In Vorkasse mit Gas für zwei Parteien - Nebenkostenabrechnung immer noch nicht da

  • Hallo zusammen,

    ich möchte einmal kurz meine Situation schildern:

    Meine Wohnung wird über eine Gastherme, die sich in meiner Wohnung befindet, beheizt. Die Gaskosten rechne ich selbst direkt mit den Stadwerken ab; es gibt einen Gaszähler. Kurz nach dem Einzug ist aber klar geworden, dass diese Therme nicht nur meine Wohnung, sondern auch die Wohnung nebenan beheizt! Es gibt zwar einen Wärmemengenzähler für die Nachbarwohnung, aber wie gesagt, ist der Gaszähler auf mich angemeldet und die Vormieter haben scheinbar auch alles Gas bezahlt und am Ende von der Vermietung nach der Abrechnung der Wärmmenge dementsprechend das zuviel Bezahlte erstattet bekommen. Da der Vermieter mir angekündigt hat, eine eigene Gastherme für die Nachbarwohnung zu errichten, habe ich das nun erstmal einfach so weiter laufen lassen. Das war letztes Jahr und es gibt immer noch nur eine Therme. Außerdem wurde die Nebenkostenabrechnung bisher noch nicht erstellt. Ich weiß, dass die Vermietung normalerweise ein Jahr Zeit hat damit; aber wie sieht es hier bei diesem speziellen Fall aus? Das mit den Heizkosten ist wahrscheinlich sowieso nicht in Ordnung. Kann ich nach Fristsetzung die Nebenkosten einbehalten, bis die Jahresabrechnung da ist? Wie würdet ihr vorgehen? Kann ich für nächstes Jahr den Gaszähler abmelden?

    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen

    Viele Grüße

    Jan

  • Klar. Und dann wärmst du deine Wohnung mit Teelichtern, oder wie?

    Eine sehr konstruktive Antwort.... Nein, der Zähler soll auf den Vermieter laufen und dann eben Abschläge von beiden Parteien auf die Heizkosten erheben

  • Du willst also, das dein Vermieter Vertragspartner wird bei den Stadtwerken oder soll er nur die Kosten in Vorleistung übernehmen und dann entsprechend verrechnen? Ich glaube das wird nichts, außer dein Vermieter macht das freiwillig mit.

    Auch würde ich jetzt keinen Anlass dafür sehen, das die Nebenkostenabrechnung schneller erfolgt. Denn am Ende werden ja die tatsächlichen Kosten abgerechnet und ausgeglichen.

    Zusätzlich hast du ja erst die Vorgehensweise zugestimmt, das hat auch einiges an Gewicht.

  • Kann ich nach Fristsetzung die Nebenkosten einbehalten, bis die Jahresabrechnung da ist?

    Das kannst Du erst wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist und der VM trotz Aufforderung keine Abrechnung erstellt hat.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das frühestens am 1.1.2019 für das Jahr 2017.

    Das mit den Heizkosten ist wahrscheinlich sowieso nicht in Ordnung.

    Die sind doch gar nicht dabei.

    Für die Nachbarwohnung gibt es einen Wärmemengenzähler. Den liest Du ab und stellst dem Nachbarn den Verbrauch in Rechnung. Oder dem Vermieter.

    Das ist zwar nicht ganz der Normalfall aber so unlösbar nun auch nicht.

  • Es geht doch darum, dass ich in Vorkasse für den Nachbarn gehe! Also quasi dem Vermieter einen 500 € Kredit gebe....

    Das habe ich bereits verstanden. Aber die Nebenkosten sind eine Vorleistung die erbracht werden. Solange das vernüftigt am Ende abgerechnet wird und ausgeglichen wird, sehe ich da nicht viel Spielraum für dich.

    Denn die einzigen Lösungen wäre, dass der Vermieter die Gasrechnung zahlt und dann entsprechend verrechnet oder der Vermieter an dir Nebenkosten zahlt und dann entsprechend berechnet. Aber beides kannst du nicht erzwingen.

    So leid wie es mir tut, aber wenn deine Frage ist, ob du den Vermieter dazu zwingen kannst, deine Verbindlichkeiten zu tragen ist die Antwort nein.

  • Denn die einzigen Lösungen wäre, dass der Vermieter die Gasrechnung zahlt und dann entsprechend verrechnet

    Im Klartext das der Vermieter dann eine korrekte Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung erstellt.

    Ob das chakkary und dem anderen Mieter gefällt wage ich zu bezweifeln. ;)

  • Im Klartext das der Vermieter dann eine korrekte Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung erstellt.

    Steht in der Heizkostenverordnung wirklich, das der Vermieter in Vorleistung gehen muss bei einem Vertrag, der zwischen dem Versorger und Mieter abgeschlossen ist?

    Denn abgerechnet und verrechnet wird ja am Ende.

  • Steht in der Heizkostenverordnung wirklich, das der Vermieter in Vorleistung gehen muss bei einem Vertrag, der zwischen dem Versorger und Mieter abgeschlossen ist?

    Nein.

    Mein Kommentar bezog sich auf deinen Satz bzw. Teilsatz:


    Denn die einzigen Lösungen wäre, dass der Vermieter die Gasrechnung zahlt und dann entsprechend verrechnet...

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