Rauchmelder Zuständigkeit

  • Hallo,

    wir wohnen in einer Mietswohnung in Berlin.

    Einer der Rauchmelder in unserer Wohnung produziert in letzter Zeit sehr viele Fehlalarme, ca. 2 x in der Woche, wobei die Abstände dazwischen immer kürzer werden. Vermutlich hängt dies mit dem schwächer werdenden Akku zusammen. Der Akku kann bei diesem Model nicht getauscht werden. Dies habe ich unserem Vermieter mitgeteilt. Er hat mir lediglich den Kontakt des Elektro-Unternehmens mitgeteilt, das den Rauchmelder ursprünglich mal eingebaut hat. Da der vorhandene Rauchmelder aber nicht mein Eigentum ist, kann ich ja schlecht eine Reparatur oder einen Austausch selbst beauftragen, oder?

    Im Internet habe ich noch folgendes gefunden:

    Auch in Berlin ist der Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich, während die Bewohner oder Mieter der Wohnungen die Wartung übernehmen sollen und damit für die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich sein sollen.

    Gilt ein Austausch nun als neuer Einbau oder als Wartung? Wer hat die Kosten dafür zu tragen und wer muss den Auftrag erteilen? Gibt es einen Paragraphen oder eine Vorschrift, die ich meinem Vermieter nennen kann?

    Der Feuermelder hängt übrigens in unserer Küche, aber um eine Ecke, so das er nicht von Kochdämpfen betroffen ist. Er hängt somit auch auch direkt vor den Türen zu Kinderzimmer und Wohnzimmer. Ist hier ein Rauchmelder überhaupt Vorschrift? Ich frage da in Küchen ja keine hängen müssen, aber in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Und unsere Küche ist der einzige Weg, über den wir von Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer aus die Wohnung verlassen können.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Der Feuermelder hängt übrigens in unserer Küche, aber um eine Ecke

    Einfache Lösung, das Ding abmachen.

    Für Küchen sind nämlich keine Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Für Bäder auch nicht.

    Und unsere Küche ist der einzige Weg, über den wir von Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer aus die Wohnung verlassen können.

    Ups, dann nehme ich das oben geschriebene zurück.

    Vermieter nachweisbar informieren und auffordern sich darum zu kümmern. Das ist seine Sache.

  • Die Wartungspflicht der Rauchmelder regeln einzelne Landesbauordnungen

    der Bundesländer.

    Die Landesbauordnungen regeln in den einzelnen Bundesländern, wer für die Rauchmelder Installation zuständig ist. Auch wer für die Wartung zuständig sein soll, steht dort. In 10 von 16 Bundesländern wird dies an den Mieter bzw. Bewohner und an den Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum adressiert, in den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Pflicht.

    Eigentümer sind jedoch verpflichtet, die von ihnen installierten Rauchmelder entsprechend den Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich zu warten und die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen. Das gilt wie die Installation ebenfalls nicht nur für selbst genutzten, sondern auch für Rauchmelder im vermieteten Wohnraum. Hintergrund: Als Vermieter sind Sie nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten im vereinbarten Zustand zu halten, bei gesetzlich verpflichtender Nachrüstung in diesem vorgeschriebenen Zustand. Als Gegenleistung erhalten Sie den Mietzins.

    Die Landesbauordnungen können .................

    Gruß



  • Grundsätzlich ist der Vermieter in den meisten Bundesländern verantwortlich für den Einbau und die Wartung, wenn ich das richtig verstanden habe. Verletzt er wiederholt seine Pflichten z.B zur Instandhaltung der Rauchmelder würde ich wie folgt vorgehen.

    Zunächst ein Schreiben mit einer Frist von 2 Wochen aufsetzen in denen er sich um die Reparatur des Rauchmelders zu kümmern hat bzw wenigstens einen Termin mit der Reparaturfirma zu vereinbaren. Hält er diese Pflicht nicht ein, kannst du den Vermieter abmahnen.

    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

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