Nebenkostenabechnung erhalten - Allgemeinstrom extrem hoch pro Monat?

  • Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich die Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten. Wir sind im September 2021 erst eingezogen, dementsprechend wurden uns alle Kosten auch nur für diesen Zeitraum berechnet. Soweit so gut. Auffällig finde ich den Punkt "Allgemeinstrom", der mir unverhältnismäßig hoch vorkommt.

    Kurz zum Mietobjekt: 2 benachbarte Häuser, die eine Abrechnungseinheit bilden, da sie sich eine gemeinsame Tiefgarage teilen (4 Halbgeschosse, ca. 66 Stellplätze). Beide Häuser werden gemischt genutzt, unser Haus z.B. hat 3 Etagen Gewerbe (Büros) und 2 Etagen Wohnungen (8 Parteien), einen Aufzug, Keller ist nur für Heizung & Technik, Dachboden mit Verschlägen für Mieter. Als Gesamtfläche (beide Gebäude) wird in der Heizkostenabrechnung ca. 3.802 m2 angegeben.

    Nun sollen in 2021 Allgemeinstrom-Kosten von über 32.000 € (inkl. MwSt) angefallen sein. Umgelegt auf alle Flächen bleiben für die 8 Wohnungen ca. 3.800 €, für unsere Wohnung (wie gesagt, im September eingezogen, also 3,5 Monate) sind es ca. 134 €. Das entspricht ca. 38 € pro Monat an Allgemeinstrom. Das ist genauso viel wie ich damals an Strom bei meinem eigenen Versorger monatlich gezahlt habe. Das erscheint mir unnormal viel.

    Auf Nachfrage schrieb der Vermieter "Zu den Allgemeinen Stromkosten zählen neben der Beleuchtung auch der Strom für Aufzüge und sonstiger allgemeiner technischer Anlagen im Gebäude."

    Das ist natürlich knapp und schwammig, da möchte ich jetzt gerne noch einmal nachhaken.

    Ich habe per Online-Recherche schon herausgefunden, dass der Strom für den Aufzug eigentlich unter die Betriebskosten des Aufzugs fällt und darüber umgelegt werden muss. Grundsätzlich denke ich aber, dass 32.000 € für Beleuchtung, Aufzug und Antennenanlagen trotzdem sehr viel ist.

    Hat hier jemand Erfahrung damit? Haltet ihr das für realistisch? Selbst bei 40 ct/kWh wären das über 80.000 kWh!

    Vielen Dank und beste Grüße

    justinj

  • Grundsätzlich denke ich aber, dass 32.000 € für Beleuchtung, Aufzug und Antennenanlagen trotzdem sehr viel ist.

    Das denke ich auch.

    Letztendlich hast Du aber das Recht zu einer Belegeinsicht, d.h. Du kannst die Rechnungen prüfen. Selbst bei Aufzug und Tiefgarage können solche Kosten nicht anfallen. Wir bewirtschaften bei uns ähnliche Objekte (Gesamtfläche um die 4.000 m² mit Aufzügen) und haben dort Allgemeinstrom-Kosten von vielleicht 2.000 € pro Jahr.

    Sicher, es sind immer die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, aber 32.000 € für Allgemeinstrom finde ich happig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Ich beschäftige mich gerade mit einer ähnlichen Frage.

    Der Vermieter hat sich bei der Aufstellung der einzelnen Kosten an §2 BetrKV zu orientieren. Er kann nicht einfach unterschiedliche Positionen zusammenlegen, weil der Mieter die Abrechnung so kaum überprüfen kann. Das heißt, der Strom muss klar und eindeutig den Anlagen zugewiesen werden, die ihn verbrauchen. So, wie du es zum Thema Aufzug schon herausgefunden hast. Die Abrechnung ist in dem Punkt formell nicht korrekt und du kannst die Forderung diesbezüglich zurückweisen. Er muss die Abrechnung dann korrigieren, wie das rückwirkend gehen soll, wenn der Strom nicht getrennt erfasst wurde, weiß ich allerdings nicht.

    Unabhängig davon finde ich auch, dass die Stromkosten unwahrscheinlich hoch sind. Es kommt immer wieder vor, dass bei Baumaßnahmen der Baustrom unzulässigerweise vom Hausstrom gezogen wird. Oder es hängt irgendein anderer Verbraucher mit dran.

    Zum Vergleich der Stromverbrauch in unserem Haus: 3680 qm Gesamtfläche, davon im Erdgeschoss Gewerbe, sonst nur Wohnungen, keine Tiefgarage, Allgemeinstrom gesamt 4430 EUR (inkl. Aufzug, Beleuchtung, Heizungsstrom).

    Viele Grüße

    Nicole


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