Heizkosten im vertrag geregelt ?

  • Hallo

    Ich habe letzte woche meine ersten mietvertrag unterschrieben.

    Laut anzeige im internet sind die heizkosten in den nebenkosten enthalten.

    Im Mietvertrag steht unter punkt 4.2

    Folgende Betriebskosten (Erläuter durch die Betriebskostenverordnung in der jewailigen fassung) sind in dem obigen Mietzins nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen.

    Dann sind verscheidene dinge wie

    1. wasser

    2. abwasser

    .

    .

    .

    .

    ..

    Und Punkt 26. ist Heizung dofern nicht direkt mit dem versorger abgerechnet wird

    Hierzu zählen auch mietkosten für verbrauchserfassungsgeräte per funk.

    Dann steht am ende der seite

    Sämtliche unter den punkten 1-29 aufgeführten Betriebskosten werden, soweit nichts anderes vermerkt, nach wohnungsgröße abgerechnet.Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Die kosten für die Position 26 werden nach verbrauch lt. zwischenzählern abgerechnet.


    Jetzt meine frage .

    Ist heizung jetzt in den nebenkosten oder nicht ?

    Heute hatte ich wohnungsübergabe.

    Es wurde nur der Stromzähler und derwasserzähler abgelesen .

    Vielen lieben dank

  • Eine Heizung darf nicht in den Nebenkosten als Pauschale abgerechnet werden. Heizung und Warmwasser müssen indiduell erfasst und abgerechnet werden, egal ob die Wärme im Haus erzeugt wird oder als Fernwärme bezogen wird.

    Wie kommt man bei den Betriebskosten auf die Zahl 29, wenn man weiß, dass der Gesetzgeber nur 16 + 1 kennt und vorgiebt.

    Betriebskostenverordnung

  • Wie kommt man bei den Betriebskosten auf die Zahl 29, wenn man weiß, dass der Gesetzgeber nur 16 + 1 kennt und vorgiebt.

    Gute Frage. :/

    Vielleicht der VM ja noch alle möglichen BK die unter Punkt 17 fallen könnten aufgelistet.

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