Nebenkostenabrechnung: Einstellung der Haustür und neue Dichtung für WC

  • Hallo zusammen,

    wir haben gestern unsere Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten und da sind 2 Posten aufgeführt bei denen wir uns nicht sicher sind, ob diese überhaupt auf uns Mieter umgelegt werden dürfen.

    1. Einstellung der Haustür:

    Hier werden uns 8,94€ umlagig berechnet, dies gehört aber m. M. nach zum Gebäude und das muss der Vermieter bzw Besitzer übernehmen oder?

    2. neue Dichtung WC:

    Hier sollen wir 76,62€ bezahlen! Auf div. Seiten wird aber genau das nicht als Schönheitsreparatur angesehen.

    Weiß hier jemand Rat und kann uns helfen?

    Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag.

  • Diese Kosten zählen zu Instandhaltung/-setzung. Also nicht umlegbare Kosten.

    Hier sollen wir 76,62€ bezahlen! Auf div. Seiten wird aber genau das nicht als Schönheitsreparatur angesehen.

    Wenn dann Kleinreparaturen. Gibt es in deinem Vertrag eine solche Klausel? Wenn ja bitte mal einstellen.

    Davon abgesehen, haben Kleinreparaturen nichts in der BK-Abrechnung zu suchen. Die muß der VM separat berechnen.

    Außerdem bezweifel ich stark das die Erneuerung eine WC-Dichtung unter Kleinreparaturen fällt. Die unterliegt doch nicht dem ständigen Zugriff des Mieters.

  • Klingt für mich auch so als ginge es da um normale Abnutzungserscheinungen für die der Vermieter die Verantwortung trägt sie instand zu halten.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

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