Nebenkostenabrechnung - falsche Werte für verbrauchtes Warm- und Kaltwasser

  • Hallo,

    wir mieteten von 2019 bis März 2021 eine Wohnung. Vor 3 Monaten erhielten wir nun die Nebenkostenabrechnung für die 3 Monate Januar bis März. Der angeforderte Betrag (1400€) ist so hoch wie in den gesamten Jahren davor über 12 Monate. Nach Prüfung fiel uns auf, dass das bei den Feldern "verbrauchtes Kaltwasser" und verbrauchtes "Warmwasser" einfach die Zählerstände eingetragen wurden, die beim Auszug aus der Wohnung am letzten Tag abgelesen wurden. Für Kalterwasser/ Warmwasser wurde einfach der letzte Zählerstand eingetragen, der über 2 Jahre und 3 Monate angewachsen ist. Es wurde auch nur der angebliche Wasserverbrauch für Kalt- und Warmwasser angegeben, ohne jegliche Berechnung. Diese Werte wurde dann jedoch für die Kostenberechnung verwendet.

    Dabei handelt es sich meines Erachtens um einen sehr offensichtlichen Fehler. Ein Widerspruch wurde bereits vor 2 Monaten mit Begründung eingereicht, ohne Reaktion.

    Jetzt ging jedoch eine nochmalige Zahlungsaufforderung mit Andorhung von Mahngebühren ein.

    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir vorgehen sollten/könnten. Fraglich ist schon mal, ob es sich bei den falschen Angaben zum verbrauchten Wasser um "materielle" (inhaltliche) Fehlern handelt, bei denen man "unter Vorbehalt" trotzdem zunächst zahlen müsste. Oder ob es bereits ein "formeller" Fehler ist, wodurch die Rechnung ja eigentlich wohl gar nicht bezahlt werden müsste.


    Was würdet ihr tun? LG

  • Vielleicht ist euer Schreiben dort untergegangen? Ich würde dem jetzt nochmal widersprechen und das Schreiben per Einwurfeinschreiben zustellen.

    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir vorgehen sollten/könnten. Fraglich ist schon mal, ob es sich bei den falschen Angaben zum verbrauchten Wasser um "materielle" (inhaltliche) Fehlern handelt, bei denen man "unter Vorbehalt" trotzdem zunächst zahlen müsste

    Wenn in der Abrechnung kein Anfangszählerstand erfasst ist, dann wäre das ein formeller Fehler. Ist dort aber eine 0 an Anfangsstand vorhanden, wäre das eher ein inhaltlicher Fehler.

    Theoretisch könnt ihr ja auch die korrekten Werte ermitteln, wenn ihr den Anfangszählerstand von Januar und den Endzählerstand von März habt.

    Wenn sich hieraus eine Nachzahlung ergibt, würde ich diesen Betrag überweisen und die Höhe des Betrags in dem Schreiben erläutern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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