Beiträge von Leipziger82

    Wenn sich der Vermieter quer stellt, bzw. nichts machen will, würde mir noch die Option des Bauordnungsamtes einfallen. Wenn das Zimmer nicht als Wohnraum genutzt werden darf, dann vermutlich, weil die behördliche Erlaubnis nicht erteilt, bzw. keine Umnutzung beantragt worden ist.

    Wenn der Raum ursprünglich zu deiner Wohnung gehört hat, dann vermute ich mal stark, dass bei der damaligen Trennung kein Brandschutz beachtet wurde.

    Ich habe auch im Internet gelesen dass wenn der Vermieter

    eine Nebenkostenabrechnung nicht fristgemäß erstellt, dann muss der Mieter die mögliche Nachzahlungsforderung nicht wahrnehmen ?

    Korrekt. In dem Fall ist die Abrechnung und die Forderung verfristet. Hier sollte aber erst einmal geprüft werden, ob der Abrechnungszeitraum tatsächlich mit dem Kalenderjahr identisch ist (davon gehe ich aber aus, wenn eine Zustellung bis 31.12. zugesichert wurde).

    Hat der Vermieter überhaupt Recht ein Teil der Kaution länge als 12 Monaten nach dem Auszug einbehalten ?

    Ja, er kann einen angemessenen Teil der Kaution für ausstehende Abrechnungen einbehalten. Das wäre hier bis zum 31.12.2022 möglich.

    Wenn für die Abrechnung 2021 ein Einbehalt von 250 € vereinbart war, kannst Du diese Summe theoretisch vom Vermieter verlangen.

    "Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorlag"

    Sorry, aber das ist unsinnig. Wie will ich denn Nachweisen, dass ein Mangel durch ein vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist? Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Liegt ein Defekt vor, muss der Vermieter nachweisen, dass dieser durch ein schuldhaftes Verhalten entstanden ist.

    Als Laie kannst Du das auch gar nicht feststellen. Das muss ein Heizungsfachmann feststellen, den der Vermieter zu beauftragen hat

    Nur als grobe Einschätzung anhand der Bilder und aus der Ferne heraus: Das sieht ganz stark nach Kondenswasser aus, das von den (beschlagenen) Dachliegefenstern nach unten auf die Raufasertapete gelaufen ist. Wenn der Bereich kaum beheizt wird, entwickelt sich daraus Schimmel.

    Nichts desto trotz hat der Vermieter hier eine Instandhaltungspflicht, so dass man durchaus Druck machen sollte. Ich würde es hier noch einmal mit einem Brief versuchen und durchaus eine Frist setzen.

    Wenn die Nutzung der Garage vertraglich zugesichert ist, kann der Vermieter diese nicht anderweitig vermieten. Ich würde den Vermieter dahingehend schriftlich auffordern, die Garage zur beräumen. Wenn sie das nicht interessiert, würde ich einen Anwalt konsultieren (Stichwort Mietminderung).

    Ich habe mit der Vermieterin vereinbart, das das Auto im Sommer und Herbst draußen stehen würde, um dann in der Garage meine Wäsche zu trocknen, und wenn dann der Winter kommt mit Frost und Schnee, ich dann das Auto in die Garage stelle.

    Nur als Hinweis: So etwas ist laut den Garagen- und Stellplatzverordnungen unzulässig und kann schlimmstenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Garage darf ausschließlich als Abstellmöglichkeit für PKW verwenden werden. Zweckentfremdungen, wie Werkstätten oder Trockenräume sind unzulässig.

    ich meine auch darum, weil sie die Miete in bar haben will und irgendwann sagt ich hätte keine Miete gezahlt! Was meint ihr? Schlafe seitdem sehr schlecht!

    Die Sorge ist nur dann berechtigt, wenn sie über die Barzahlungen keine Quittung ausstellt. Schon aus Eigeninteresse würde ich auf einen Beleg bestehen.

    Aber, wie kann es anders sein, erhielt ich heute (bzw gestern, 15.12.) mal wieder eine Mail zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

    Das würde mich aber stutzig machen. Wie alt sind denn die Forderungen? Geht es hier wirklich um die Forderungen von 2008 bis 2010?

