Heizung im Treppenhaus

  • Ich wohne in einem 3 Etagen Mehrfamilienhaus mit 12 Mietparteien. In unserem Treppenhaus befindet sich im untersten Podest ( Kellereingang ) eine Heizung die von einem Mieter ständig auf höchste Stufe gestellt wird. Dieser Mieter wohnt im Erdgeschoss und die Leitungen der Heizung laufen unter seinem Boden. Er hat also quasi eine Fußbodenheizung. Für ihn sicher toll,für uns Mieter hohe Heizkosten. Unser Vermieter weigert sich seit Jahren etwas zu unternehmen. Er ersetzt das Thermostat wenn jener Mieter ihn entfernt damit wir die Themperatur nicht mehr drosseln können. Wir Mieter wissen uns nicht mehr zu helfen. An wen kann man sich wenden? In der jetzigen Zeit ist so eine Ignoranz Seiten des Vermieters schon frech. Er meinte man müsste einen Beweis haben das dieser Mieter ständig die Heizung aufdreht. Aber ist es im Grunde nicht egal welcher Mieter das macht ? Muss ein Vermieter nicht auch Sorge tragen das die Mieter nicht unnötige Kosten zahlen müssen? Ich hoffe auf ein paar Tipps .

  • Er meinte man müsste einen Beweis haben das dieser Mieter ständig die Heizung aufdreht. Aber ist es im Grunde nicht egal welcher Mieter das macht ?

    Das einfachste wäre die Montage eines sogenannten Behördenventils, wie man es in öffentlichen Einrichtungen kennt. Dieses Thermostat ist fest eingestellt (meinetwegen auf Stufe 1 oder 2).

    Ich würde so etwas dem Vermieter vorschlagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt Rechtsprechung zum Thema "Vermeidbare Betriebskosten", die sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot § 556 Absatz 3 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten

    gründet:

    Ferner ist der Vermieter zur Kostenvermeidung verpflichtet. Kosten für Betriebsleistungen, die nur deshalb notwendig werden, weil der Vermieter seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht erfüllt hat, sind ebenfalls nicht umlagefähig.

    Theoretisch bleibt der Vermieter also auf solchen Kosten sitzen, wenn es in seiner Macht gestanden hätte, sie zu vermeiden. Wie praktisch durchsetzbar das in dem beschriebenen Fall ist, kann ich nicht sagen.

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