Hausverwaltung verweigert Termin für Schlüsselübergabe nach 16 Uhr?

  • Hallo. Ich habe meine Wohnung zum 31.12. hin gekündigt. Am 28.12. (ist ein Samstag) habe ich einen Transporter bestellt und werde dann meine Sachen aus der Wohnung rausräumen. Das Problem aus meiner Sicht ist, dass ich in eine komplett andere Stadt ziehe und pro Richtung über 4 Stunden unterwegs bin. Demzufolge würde bei mir quasi fast der komplette Tag draufgehen, wenn ich nach dem 28.12. extra nochmal persönlich zur Schlüsselübergabe anreisen müsste.

    Ich habe der Hausverwaltung für den 28.12. einen Termin zur Schlüsselübergabe angeboten - was diese abgelehnt hat, weil es sich um einen Samstag handelt (was ich ja noch nachvollziehen kann).

    Die Hausverwaltung hatte mir angeboten, dass ich einer anderen Person eine Vollmacht erteilen kann, die mich bei dem Termin vertritt und hatte mir den Montag (30.12.) angeboten. Ich habe bereits einige Leute gefragt, allerdings können viele leider nicht an dem Tag. Allerdings habe ich Nachbarn gefunden, die das ab 16 Uhr für mich übernehmen würden - vorher aber noch nicht können, weil sie arbeiten müssen.

    Ich habe die Hausverwaltung daher vorhin nochmal angerufen - allerdings haben die den Termin abgelehnt, weil denen das zu spät wäre. Dass es für mich mega ungünstig wäre, wenn ich den Termin selber wahrnehmen müsste, habe ich denen bereits erzählt.

    Mich würde jetzt aber mal interessieren, wie das rechtlich aussieht und die Hausverwaltung meinen Terminvorschlag ablehnen darf, obwohl es sich bei dem vorgeschlagenen Tag ja um einen Montag handelt?

  • Ich habe die Hausverwaltung daher vorhin nochmal angerufen - allerdings haben die den Termin abgelehnt, weil denen das zu spät wäre. Dass es für mich mega ungünstig wäre, wenn ich den Termin selber wahrnehmen müsste, habe ich denen bereits erzählt.

    Bedenke bitte: Ab 16.00 Uhr ist es bereits (fast) Zappenduster, d.h. eine korrekte Abnahme, bzw. Dokumentation der Wohnung ist da gar nicht möglich, sofern man nicht etliche Baustrahler in der Wohnung aufstellt. Aber selbst da gilt, dass man bei Tageslicht einfach besser sieht, als bei einer künstlichen Beleuchtung.

    Rein rechtlich betrachtet, gibt es keine Verpflichtung, eine förmliche Abnahme durchzuführen. Du bist lediglich verpflichtet, die Schlüssel, bzw. die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.

    Grundsätzlich sind Besichtigungstermine (dazu würde ich im weitesten Sinne auch eine Abnahme bezeichnen) zwar zu den normalen Arbeitszeiten an Werktagen durchzuführen, aber - wie schon erwähnt - müssen da immer gewisse Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Im Sommer wäre eine Abnahme um 16.00 Uhr vollkommen in Ordnung, im Winter wird es schwer bis unmöglich.

    Mein Tipp: Dokumentiere den Zustand der Wohnung mit Zeugen selbst und fertige ein Protokoll an. Die Schlüssel händigst Du dann ohne offiziellen Abnahmetermin dem Vermieter aus. Meinetwegen kannst Du dem Vermieter dein Protokoll per E-Mail zusenden.

    Am Ende ist eine Bevollmächtigung der Nachbarn ähnlich riskant. Was, wenn der Vermieter bei dem Termin meint, irgendwelche vermeintlichen Mängel festzustellen und zu dokumentieren? Kennen die Nachbarn deinen Mietvertrag oder das Protokll der damaligen Übergabe?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal danke für deine Antwort. Dein Argument mit der Tageszeit kann ich bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, der Mann von der Hausverwaltung hat das ebenfalls als Argument aufgeführt. Sein zweites "Argument" war, dass sie ja auch irgendwann Feierabend machen wollten - was ich jetzt mal nicht weiter kommentieren werde...

