Hallo zusammen,
ich möchte einmal kurz meine Situation schildern:
Meine Wohnung wird über eine Gastherme, die sich in meiner Wohnung befindet, beheizt. Die Gaskosten rechne ich selbst direkt mit den Stadwerken ab; es gibt einen Gaszähler. Kurz nach dem Einzug ist aber klar geworden, dass diese Therme nicht nur meine Wohnung, sondern auch die Wohnung nebenan beheizt! Es gibt zwar einen Wärmemengenzähler für die Nachbarwohnung, aber wie gesagt, ist der Gaszähler auf mich angemeldet und die Vormieter haben scheinbar auch alles Gas bezahlt und am Ende von der Vermietung nach der Abrechnung der Wärmmenge dementsprechend das zuviel Bezahlte erstattet bekommen. Da der Vermieter mir angekündigt hat, eine eigene Gastherme für die Nachbarwohnung zu errichten, habe ich das nun erstmal einfach so weiter laufen lassen. Das war letztes Jahr und es gibt immer noch nur eine Therme. Außerdem wurde die Nebenkostenabrechnung bisher noch nicht erstellt. Ich weiß, dass die Vermietung normalerweise ein Jahr Zeit hat damit; aber wie sieht es hier bei diesem speziellen Fall aus? Das mit den Heizkosten ist wahrscheinlich sowieso nicht in Ordnung. Kann ich nach Fristsetzung die Nebenkosten einbehalten, bis die Jahresabrechnung da ist? Wie würdet ihr vorgehen? Kann ich für nächstes Jahr den Gaszähler abmelden?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen
Viele Grüße
Jan