Arbeitsloser Bruder wohnt in meinem Haus - Besteht Bürgergeldanspruch?

  • Hallo und einen guten Abend an alle,

    ich Frage einfach, vielleicht kann wer mir hier weiterhelfen. Ansonsten auch kein Ding.


    Mein Bruder ist mehr oder weniger Langzeit Arbeitslos respektive immer wieder ohne Arbeit, die letzte Arbeitsbeschäftigung,ca 2 /1/2 Jahre am Stück war vor 5 Jahren.

    Er wohnt schon immer bei meine Eltern im Keller, dort hat er sein Zimmer + Badezimmer.

    Hinzu kommt, dass er durch Drogenkonsum nun sich ärztlich helfen lässt. Hab ihn dazu überredet. War nicht leicht, aber hat durch Crystal starke psychische Belastungen . Eigentlich fast Arbeits und Gesellschaftsunfähig, derzeit und bekommt nun Medikamente. Nächste Woche geht er in einer Klinik. Dort wird er untersucht. Sein Cousin ist bei den selben Drogenkonsum leider vor Jahren gestorben.

    Mein Vater verstarb unerwartet. Dann habe ich das Haus geerbt. Ich wohne nun im 1. und 2 Stock .( Mehrfamilien Haus) Hatte viel Geld investiert. Meine Mutter hat natürlich Wohnrecht für das Erdgeschoss. Mein Vater hat zu Lebzeiten mein Bruder die Krankenkasse bezahlt + alle Umkosten, bis er es nicht mehr hinnehmen wollte. Ca 20 Jahre.


    Er (mein Vater)hat zu Lebzeiten, davon hab ich nur am Rande mitbekommen versucht über das Arbeitsamt eine Miete zu verlangen für sein Sohn. Es wurde abgelehnt. Mehr weiß ich nicht. Mein Bruder war ja Arbeitslos. Nun Frage ich mich ob ich ein Recht darauf habe. Mir gehört das Haus, bin sein Bruder.

    Meine ich werde es sehen, wenn ich ein Antrag Stelle, aber gibt es da Fallstricke, etwas was ich dabei beachten sollte? Ist es möglich in meiner Konstellation Miete zu verlangen, welches über das Amt dann bezahlt wird ? Wäre es eine sog. Wohngemeinschaft, weil ich hörte, dass dann eine Miete nicht gewährt wird ?


    Vielen Dank euch

  • Wenn der Bruder eine eigene und in sich abgeschlossene Wohnung hat, wäre das denkbar. Wohnt er aber einfach nur mit bei Euch im Haus, dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, so dass - je nach Haushaltseinkommen - keine Kosten übernommen werden.

    Hier könnte man es ggfs. nur mit einem Untermietverhältnis versuchen, was im Hinblick auf die persönlichen Konstellation (Familie) aber eher schwierig wird. Ich würde das Thema einfach mal mit dem Jobcenter besprechen. Hier am besten gleich mal einen Untermietvertrag fertig machen (noch nicht unterschreiben) und die sogenannte "Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung" ausfüllen (die gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur zum Download)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn der Bruder (nicht Du - Du hast damit nichts zu tun) sich die Miete vom Jobcenter (NICHT Arbeitsamt - das hat damit nichts zu tun) bezahlt haben möchte, kann er dort einen Antrag stellen. Wenn er bereits Bürgergeld bekäme, dann könnte der zuständige Sachbearbeiter sicher weiterhelfen.

    Wenn er jetzt schon kostenlos darin wohnt, könnte eine plötzliche Änderung auf nicht mehr kostenlos Fragen aufwerfen, die Du/Ihr dann überzeugend beantworten müsstet.

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