Guten Abend,
ich habe derzeit einen Mietvertrag zur Unterschrift bei mir, da ist eine Klausel drinnen über die ich nichts im Internet finde.
Die Klausel lautet:
"Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
vereinbaren die Parteien hiermit, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden,
die dem wirtschaftlich und kaufmännisch Gewollten entsprechen. Das gilt insbesondere für den Fall,
dass z.B. Betriebskosten nicht umlagefähig sind oder werden."
Wird diese wirksam und macht alle unwirksamen Klauseln quasi wirksam? Oder verstehe ich das auch einfach falsch?
Ich würde mich über eine Antwort freuen, schönen Abend noch ![]()