    Wenn ja, macht die E-Mail des Vermieters natürlich Sinn. Er/sie weiß, dass die Forderung verjährt ist, versucht dir aber einen "Wisch" unterzujubeln, wonach Du auf die Einrede der Verjährung verzichtest und die Forderung weiter geltend gemacht werden kann. Als Druckmittel wird dann noch mit Mahnbescheid gedroht.

    Sollte die Forderung am 31.12. verjähren, macht die E-Mail der Vermieterin auch Sinn. Natürlich kann sie den Mahnbescheid am 19.12. beantragen, aber die Verjährungsfrist von 3 Jahren wird erst gehemmt, wenn sie den Mahnbescheid in den Händen hält. Bei einer Beantragung Ende Dezember wird das sicher nicht mehr im Jahr 2022 passieren.

    Es ist hier also zu klären, um was für Forderungen es sich handelt.

    Wenn die Forderung aber berechtigt ist dann zahle bis 31.12.22, wie es Dir angeboten wurde. Das Angebot des Vermieters zur Zahlung bis 31.12. kann nachgewiesen werden. Eine Pflicht, diesen Verzicht zu unterschreiben, gibt es nicht.

    Ich würde aber prüfen, ob tatsächlich keine Verjährung eingetreten ist.

    Er meinte man müsste einen Beweis haben das dieser Mieter ständig die Heizung aufdreht. Aber ist es im Grunde nicht egal welcher Mieter das macht ?

    Das einfachste wäre die Montage eines sogenannten Behördenventils, wie man es in öffentlichen Einrichtungen kennt. Dieses Thermostat ist fest eingestellt (meinetwegen auf Stufe 1 oder 2).

    Ich würde so etwas dem Vermieter vorschlagen.

    Ganz ohne Begründung kann der Vermieter nicht nach Wohnfläche abrechnen, erst recht nicht, wenn Geräte zur Erfassung des Verbrauchs vorhanden sind.

    Anhand dieser Begründung kann man dann ermitteln, ob die Umlage nach Fläche überhaupt möglich. Denn: Wenn Du als einziger Mieter davon betroffen bist, hat die Kostenverteilung/Schätzung anhand der Vorjahreswerte oder vergleichbarer Räume zu erfolgen. Erst wenn mehr als 25% aller Wohnungen nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können, kann eine Umlage nach m² erfolgen.

    Ich würde dieser Abrechnung also widersprechen.

    Grundsätzlich denke ich aber, dass 32.000 € für Beleuchtung, Aufzug und Antennenanlagen trotzdem sehr viel ist.

    Das denke ich auch.

    Letztendlich hast Du aber das Recht zu einer Belegeinsicht, d.h. Du kannst die Rechnungen prüfen. Selbst bei Aufzug und Tiefgarage können solche Kosten nicht anfallen. Wir bewirtschaften bei uns ähnliche Objekte (Gesamtfläche um die 4.000 m² mit Aufzügen) und haben dort Allgemeinstrom-Kosten von vielleicht 2.000 € pro Jahr.

    Sicher, es sind immer die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, aber 32.000 € für Allgemeinstrom finde ich happig.

    Jetzt frage ich mich, ob das einfach so geht, dass ich (Allein oder mit einem Kumpel) die Immos anmiete und sofort untervermiete.

    Mit welchem Zweck denn eigentlich?

    Grundsätzlich bedarf die Untervermietung einer Genehmigung durch den Vermieter. Machst Du das schwarz, dann gehst du ein großes Risiko ein.

    Was machst Du beispielsweise mit deinem Untermieter, wenn der Vermieter das mitbekommt und die Untervermietung verbietet? Die Schadenersatzforderungen können dich dann schon einmal in die Privatinsolvenz treiben.

    wir mussten alle Parkplätze Mitte letzter Woche räumen da ein Lkw mit Container für Bauschutt hinters Haus müsste. Wir zahlen Geld dafür

    Wenn die Plätze nicht nutzbar sind, dann zahlt ihr auch nichts mehr dafür ;) Das müsst ihr dem Vermieter aber mitteilen.

