Kautionsrückzahlung und Schadenersatz

  • Wir sind vor kurzem ausgezogen und hatten eine sehr heftige Wohnungsübergabe. Es gab beim Einzug kein Übergabeprotokoll !

    Der Vermieter hat folgende Mängel aufgeschrieben:

    1. Digitale Anzeige Ofen fehlerhaft (Das Problem gab es seit dem Einzug der Vermieter hat sich nicht drum gekümmert bei Nachfrage und leugnet es nun)

    2. Heizungswartung ausstehend

    3. 2 Kaputte Lampen Badezimmer

    Zu Punkt 1: Der Vermiete meinte es bestellt einen Techniker der sich das anschauen würde, dürfte der Vermieter den Ofen austauschen lassen ? Der Ofen funktioniert einwandfrei, die digitale Anzeigen (Minuten und Programm) zeigt es nicht vernünftig an, es sieht aus wie Hieroglyphen.

    Punkt 2: Ist es Pflicht des Mieters für die Wartung der Heizung aufzukommen ? Im Mietvertrag ist das nicht geregelt.

    Punkt 3: Die Lampen sind nicht mehr verfügbar, muss ist für die neune Lampen aufkommen oder für den tatsächlichen Preis der "alten" Lampen, weil er hat ja freie Wahl was er nimmt.

    Und darf der Vermieter ohne Ankündigung oder Absprach mit dem Mieter von der Kaution das Geld nutzen bevor er es ausgibt ? Hab Ich Recht auf Wiederspruch ?

    • Hilfreichste Antwort

    Punkt 2: Ist es Pflicht des Mieters für die Wartung der Heizung aufzukommen ? Im Mietvertrag ist das nicht geregelt.

    Nur wenn das explizit im Vertrag vereinbart ist. Wenn nicht, ist der Vermieter in der Verantwortung.


    Digitale Anzeige Ofen fehlerhaft (Das Problem gab es seit dem Einzug der Vermieter hat sich nicht drum gekümmert bei Nachfrage und leugnet es nun)

    Selbst wenn er die Meldung verleugnet, ist das keine Sache, die ein Mieter zu erledigen hat. Das ist eine klassische Instandhaltung, die dem Vermieter obliegt.

    Punkt 3: Die Lampen sind nicht mehr verfügbar, muss ist für die neune Lampen aufkommen oder für den tatsächlichen Preis der "alten" Lampen, weil er hat ja freie Wahl was er nimmt.

    Was ist an den Lampen konkret defekt? Sprichst Du von dem Leuchtmittel oder sind die Lampen als solches defekt? Sind die Leuchtmittel nicht mehr erhältlich und die Lampen damit nicht nutzbar, wäre das wieder Sache des Vermieters.

    Ich sehe hier eigentlich keinen Anlass, warum der Vermieter sich an der Kaution bedienen sollte. Punkt 1 und 3 sehe ich klar beim Vermieter (Punkt 3 nur, wenn wirklich die Lampen defekt sind). Selbst wenn Punkt 2 bei Euch liegen sollte, dann wären die Kosten nicht von der Kaution abzuziehen, sondern eher in der Betriebskostenabrechnung umzuliegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort. Entschuldigung, ich habe nicht mehr erwartet, dass ich eine Antwort bekomme.

    Die Lampen sind runtergefallen und zerbrochen, also das ist klar unsere Schuld und dafür kommen wir gerne auf.

    Im Mietvertrag steht nichts von einer Wartung der Heizung.

    Bezüglich des Ofens steht im Mietvertrag "Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorlag" unter dem Punkt "Instandhaltung der Mieträume".

    Bedeutet das, solange ich nicht beweisen kann, dass die Schuld nicht bei uns liegt, darf der Vermieter es von der Kaution nehmen ?

  • "Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorlag"

    Sorry, aber das ist unsinnig. Wie will ich denn Nachweisen, dass ein Mangel durch ein vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist? Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Liegt ein Defekt vor, muss der Vermieter nachweisen, dass dieser durch ein schuldhaftes Verhalten entstanden ist.

    Als Laie kannst Du das auch gar nicht feststellen. Das muss ein Heizungsfachmann feststellen, den der Vermieter zu beauftragen hat

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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