    Deinen Einwand mit den Nachbarn kann ich ebenfalls nachvollziehen. Mir ist schon klar, dass ich den Termin im Optimalfall persönlich durchführen sollte - was ich aber halt bei schätzungsweise insgesamt 9 Stunden Fahrzeit halt nicht einsehe.

    An dem 28.12. werde ich wie gesagt meine Sachen aus der Wohnung räumen und dabei werden mir natürlich auch einige Leute helfen. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre es am sinnvollsten, wenn ich quasi einen davon als Zeugen verwende und das Protokoll anfertige?

    Und dann wäre halt noch die Frage, wie ich die Schlüssel aushändige, denn wenn ich die zum Beispiel einfach in den Briefkasten der Hausverwaltung werfen würde, wäre das ja wahrscheinlich zu riskant?

  • An dem 28.12. werde ich wie gesagt meine Sachen aus der Wohnung räumen und dabei werden mir natürlich auch einige Leute helfen. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre es am sinnvollsten, wenn ich quasi einen davon als Zeugen verwende und das Protokoll anfertige?

    Wenn am 28.12. sowieso etliche Leute da sind, dann nutze das aus und protokolliert zusammen den Zustand. Je mehr Leute, desto besser.

    Vorab aber einfach mal den Mietvertrag checken, ob ggfs. Schönheitsreparaturen notwendig sind.

    Habt Ihr mal mit dem Gedanken gespielt, vorab eine Vorabnahme mit dem Vermieter zu vereinbaren?

    Sein zweites "Argument" war, dass sie ja auch irgendwann Feierabend machen wollten - was ich jetzt mal nicht weiter kommentieren werde...

    Kann ich zu einem gewissen Maß nachvollziehen, allerdings nicht bei 16.00 Uhr. Da kann man auch mal Ausnahmen machen.

    Und dann wäre halt noch die Frage, wie ich die Schlüssel aushändige, denn wenn ich die zum Beispiel einfach in den Briefkasten der Hausverwaltung werfen würde, wäre das ja wahrscheinlich zu riskant?

    Da bin ich eigentlich kein Freund davon, aber das sehe ich hier fast als einzige Option. Aber auch hier empfehle ich: Wirf die Schlüssel unter Zeugen ein und informiere die Verwaltung vorab davon.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deine Antwort.

    Genau, also an dem 28.12. sind neben mir voraussichtlich noch vier oder fünf andere Personen dabei, von daher habe ich dann mehr als ausreichend Zeugen. Soweit ich weiß, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich, aber ich werde das natürlich vorsichtshalber nochmal nachlesen.

    Nochmal zu dem Termin: Ja, also die Argumentation mit der Dunkelheit konnte ich wie gesagt noch einigermaßen nachvollziehen. Den Spruch mit dem Feierabend fand ich allerdings auch ein bisschen "frech", zumal ich denen zuvor natürlich auch erzählt hatte, dass ich nicht selber dabei sein kann. Übrigens wäre ein Termin für die Hausverwaltung um 15:30 Uhr noch in Ordnung gewesen, aber um 16 Uhr dann nicht mehr...

    Außerdem ist es ja nicht gerade unüblich, dass viele die Übergabe auch ohne Vermieter und nur mit dem Vormieter und Nachmieter machen. Das hatte ich der Hausverwaltung übrigens auch noch vorgeschlagen - was die aber ebenfalls abgelehnt hatten, weil die bei der Übergabe ebenfalls anwesend sein wollen.

    Da meine Vorschläge alle abgelehnt wurden, bleiben mir da mittlerweile halt leider nicht mehr sonderlich viele Optionen.

    Ich bin jetzt noch am überlegen, ob ich die Schlüssel in den Briefkasten werfe (natürlich wie von dir vorgeschlagen mit Zeugen), oder ob ich die am 28.12. per Einschreiben verschicke.

