Einfach mal den Vermieter schriftlich auffordern und den Mangel abstellen lassen.
Bei Nichtreaktion Miete kürzen.
Bis dahin sollten Sie aber mal selbst, wenn auch nur provisorisch, was tun.
Beiträge von Kolinum
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Mietverträge gelten doch aber auch wenn sie mündlich geschlossen werden? Müssen dann nicht die Nachmieter kündigen unter Einhaltung der Kundigungsfrist?
Auf diesen Quatsch mit Soße habe ich schon gewartet. Die Mietverträge gelten auch mündlich, wenn sie denn mündlich vereinbart wurden.
Hier aber wurde ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart und dieser gilt erst nach Unterzeichnung von beiden Vertragspartnern.Einen schriftlich vorgesehenen Mietvertrag kann man nicht nach Belieben in einen mündlich Vertrag umwandeln.
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Finger weg!!
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Wie ist eure Einschätzung?
Das friedliche Nebeneinander ist keine Einbahnstraße! Ich möchte Sie eher nicht als Mieter haben. -
Es hat sicher keinen Zweck hier weiter Klagelieder zu singen. Da müssen Sie mal Nägel mit Köpfen machen.
Nehmen Sie sich einen Anwalt um das ganze Gewirre mal zu ordenen. Das kann nur geschehen indem man alle Dokumente einsieht.
Hier bei jeden Beitrag ein anderes Stück Holz ins Feuer zu schmeißen bringt nichts -
Mit Ihrer Freundin wäre das eine Wohngemeinschaft. Auf den ersten Blick lukrativ wegen der hälftigen Miete.
Zweiter Blick: Sie sind, rechtlich gesehen, voneinander abhängig, besonders dann wenn es kracht.
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Allgemein muss man schon noch anmerken,
dass der Verwalter scheinbar nicht viel Erfahrung hat.
Ein solcher Beschluss entspricht m.E. nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.Das stimmt!
Die Eigentümerversammlung entscheidet über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums und in Einzelfällen auch über Sondereigentum
Haustiere gehören keinesfalls dazu.
Entscheidungen, welche allein das Sonderdeigentum betreffen, sind den Eigentümern(Vermietern) vorbehalten.
Diese Entscheidung würde vor Gericht ins Bodenlose fallen.
Allein ein generelles Haustierverbot ist schon dem Grunde nach unzulässig. Bleiben Sie getrost. -
Würde ich auch so sehen. Verweisse auf BGB § 555.
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Also, wenn Sie dem Vermieter schon ein neues Bad schenken, sollte doch das Geld für ein paar neue Fenster auch noch reichen.
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Das ist uns nicht recht, da wir auch ein kleines Baby haben das Ruhe braucht.
Nun meine Frage, darf der Vermieter das ohne weiteres erlauben?
Er darf das natürlich, auch wenn Ihr Baby Ruhe braucht. Andere Kinder brauchen Bewegung und deswegen darf er das.
Problem könnte man unter Egoismus verbuchen. -
Außer immer schön brav und pünktlich die Miete zahlen nichts.
Es besteht nämlich schon ein Mietvertrag.
Eingezogen - Miete/n gezahlt - fertig ist der wirksame mündliche Mietvertrag
Über die Nichtnutzbarkeit von Keller und Waschküche den Vermieter nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, und ihn auffordern den Mangel zu beheben.
Vor allen Dingen wäre die Nachweisbarkeit bei fehlenden Mietvertrag wichtig! -
- Ist die Reparatur vom Rolladen / Der Austausch der Lamellen überhaupt unter einer Kleinreparaturklausel verbuchbar?
Im Internet finden sich zumindest diverse Verweise auf das AG Leipzip, welches die Reparatur an Rollädenkästen ausschließt.
Auf diese Urteile sollte man nicht aullzuviel geben. Zumal eine solche Entscheidung (pauschal)sicherlich nicht getroffen wurde.
Verursacherprinzip!Zitat
- Wie sieht es mit der weit höheren Rechnungssumme aus (20€ + Steuern gegen über 95€)? Können wir hier irgendwelche Nachweise einfordern?
Wenn die Reparatur über den Selbstbehalt liegen würde, müsste der Vermieter die Kosten voll übernehmen, deswegen auch meist eine Splittung des Betrages. Somit entsteht zumindest eine Teilbeteiligung des Mieters.
Wenn Sie diesen Betrag bezahlen wollen, dann bestehen Sie zumindest auf den Originalbeleg des Handwerkers. -
Sieht mir eher wie eine Abrechnung einer Wohnungsverwaltung an den Vermieter aus. Das Sternchen weisst doch darufhin, das diese Kosten umlagefähig sind. Also an den Mieter weitergereicht werden können. Das würde auch so in Ordnung gehen. Die anderen Kosten sind vom Vermieter zu tragen.
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Es ist eben nicht alles super gelaufen. Ihnen geht eigentlich der Nachmieter garnichts an. Mit ihm haben Sie doch kein Vertragverhältnis.
Was Sie mit vereinbart haben, hat mit Mietrecht nichts zu tun.
Sie sind verpflichet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzu geben.
Für Ihre Mauscheleien müssen Sie schon selbst sorgen, da der Gesetzgeber hierfür nichts vorgesehen hat. -
Starten Sie die Nachfrage und sehen dann anhand der Antwort weiter.
§ 575 BGB Zeitmietvertrag
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
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Um eine Kündigung seitens des Vermieters auszusprechen gehört mehr dazu; um eine fristlose auszusprechen gehört noch vielmehr dazu!
Bei einer Kündigung haben Sie die gesetzlichen Regeln zu beachten. Diese finden Sie in BGB §§ 568 -574. -
Eine Klage bleibt Ihnen aber immer noch. Vielleicht sollten Sie einen Anwalt einschalten, keinen Mieterbund.
Denn bei einer eventuiellen Klage würden Sie dann doch wieder einen Anwalt brauchen.
Also keine Doppelausgabe. -
Damit verstößt der VM doch eklatant gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot.
Das würde ich auch so sehen.Zitat• Die NK-Abr um den entsprechenden Betrag mindern, da der VM erheblich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat?
Nein! Wo kämen wir da hin, wenn jeder Verbrauer sinen Preis selbst bestimmen könnteZitat• VM komplett ausgefüllte Wechselformulare zukommen lassen, damit der über 70 Jahre alte VM nicht mehr denken muß, es sei alles so kompliziert? (Er müßte nur noch unterschreiben und wegschicken?)
Wäre denkbat.Zitat• Weitere NK-Vorauszahlungen nur unter Vorbehalt überweisen?
Nein.Zitat• Ankündigen, die zukünftige NK-A um den Betrag zu mindern, der durch das falsche Haftenbleiben von V am jetzigen Versorger M zuviel berechnet?
Nein.Zitat• Ein paar Russen vorbeischicken?
Den Import sollten Sie sich sparen. Schauen Sie lieber mal in der Rigaer Straße in Berlin nach. -
Theoretisch könnten Sie unter Einhaltung der 3-Monatfrist kündigen.
Leider geht das nun nicht mehr. Es bliebe dann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin. -
§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.Alle Räume, in welchen sich Heizkörper befinden und an den Strang angeschlossen sind, sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Wenn auch keine oder nur sehr geringe Menge an Wärme abgegeben wurde, fallen jedoch mindestens die Grundkosten beim Nutzer der Räume an.Eine Teilung der Kosten durch 2 scheint mir deshalb fehlerhaft zu sein.
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