    Wie kann man sich richtig verhalten wenn er ohne Vorwarnung vor der Tür steht und loslegen will?

    In dem Fall lässt man den Handwerker einfach abtraben.....

    Der Vermieter muss solche Maßnahmen ankündigen. Es gibt ja auch berufstätige Menschen, die gar nicht daheim sind, wenn der Handwerker spontan vor der Tür steht.

    Es ist gut, dass Ihr vorab mit dem Mieterverein gesprochen habt. Diese werden dem Vermieter sicher mitteilen, dass ohne ausreichende Ankündigung kein Zugang gewährt wird.

    Punkt 2: Ist es Pflicht des Mieters für die Wartung der Heizung aufzukommen ? Im Mietvertrag ist das nicht geregelt.

    Nur wenn das explizit im Vertrag vereinbart ist. Wenn nicht, ist der Vermieter in der Verantwortung.


    Digitale Anzeige Ofen fehlerhaft (Das Problem gab es seit dem Einzug der Vermieter hat sich nicht drum gekümmert bei Nachfrage und leugnet es nun)

    Selbst wenn er die Meldung verleugnet, ist das keine Sache, die ein Mieter zu erledigen hat. Das ist eine klassische Instandhaltung, die dem Vermieter obliegt.

    Punkt 3: Die Lampen sind nicht mehr verfügbar, muss ist für die neune Lampen aufkommen oder für den tatsächlichen Preis der "alten" Lampen, weil er hat ja freie Wahl was er nimmt.

    Was ist an den Lampen konkret defekt? Sprichst Du von dem Leuchtmittel oder sind die Lampen als solches defekt? Sind die Leuchtmittel nicht mehr erhältlich und die Lampen damit nicht nutzbar, wäre das wieder Sache des Vermieters.

    Ich sehe hier eigentlich keinen Anlass, warum der Vermieter sich an der Kaution bedienen sollte. Punkt 1 und 3 sehe ich klar beim Vermieter (Punkt 3 nur, wenn wirklich die Lampen defekt sind). Selbst wenn Punkt 2 bei Euch liegen sollte, dann wären die Kosten nicht von der Kaution abzuziehen, sondern eher in der Betriebskostenabrechnung umzuliegen.

    Nun ja, die Abrechnung zeigt zumindest recht hohe Verbrauchswerte bei praktisch allen Heizkörpern an. Woran es da konkret liegt, ist schwer zu sagen.

    Auf jeden Fall hat deine Wohnung mehr als 20% der Gesamteinheiten aller Wohnungen im Haus verbraucht. Wenn das Haus, bzw. die Abrechnungseinheit wirklich über 12 Wohnungen verfügt, ist das schon eine Hausnummer.

    Bei den Gesamtkosten sollten das durchschnittlich 738 € pro Wohnung sein, wenn jeder den gleichen Verbrauch hat. Du liegst aber allein schon bei fast 1.900 €

    Formell sehe ich auf die Schnelle da keinen Fehler.

    Die Kosten der Rauchwarnmelder würde ich hinterfragen (die Gerätemiete ist nicht umlagefähig), aber das macht nur einen sehr kleinen Teil der Nachzahlung aus.

    Vielleicht ist euer Schreiben dort untergegangen? Ich würde dem jetzt nochmal widersprechen und das Schreiben per Einwurfeinschreiben zustellen.

    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir vorgehen sollten/könnten. Fraglich ist schon mal, ob es sich bei den falschen Angaben zum verbrauchten Wasser um "materielle" (inhaltliche) Fehlern handelt, bei denen man "unter Vorbehalt" trotzdem zunächst zahlen müsste

    Wenn in der Abrechnung kein Anfangszählerstand erfasst ist, dann wäre das ein formeller Fehler. Ist dort aber eine 0 an Anfangsstand vorhanden, wäre das eher ein inhaltlicher Fehler.

    Theoretisch könnt ihr ja auch die korrekten Werte ermitteln, wenn ihr den Anfangszählerstand von Januar und den Endzählerstand von März habt.

    Wenn sich hieraus eine Nachzahlung ergibt, würde ich diesen Betrag überweisen und die Höhe des Betrags in dem Schreiben erläutern.

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