    Mir ist jetzt mittlerweile fast alles egal, solange ich rechtlich auf der sicheren Seite bin und die Hausverwaltung mir im Nachhinein nicht irgendwas anhängen kann...

  • Ich bin jetzt noch am überlegen, ob ich die Schlüssel in den Briefkasten werfe (natürlich wie von dir vorgeschlagen mit Zeugen), oder ob ich die am 28.12. per Einschreiben verschicke.

    Naja, der persönliche Einwurf ist da die bessere Option. Bei einem Einschreiben wäre das Einwurfeinschreiben die sicherste Option (bei Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme ja verweigert werden, was wiederum Probleme für Euch bedeuten kann) und da macht die Post auch nichts anderes, als einen Umschlag in den Briefkasten zu werfen.

    Soweit ich weiß, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich, aber ich werde das natürlich vorsichtshalber nochmal nachlesen.

    Unbedingt und wie schon erwähnt: Ich würde hier eine Vorabnahme mit der Vermietung in Erwägung ziehen. Das verhindert dann ggfs. Probleme, die nach der Abnahme entstehen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da meine Vorschläge alle abgelehnt wurden, bleiben mir da mittlerweile halt leider nicht mehr sonderlich viele Optionen.

    Es gibt keine Rechtspflicht überhaupt eine Abnahme zu machen... Letztendlich ist deine Aufgabe des Schlüssel, am besten rechtssicher, zuzustellen, z.bsp. durch Einwurf in den Briefkasten der Hausverwaltung mit Zeugen.

    Nicht mehr nicht weniger. Die Debatte darüber ob eine Hausverwaltung nach 16:00 Uhr arbeitet kann man sich eigentlich schenken, das ist nicht deine Sache...

    Davon unberührt bleiben evtl. nachfolgende Streitpunkte über den Zustand der Wohnung, weshalb ein Protokoll, Bilder und Zeugen eigentlich immer sinnvoll sind.

  • Letztendlich ist deine Aufgabe des Schlüssel, am besten rechtssicher, zuzustellen

    Zur Information hierzu. Der §856 BGB, in dem es um die Rückgabe eines Besitzrechts geht, meint (auch wenn es nicht so direkt drin steht), dass dies üblicherweise in der Wohnung geschieht. Denn der Besitz ist ja die Wohnung, und nicht die Schlüssel. Die Schlüssel sind nur Zweck um in die Wohnung zu kommen. Deshalb ist der Einwurf im Briefkasten nur eine Alternativlösung, wenn nichts anderes möglich ist, und das dann auch nur in Absprache. Darüber kann man nun diskutieren, aber ist nun mal im Gesetz so vorgesehen. Wirft man die Schlüssel einfach nur ein, kann der Vermieter zurecht sagen, es hätte noch kein Besitzübergang stattgefunden und er könnte Nutzungsentschädigung verlangen. Deshalb ist das nicht zu empfehlen.

  • Danke für die weiteren Antworten. Wie besprochen, geht es für mich jetzt eigentlich nur noch um die beiden Optionen "Briefkasten" oder "Einschreiben".

    Vorsichtshalber nochmal nachgefragt, wie das aussehen würde, wenn ich mich jetzt doch für das Einschreiben entscheiden sollte: wenn ich an dem 28.12. (Samstag) mit dem Herausräumen der Wohnung fertig bin, würde ich wohl keine Gelegenheit mehr dazu haben, die Schlüssel zu verschicken, da die Post dann bereits geschlossen haben dürfte. Daher wäre dann der 30.12. die einzige Möglichkeit, die Schlüssel zu verschicken. Da der 31.12. und der 1.1. ja bekanntlich Feiertage sind, würden die Schlüssel dann tatsächlich erst am 2.1. bei der Hausverwaltung ankommen. Wäre das für mich problematisch? Oder gilt dann in diesem Fall das Datum, an dem ich die Schlüssel versendet habe (30.12.), womit ich rechtlich abgesichert wäre?

