Erhöhung der Miete des Untermieters um 20%

  • Guten Tag,

    ich wohne seit knapp 3 Jahren zur Untermiete bei einem sehr guten Freund in einer 3-Raum-Wohnung. Untermietvertrag und Einwilligung von der WBG XXX liegen vor.

    Aktuell will seine Freundin auch in die Wohnung einziehen und dabei ist der WBG aufgefallen das ich ja schon 3 Jahre da wohne.

    Die WBG will nun wohl nach §553BGB die Miete des Untermieters (von mir) um 20% erhöhen.:rolleyes:

    Werden weitere Informationen für eine sachdienliche Antwort benötigt?

    Kann die Einwilligung zur Untermiete ohne Grund zurückgezogen werden und uns so die Pistole auf die Brust gesetzt werden?

    Handlungsmöglichkeiten?

    (Es ist mir auch nicht gestattet mein Namen unten ans Klingelschild zu machen, als Untermieter.)


    Grüße

    Tobias

  • Werden weitere Informationen für eine sachdienliche Antwort benötigt?

    Um eine Antwort zu erhalten, sollte mindestens das Schreiben zu dieser Mieterhöhung hier bekannt sein. Alle privaten Angaben Name usw. schwärzen und ins Forum hochladen.

    Was mich irritiert ist deine Aussage, dass die WBG (Wohnungsbaugesellschaft?) die Miete erhöhen will, weil du ja als Untermieter kein Vertragsverhältnis mit der WBG hast. Und dieser § 553 BGB hat nichts mit einer Erhöhung der Miete zu tun.

  • Die WBG will nun wohl nach §553BGB die Miete des Untermieters (von mir) um 20% erhöhen

    Da zwischen Dir und der WBG kein Vertragsverhältnis besteht, kann folglich auch keine Mieterhöhung durchgesetzt werden.

    Die Genehmigung kann auch nur mit gutem Grund widerrufen werden

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "Es handele sich hier um ein echtes Untermietverhältnis. Deshalb habe der Vermieter nach § 553 Abs. 2 BGB auch Anspruch auf eine erhöhte Miete.

    In § 553 Abs. 2 BGB heißt es: »Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnisd avon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt«.

    Dieser Zuschlag diene nicht als Ausgleich für eine stärkere Wohnungsnutzung und/oder steigende Betriebskosten. Der Zuschlag sei ein echter Anteil des Vermieters an den Einnahmen des Mieters aus dem Untermietverhältnis.

    Quelle: smartlaw.de/rechtsnews/mieterhoehung-mietbeendigung/untervermietung-darf-ich-die-miete-erhoehen

    Es handelt sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft.

    Bisher haben wir davon nur telefonisch gehört. Aber ich nehme mal an das Sie über diesen Paragraphen §553 die Miete des Untermieters um 20% erhöhen wollen.

    Ich sehe das ähnlich, dass ich kein Vertragsverhältnis zur WBG habe, aber Sie mir die Einwilligung wiederrufen nnen.


  • Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnisd avon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt

    Mit "Mieter" ist hier aber nicht der Untermieter gemeint, sondern der Hauptmieter. Das ist also nicht dein "Bier".

    Unabhängig steht dort nicht geschrieben, dass der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen kann, sondern nur zu dem Zeitpunkt, als er einer Untervermietung zugestimmt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich sehe das ähnlich, dass ich kein Vertragsverhältnis zur WBG habe, aber Sie mir die Einwilligung wiederrufen können.

    Dir? Bestenfalls deinem Vermieter (dem Hauptmieter). Um die Einwilligung zu widerrufen bedarf es schon sehr wichtiger Gründe.


    Es ist mir auch nicht gestattet mein Namen unten ans Klingelschild zu machen, als Untermieter.

    Wer untersagt das?


    Aktuell will seine Freundin auch in die Wohnung einziehen und dabei ist der WBG aufgefallen das ich ja schon 3 Jahre da wohne.


    Die WBG will nun wohl nach §553BGB die Miete des Untermieters (von mir) um 20% erhöhen.

    Die WBG kann die Miete des Hauptmieters wegen dem Zuzug weiter Personen erhöhen. Aber nicht wegen deiner, sondern aktuell wegen der Freundin deines Vermieters.

    Deine kann nur dein Vermieter (der Hauptmieter) erhöhen.

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