche Termine müssen angekündigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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