    Und ja, ich habe auch vor, die Hausverwaltung vorab über meine geplante Methode zu informieren. Ansonsten wäre es vielleicht auch eine Möglichkeit, dass ich denen die beiden Optionen anbiete und die darum bitte, mir eine Rückmeldung zu geben, welche der beiden Optionen denen zusagt?

    Und dann nochmal nachgefragt: Dürfte die Hausverwaltung die beiden Vorschläge tatsächlich theoretisch beide ablehnen? Dass ich mir da jetzt im Vorfeld so viele Gedanken mache, mag jetzt vielleicht etwas seltsam scheinen, aber der Hauptverantwortliche scheint mir jetzt aufgrund der bisherigen Kommunikation nicht so besonders entgegenkommend zu sein (die Hausverwaltung hat auf Google auch extrem schlechte Bewertungen...).

    Zunächst hatte ich denen eine Mail geschrieben, bin dann jedoch auf deren Bitte hin zweimal telefonisch in Kontakt getreten. Ab jetzt werde ich aber auf jeden Fall alles nur noch schriftlich machen, damit es dann am Ende keine Probleme gibt, wenn die sich querstellen sollten...

  • Also, ich habe der Hausverwaltung zurückgeschrieben - und denen wie bereits angesprochen angeboten, dass ich die Schlüssel entweder in den Briefkasten werfen oder per Einschreiben und versichert verschicken kann.

    Daraufhin kam vorhin folgende Antwort:

    "Ihre Vorschläge können wir so nicht akzeptieren. Sie haben die vertragliche und gesetzliche Pflicht, an der Rückgabe der Wohnung mitzuwirken. Diese Rückgabe kann nur persönlich mit uns durchgeführt werden. Dabei i zu beachten, dass Termine ausschließlich während der üblichen Bürozeiten stattfinden können. Außerdem ist darauf zu achten, die Besichtigung zur Abnahme der Wohnung bei ausreichender Beleuchtung - am Besten bei Tageslicht - erfolgen sollte.

    Wir hatten Ihnen bereist mitgeteilt, dass wir damit einverstanden sind, dass Sie nicht persönlich erscheinen müssen. Gern können Sie eine andere Person bevollmächtigen, den Termin an Ihrer Stelle wahrzunehmen. Dazu sind am 30.12.2024 mehrere Terminoptionen vorhanden. Bitte rufen Sie uns dazu nochmals im Verlauf des heutigen Vormittags an.

    Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten unseres Büros oder die Zusendung per Einschreiben, nicht den vertraglichen Pflichten entspricht und keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung darstellt. Schlimmsten Falls kann Ihr Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution gefährdet sein."


    Ich muss jetzt dazu sagen, dass mein Mietvertrag in meiner Wohnung liegt und ich mich aktuell in einer anderen Stadt befinde. Erst am 28.12., wenn ich dann meine Sachen aus der Wohnung räume, werde ich wieder vor Ort sein. Daher weiß ich nicht, inwiefern es in meinem Mietvertrag eine Klausel gibt, die diese Antwort der Hausverwaltung berechtigt und inwiefern die Drohungen mit der Kaution überhaupt haltbar sind.

    Daher würde ich jetzt gerne wissen, was euer Rat an mich wäre? Ich bin übrigens im Mieterschutzbund, allerdings dürfte es halt mehrere Wochen dauern, bis ich da einen Beratungstermin erhalte, sodass das für die Schlüsselübergabe leider zu spät kommt...

  • Daher weiß ich nicht, inwiefern es in meinem Mietvertrag eine Klausel gibt, die diese Antwort der Hausverwaltung berechtigt

    Es ist nicht erforderlich, dass eine Vereinbarung dazu im Mietvertrag steht und das wird sicherlich auch nicht der Fall sein. Man hat auch Pflichten aufgrund gesetzlicher Vorschriften, welche ich oben in Beitrag #8 bereits erläutert habe. Was die Hausverwaltung verlangt ist daher berechtigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!