Aber, wie kann es anders sein, erhielt ich heute (bzw gestern, 15.12.) mal wieder eine Mail zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Das würde mich aber stutzig machen. Wie alt sind denn die Forderungen? Geht es hier wirklich um die Forderungen von 2008 bis 2010?
Wenn ja, macht die E-Mail des Vermieters natürlich Sinn. Er/sie weiß, dass die Forderung verjährt ist, versucht dir aber einen "Wisch" unterzujubeln, wonach Du auf die Einrede der Verjährung verzichtest und die Forderung weiter geltend gemacht werden kann. Als Druckmittel wird dann noch mit Mahnbescheid gedroht.
Sollte die Forderung am 31.12. verjähren, macht die E-Mail der Vermieterin auch Sinn. Natürlich kann sie den Mahnbescheid am 19.12. beantragen, aber die Verjährungsfrist von 3 Jahren wird erst gehemmt, wenn sie den Mahnbescheid in den Händen hält. Bei einer Beantragung Ende Dezember wird das sicher nicht mehr im Jahr 2022 passieren.
Es ist hier also zu klären, um was für Forderungen es sich handelt.
Wenn die Forderung aber berechtigt ist dann zahle bis 31.12.22, wie es Dir angeboten wurde. Das Angebot des Vermieters zur Zahlung bis 31.12. kann nachgewiesen werden. Eine Pflicht, diesen Verzicht zu unterschreiben, gibt es nicht.
Ich würde aber prüfen, ob tatsächlich keine Verjährung eingetreten ist.