Nehmen wir mal an, in einem vermieteten Haus mit mehreren Parteien, gibt es im Keller für jede Partei einen Stellplatz für die Waschmaschine. Diese Stellplätze verfügen jeweils über einen Wasserhahn, unter dem Wasserhahn befindet sich dann eine Wasseruhr damit man den Wasserverbrauch den einzelnen Einheiten zuordnen kann. Oberhalb der Wasseruhr ist der Wasserhahn verplombt, so dass niemand auf die Idee kommen kann, die Wasseruhr zu entfernen und die Waschmaschine direkt an den Wasserhahn anzuschließen und Wasser zu klauen.
Nun wäre der Wasserhahn oberhalb der Wasseruhr undicht, sprich wenn man den Wasserhahn aufdreht käme in den Verbindungsstücken oberhalb der Wasseruhr Wasser heraus.
Wäre das aufgrund der Verplombung ein Fall für den Vermieter oder würde hier die kleinst Reparaturklausel greifen und der Mieter müsste die Reparatur zahlen?
Danke für eure Einschätzung ![]()