Ich sehe das ähnlich, dass ich kein Vertragsverhältnis zur WBG habe, aber Sie mir die Einwilligung wiederrufen können.
Dir? Bestenfalls deinem Vermieter (dem Hauptmieter). Um die Einwilligung zu widerrufen bedarf es schon sehr wichtiger Gründe.
Es ist mir auch nicht gestattet mein Namen unten ans Klingelschild zu machen, als Untermieter.
Wer untersagt das?
Aktuell will seine Freundin auch in die Wohnung einziehen und dabei ist der WBG aufgefallen das ich ja schon 3 Jahre da wohne.
Die WBG will nun wohl nach §553BGB die Miete des Untermieters (von mir) um 20% erhöhen.
Die WBG kann die Miete des Hauptmieters wegen dem Zuzug weiter Personen erhöhen. Aber nicht wegen deiner, sondern aktuell wegen der Freundin deines Vermieters.
Deine kann nur dein Vermieter (der Hauptmieter) erhöhen.