Vermieterin hält sich nicht an Mietvertrag

  • Moin

    ein herzlichen Dank, dass es diese Gruppe gibt und ich ihr beitreten kann.

    Ich habe folgendes Problem mit meiner Vermieterin, zur Vorgeschichte:

    Ich bewohnte eine 1 Raumwohnung der Tochter meiner jetzigen Vermieterin, seit 6/20. Die Tochter vermietet insgesamt 11 Mietwohnungen auf einer ehemaligen Hofstelle. Direkt nebenan wohnt ihre Mutter (82 Jahre) in einem neuerem Einfamilienhaus, mit Einliegerwohnung (ca. 37 qm). Diese Wohnung habe ich, nachdem die Tochter die Nebenkosten Vorauszahlung um 80 Euro je Monat erhöht hatte, also 590,- Euro Warmmiete, inclusive Strom, zum 1.7.22 für einen Mietpreis von 500,- Euro Warmmiete inclusive Strom und Garagen Nutzung (das wurde im Mietvertrag auch so festgehalten). Ich habe mit der Vermieterin vereinbart, das das Auto im Sommer und Herbst draußen stehen würde, um dann in der Garage meine Wäsche zu trocknen, und wenn dann der Winter kommt mit Frost und Schnee, ich dann das Auto in die Garage stelle. In der Garage sind auch alle Tonnen. Das wäre so okay für sie.

    Am 4.12.2022 hörte ich vormittags ein Motorengeräusch. Als ich nachschaute, sah ich, dass der Schwiegersohn von nebenan dabei war, sein Quad in der Garage abzustellen. Ich ging vor die Tür und fragte ,was er denn da machen würde. Er antwortete, das er gerade die Garage von seiner Schwiegermutter gemietet hätte. Ich sagte zu ihm, das das nicht sein könne , sondern ich die Nutzung der Garage schriftlich im Mietvertrag zugesichert bekommen habe. Er sagte, das er das nicht wisse und ich mich eben an meine Vermieterin wenden solle.

    Am Nachmittag erreichte ich die Vermieterin. Ich fragte, ob ich etwas verpasst hätte bezüglich der Garage. Sie antwortete, das sie ihrem Schwiegersohn die Nutzung der Garage überlassen hätte. Auf meine Antwort, das ich die Garage nutzen kann und es auch so im Mietvertrag stehen würde, bekam ich die Antwort, das es sie nicht interessieren würde ,was im Mietvertrag stehen würde und ich es auch ruhig überprüfen lassen könne und auch das ich doch gar keine Garage haben hätte wollen. Ich erwiderte, das das so nicht stimmen würde, weil ich ja auch damals bei der Besichtigung und der nachfrage bezüglich der Miethöhe, sie geantwortet hätte, inklusive Garage, da sie die ja nicht mehr nutzen könne, weil sie kein Auto mehr habe.

    Der Vormieter hat die Garage auch als Stellplatz für sein Auto genutzt.

    Was mich so ärgert ist ihre Dreist freche Antwort. Das kann ja noch richtig gefährlich werden oder? ich meine auch darum, weil sie die Miete in bar haben will und irgendwann sagt ich hätte keine Miete gezahlt! Was meint ihr? Schlafe seitdem sehr schlecht!

    mfg wolfsgeheul :huh:

    • Hilfreichste Antwort

    Wenn die Nutzung der Garage vertraglich zugesichert ist, kann der Vermieter diese nicht anderweitig vermieten. Ich würde den Vermieter dahingehend schriftlich auffordern, die Garage zur beräumen. Wenn sie das nicht interessiert, würde ich einen Anwalt konsultieren (Stichwort Mietminderung).

    Ich habe mit der Vermieterin vereinbart, das das Auto im Sommer und Herbst draußen stehen würde, um dann in der Garage meine Wäsche zu trocknen, und wenn dann der Winter kommt mit Frost und Schnee, ich dann das Auto in die Garage stelle.

    Nur als Hinweis: So etwas ist laut den Garagen- und Stellplatzverordnungen unzulässig und kann schlimmstenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Garage darf ausschließlich als Abstellmöglichkeit für PKW verwenden werden. Zweckentfremdungen, wie Werkstätten oder Trockenräume sind unzulässig.

    ich meine auch darum, weil sie die Miete in bar haben will und irgendwann sagt ich hätte keine Miete gezahlt! Was meint ihr? Schlafe seitdem sehr schlecht!

    Die Sorge ist nur dann berechtigt, wenn sie über die Barzahlungen keine Quittung ausstellt. Schon aus Eigeninteresse würde ich auf einen Beleg bestehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was mich so ärgert ist ihre Dreist freche Antwort.

    Wenn sie es auf die Spitze treibt mit frechen Antworten und es dir zu bunt wird, dann frage sie mal, wie es ihr gefallen würde, wenn du das Finanzamt über die Mieteinkünfte mal in Kenntnis setzt und um Überprüfung bittest. Ich denke, dann wird sie sehr schnell kleinlaut. Bei solchen Problemen kommt man manchmal pragmatisch schneller weiter als juristisch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!